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Durchführungsbeschluss (EU) 2016/687 der Kommission vom 28. April 2016 zur Harmonisierung des Frequenzbands 694-790 MHz für terrestrische Systeme, die drahtlose breitbandige elektronische Kommunikationsdienste erbringen können, und für eine flexible nationale Nutzung in der Union
(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 2268)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 118 vom 04.05.2016 S. 4)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Entscheidung Nr. 676/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen Rechtsrahmen für die Funkfrequenzpolitik in der Europäischen Gemeinschaft (Frequenzentscheidung) 1, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Im Mehrjahresprogramm für die Funkfrequenzpolitik (RSPP), das mit dem Beschluss Nr. 243/2012/EU 2 angenommen wurde, legten das Europäische Parlament und der Rat das politische Ziel fest, bis 2015 mindestens 1.200 MHz an Funkfrequenzen zu ermitteln, die geeignet sind, den steigenden Bedarf für den drahtlosen Datenverkehr in der Union zu decken 3. Ferner wurden die Kommission und die Mitgliedstaaten durch das RSPP dazu ermächtigt, in Zusammenarbeit dafür zu sorgen, dass ausreichende Funkfrequenzen für die Programmproduktion und Sonderveranstaltungen (Programme Making and Special Events, PMSE) 4, für den Ausbau von Sicherheitsdiensten und den freien Verkehr entsprechender Geräte sowie für die Entwicklung innovativer, interoperabler Lösungen für den Bevölkerungsschutz und die Katastrophenhilfe (Public Protection and Disaster Relief, PPDR) 5 wie auch für das Internet der Dinge (Internet of Things, IoT) 6 zur Verfügung stehen. Die Gruppe für Frequenzpolitik (RSPG) nahm einen Bericht über den strategischen Frequenzbedarf in dem Sektor an, in dem u. a. auf den Frequenzbedarf für PPDR, PMSE und das IoT eingegangen wird 7.
(2) Funkfrequenzen im Frequenzband 694-790 MHz (im Folgenden das "700-MHz-Band") sind ein wertvolles Gut, wenn es um den kosteneffizienten Ausbau terrestrischer drahtloser Netze mit hoher Kapazität und flächendeckender Reichweite innerhalb und außerhalb von Gebäuden geht. Die Vollzugsordnung für den Funkdienst der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) enthält gemeinsam primäre Frequenzzuweisungen im 700-MHz-Band für den Rundfunkdienst und den Mobilfunkdienst (außer mobiler Flugfunkdienst) und weist dieses Band außerdem für International Mobile Telecommunications (IMT) aus. Dieses Frequenzband wird derzeit in der gesamten Union für das digitale terrestrische Fernsehen (DTT) und für drahtlose Audio-PMSE-Ausrüstungen genutzt.
(3) In der Strategie der Kommission für den digitalen Binnenmarkt 8 wird die große Bedeutung des 700-MHz-Bands für die Versorgung ländlicher Gebiete mit Breitbanddiensten betont und die Notwendigkeit einer abgestimmten Freigabe dieses Frequenzbands unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen hinsichtlich der Verbreitung audiovisueller Medien unterstrichen, um Investitionen in hochleistungsfähige Breitbandnetze zu fördern und die Verbreitung moderner digitaler Dienste zu erleichtern.
(4) In ihrer Stellungnahme zu einer langfristigen Strategie für das Frequenzband 470-790 MHz 9 empfiehlt die Gruppe für Frequenzpolitik ein koordiniertes Vorgehen, um das 700-MHz-Band für drahtlose breitbandige elektronische Kommunikationsdienste umzuwidmen und unter harmonisierten technischen Bedingungen unionsweit verfügbar zu machen.
(5) Am 11. März 2013 erteilte die Kommission der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Frequenzentscheidung ein Mandat zur Ausarbeitung harmonisierter technischer Bedingungen für das 700-MHz-Band in der Union im Hinblick auf die Bereitstellung drahtloser breitbandiger elektronischer Kommunikationsdienste und andere Nutzungsarten, die den frequenzpolitischen Schwerpunkten der Union dienen.
(6) Am 28. November 2014 und am 1. März 2016 legte die CEPT aufgrund dieses Mandats ihre Berichte 53 10 bzw. 60 11 vor. Diese bilden die Grundlage für die technische Harmonisierung des 700-MHz-Bands für terrestrische drahtlose breitbandige elektronische Kommunikationsdienste, wodurch Größenvorteile bei Geräten und Ausrüstungen entsprechend der internationalen Entwicklung in diesem Band ermöglicht werden.
(7) In den CEPT-Berichten 53 und 60 werden darüber hinaus Möglichkeiten der Nutzung von Teilen des 700-MHz-Bands (die sogenannte Duplexlücke und/oder Schutzbänder) aufgezeigt, über die ein Mitgliedstaat selbst entscheiden kann ("nationale Optionen"). Eine solche nationale Option ist der zusätzliche Downlink (SDL). Hierbei handelt es sich um eine "Nur-Downlink"-Übertragung (Abwärtsstrecke in eine Richtung) von einer Basisstation für die Zwecke terrestrischer drahtloser breitbandiger elektronischer Kommunikationsdienste, durch die sich das Problem der Asymmetrie im Datenverkehr bewältigen lässt, da so die Downlink-Kapazitäten solcher Dienste erhöht werden können. Andere nationale Optionen betreffen die PPDR-, PMSE- und M2M-Kommunikation über terrestrische Systeme, die elektronische Kommunikationsdienste erbringen können.
(Stand: 11.03.2019)
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