VO (EU) 2016/98
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Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Kapitel 2
Bedingungen für die Arbeitsweise der im Einklang mit Artikel 116 der Richtlinie 2013/36/EU eingerichteten Kollegien
Abschnitt 1
Einrichtung und Arbeitsweise der Kollegien
Artikel 2 Erstellung der Übersicht über eine Gruppe von Instituten
Artikel 3 Benennung der Mitglieder und Beobachter eines Kollegiums
Artikel 4 Mitteilung der Einrichtung und Zusammensetzung eines Kollegiums
Artikel 5 Abschluss der schriftlichen Koordinierungs- und Kooperationsvereinbarungen
Artikel 6 Teilnahme an Sitzungen und Tätigkeiten des Kollegiums
Artikel 7 Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten
Artikel 8 Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern des Kollegiums und einer Gruppe von Instituten
Abschnitt 2
Planung und Koordinierung der Aufsichtstätigkeiten im Normalfall
Artikel 9 Allgemeine Bedingungen für den Informationsaustausch zwischen der konsolidierenden Aufsichtsbehörde und den Mitgliedern des Kollegiums
Artikel 10 Informationsaustausch für die Durchführung von Risikobewertungen von Gruppen und zur Herbeiführung gemeinsamer Entscheidungen
Artikel 11 Informationsaustausch in Bezug auf die laufende Überprüfung der Erlaubnis zur Verwendung interner Ansätze und nicht wesentlicher Erweiterungen und Änderungen interner Modelle
Artikel 12 Informationsaustausch über Frühwarnsignale, potenzielle Risiken und Schwachstellen
Artikel 13 Informationsaustausch in Bezug auf die Nichterfüllung und Sanktionen
Artikel 14 Informationsaustausch für die Bewertung des Gruppensanierungsplans
Artikel 15 Informationsaustausch in Bezug auf Vereinbarungen über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
Artikel 16 Erstellung und Aktualisierung des aufsichtlichen Prüfungsprogramms des Kollegiums
Abschnitt 3
Planung und Koordinierung der Aufsichtstätigkeiten im Vorfeld und im Laufe von Krisensituationen
Artikel 17 Schaffung eines Rahmens des Kollegiums für Krisensituationen
Artikel 18 Allgemeine Bedingungen für den Informationsaustausch in einer Krisensituation
Artikel 19 Koordinierung der aufsichtlichen Bewertung einer Krisensituation
Artikel 20 Koordinierung der aufsichtlichen Reaktion auf eine Krisensituation
Artikel 21 Überwachung der Umsetzung der koordinierten aufsichtlichen Reaktion auf eine Krisensituation
Artikel 22 Koordinierung der externen Kommunikation in einer Krisensituation
Kapitel 3
Bedingungen für die Arbeitsweise der im Einklang mit Artikel 51 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU eingerichteten Kollegien
Abschnitt 1
Einrichtung und Arbeitsweise der Kollegien
Artikel 23 Benennung der Mitglieder und Beobachter eines Kollegiums
Artikel 24 Mitteilung der Einrichtung und Zusammensetzung eines Kollegiums
Artikel 25 Abschluss der schriftlichen Koordinierungs- und Kooperationsvereinbarungen
Artikel 26 Teilnahme an Sitzungen und Tätigkeiten des Kollegiums
Artikel 27 Bedingungen für die Kommunikation
Abschnitt 2
Planung und Koordinierung der Aufsichtstätigkeiten im Normalfall
Artikel 28 Allgemeine Bedingungen für den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats und den Mitgliedern des Kollegiums
Artikel 29 Informationsaustausch für die Ergebnisse des Verfahrens der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung
Artikel 30 Informationsaustausch für die Bewertung des Sanierungsplans
Artikel 31 Erstellung und Aktualisierung des aufsichtlichen Prüfungsprogramms des Kollegiums
Abschnitt 3
Planung und Koordinierung der Aufsichtstätigkeiten im Vorfeld und im Laufe von Krisensituationen und Schlussbestimmungen
Artikel 32 Schaffung eines Rahmens des Kollegiums für Krisensituationen
Artikel 33 Allgemeine Bedingungen für den Informationsaustausch in einer Krisensituation
Artikel 34 Koordinierung der aufsichtlichen Bewertung einer Krisensituation
Artikel 35 Koordinierung der aufsichtlichen Reaktion auf eine Krisensituation
Artikel 36 Überwachung der Umsetzung der koordinierten aufsichtlichen Reaktion auf eine Krisensituation
Artikel 37 Koordinierung der externen Kommunikation in einer Krisensituation