Regelwerk, EU 2016

VO (EU) 2016/98
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Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Kapitel 2
Bedingungen für die Arbeitsweise der im Einklang mit Artikel 116 der Richtlinie 2013/36/EU eingerichteten Kollegien

Abschnitt 1
Einrichtung und Arbeitsweise der Kollegien

Artikel 2 Erstellung der Übersicht über eine Gruppe von Instituten

Artikel 3 Benennung der Mitglieder und Beobachter eines Kollegiums

Artikel 4 Mitteilung der Einrichtung und Zusammensetzung eines Kollegiums

Artikel 5 Abschluss der schriftlichen Koordinierungs- und Kooperationsvereinbarungen

Artikel 6 Teilnahme an Sitzungen und Tätigkeiten des Kollegiums

Artikel 7 Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten

Artikel 8 Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern des Kollegiums und einer Gruppe von Instituten

Abschnitt 2
Planung und Koordinierung der Aufsichtstätigkeiten im Normalfall

Artikel 9 Allgemeine Bedingungen für den Informationsaustausch zwischen der konsolidierenden Aufsichtsbehörde und den Mitgliedern des Kollegiums

Artikel 10 Informationsaustausch für die Durchführung von Risikobewertungen von Gruppen und zur Herbeiführung gemeinsamer Entscheidungen

Artikel 11 Informationsaustausch in Bezug auf die laufende Überprüfung der Erlaubnis zur Verwendung interner Ansätze und nicht wesentlicher Erweiterungen und Änderungen interner Modelle

Artikel 12 Informationsaustausch über Frühwarnsignale, potenzielle Risiken und Schwachstellen

Artikel 13 Informationsaustausch in Bezug auf die Nichterfüllung und Sanktionen

Artikel 14 Informationsaustausch für die Bewertung des Gruppensanierungsplans

Artikel 15 Informationsaustausch in Bezug auf Vereinbarungen über gruppeninterne finanzielle Unterstützung

Artikel 16 Erstellung und Aktualisierung des aufsichtlichen Prüfungsprogramms des Kollegiums

Abschnitt 3
Planung und Koordinierung der Aufsichtstätigkeiten im Vorfeld und im Laufe von Krisensituationen

Artikel 17 Schaffung eines Rahmens des Kollegiums für Krisensituationen

Artikel 18 Allgemeine Bedingungen für den Informationsaustausch in einer Krisensituation

Artikel 19 Koordinierung der aufsichtlichen Bewertung einer Krisensituation

Artikel 20 Koordinierung der aufsichtlichen Reaktion auf eine Krisensituation

Artikel 21 Überwachung der Umsetzung der koordinierten aufsichtlichen Reaktion auf eine Krisensituation

Artikel 22 Koordinierung der externen Kommunikation in einer Krisensituation

Kapitel 3
Bedingungen für die Arbeitsweise der im Einklang mit Artikel 51 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU eingerichteten Kollegien

Abschnitt 1
Einrichtung und Arbeitsweise der Kollegien

Artikel 23 Benennung der Mitglieder und Beobachter eines Kollegiums

Artikel 24 Mitteilung der Einrichtung und Zusammensetzung eines Kollegiums

Artikel 25 Abschluss der schriftlichen Koordinierungs- und Kooperationsvereinbarungen

Artikel 26 Teilnahme an Sitzungen und Tätigkeiten des Kollegiums

Artikel 27 Bedingungen für die Kommunikation

Abschnitt 2
Planung und Koordinierung der Aufsichtstätigkeiten im Normalfall

Artikel 28 Allgemeine Bedingungen für den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats und den Mitgliedern des Kollegiums

Artikel 29 Informationsaustausch für die Ergebnisse des Verfahrens der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung

Artikel 30 Informationsaustausch für die Bewertung des Sanierungsplans

Artikel 31 Erstellung und Aktualisierung des aufsichtlichen Prüfungsprogramms des Kollegiums

Abschnitt 3
Planung und Koordinierung der Aufsichtstätigkeiten im Vorfeld und im Laufe von Krisensituationen und Schlussbestimmungen

Artikel 32 Schaffung eines Rahmens des Kollegiums für Krisensituationen

Artikel 33 Allgemeine Bedingungen für den Informationsaustausch in einer Krisensituation

Artikel 34 Koordinierung der aufsichtlichen Bewertung einer Krisensituation

Artikel 35 Koordinierung der aufsichtlichen Reaktion auf eine Krisensituation

Artikel 36 Überwachung der Umsetzung der koordinierten aufsichtlichen Reaktion auf eine Krisensituation

Artikel 37 Koordinierung der externen Kommunikation in einer Krisensituation

Artikel 38