VO (EU) 2016/522
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ausnahme für bestimmte öffentliche Stellen und Zentralbanken von Drittstaaten
Artikel 4 Indikatoren für manipulatives Handeln
Artikel 5 Kohlendioxidäquivalent-Mindestschwelle und Mindestschwelle für die thermische Nennleistung
Artikel 6 Festlegung der zuständigen Behörde
Artikel 7 Handel während eines geschlossenen Zeitraums
Artikel 8 Außergewöhnliche Umstände
Artikel 9 Merkmale des Handels während eines geschlossenen Zeitraums
Artikel 10 Zu meldende Geschäfte
Artikel 11 Inkrafttreten und Geltung
Anhang I Öffentliche Stellen und Zentralbanken von Drittstaaten
Anhang II Indikatoren für manipulatives Handeln
Abschnitt 1
Indikatoren für manipulatives Handeln durch aussenden falscher oder irreführender Signale und durch herbeiführen bestimmter Kurse (Anhang I Abschnitt a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014)