Regelwerk, EU 2016

VO (EU) 2016/522
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Ausnahme für bestimmte öffentliche Stellen und Zentralbanken von Drittstaaten

Artikel 4 Indikatoren für manipulatives Handeln

Artikel 5 Kohlendioxidäquivalent-Mindestschwelle und Mindestschwelle für die thermische Nennleistung

Artikel 6 Festlegung der zuständigen Behörde

Artikel 7 Handel während eines geschlossenen Zeitraums

Artikel 8 Außergewöhnliche Umstände

Artikel 9 Merkmale des Handels während eines geschlossenen Zeitraums

Artikel 10 Zu meldende Geschäfte

Artikel 11 Inkrafttreten und Geltung

Anhang I Öffentliche Stellen und Zentralbanken von Drittstaaten

Anhang II Indikatoren für manipulatives Handeln

Abschnitt 1
Indikatoren für manipulatives Handeln durch aussenden falscher oder irreführender Signale und durch herbeiführen bestimmter Kurse (Anhang I Abschnitt a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014)

Abschnitt 2