Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2016, Gefahrgut/Transport - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2016/209 der Kommission vom 12. Februar 2016 über einen Normungsauftrag an die europäischen Normungsorganisationen in Bezug auf intelligente Verkehrssysteme (IVS) in städtischen Gebieten zur Unterstützung der Richtlinie 2010/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zum Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 808)
(Nur der englische, französische und deutsche Text sind verbindlich)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 39 vom 16.02.2016 S. 48)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Einklang mit Artikel 8 der Richtlinie 2010/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 kann die Kommission die europäischen Normungsorganisationen damit beauftragen, erforderliche Normen auszuarbeiten, mit deren Hilfe bei der Einführung und betrieblichen Nutzung von IVS Interoperabilität, Kompatibilität und Kontinuität gewährleistet werden können. Entsprechende Normen werden in den Artikeln 2, 3 und 4 Absatz 1 sowie im Anhang I der Richtlinie 2010/40/EU für bestimmte vorrangige Bereiche und Maßnahmen auf dem Gebiet der IVS spezifiziert. Darüber hinaus wird in Anhang I die Notwendigkeit von urbanen und interurbanen Schnittstellen für den Datenaustausch sowie der Interoperabilität und Kompatibilität der urbanen Dimension innerhalb der übergeordneten europäischen IVS-Architektur unterstrichen.

(2) Den Rahmen für die Umsetzung der Spezifikationen, die bereits gemäß Artikel 6 der Richtlinie 2010/40/EU 3 angenommen wurden, bildet hauptsächlich das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V). Nichtsdestotrotz wird in der Richtlinie 2010/40/EU die Notwendigkeit von urbaninterurbanen Schnittstellen anerkannt, die die Interoperabilität und Kontinuität von netz- und grenzübergreifenden Diensten ermöglichen. Städtische Gebiete werden als optionale vorrangige Bereiche für die Umsetzung der Bestimmungen über die Bereitstellung EU-weiter Echtzeit- Verkehrsinformationen festgelegt. Die ersten und letzten Kilometer der Reisen werden für gewöhnlich in städtischen Gebieten absolviert, so dass diese von wesentlicher Bedeutung für die Bereitstellung EU-weiter multimodaler Reiseinformationsdienste im Sinne einer nahtlosen Mobilität sind.

(3) Innerhalb der übergeordneten IVS-Zielsetzungen, die mit der Richtlinie 2010/40/EU festgelegt werden, wird den Anforderungen der städtischen Dimension im Rahmen des Aktionsplans für IVS (2008) 4 und des Aktionsplans urbane Mobilität (2009) 5 Rechnung getragen. Im Jahr 2010 setzte die Europäische Kommission eine Sachverständigengruppe zur IVS in Städten 6 ein, in deren Rahmen Vertreter der lokalen Behörden und ihrer wichtigsten Partner aus den Bereichen Forschung, Industrie, Verkehrsbehörden und -unternehmen, Normungsgremien usw. mitarbeiten. Diese Sachverständigengruppe zu IVS in der Stadt entwickelte Leitlinien für die Einführung wichtiger Anwendungen der IVS in der Stadt (konkret: multimodale Informationen, intelligente Ticketausstellung, Verkehrsmanagement und urbane Logistik), stellte eine Reihe von bewährten Verfahren zusammen und prüfte die Notwendigkeit weiterer Normung im Bereich der urbanen IVS.

(4) In ihrem im Dezember 2013 angenommenen Paket zur Mobilität in der Stadt 7

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 11.03.2019)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion