Regelwerk, EU 2015

VO (EU) 2015/2446
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Titel I
Allgemeine Vorschriften

Kapitel 1
Geltungsbereich der zollrechtlichen Vorschriften, Auftrag des Zolls und Begriffsbestimmungen

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Rechte und Pflichten in Bezug auf die zollrechtlichen Vorschriften

Abschnitt 1
Übermittlung von Informationen

Unterabschnitt 1
Gemeinsame Datenanforderungen für den Austausch und die Speicherung von Daten

Artikel 2 Gemeinsame Datenanforderungen

Unterabschnitt 2
Registrierung von Personen beiden Zollbehörden

Artikel 3 Dateninhalt des EORI-Eintrags

Artikel 4 Übermittlung der Angaben für die EORI-Registrierung

Artikel 5 Nicht im Zollgebiet der Union ansässige Wirtschaftsbeteiligte

Artikel 6 Personen, die keine Wirtschaftsbeteiligten sind

Artikel 7 Ungültigerklärung einer EORI-Nummer

Abschnitt 2
Zollrechtliche Entscheidungen

Unterabschnitt 0
Mittel für den Austausch von Informationen, die für Anträge und Entscheidungen verwendet werden, für die die einschlägigen Datenanforderungen nicht in Anhang a aufgeführt sind

Artikel 7a Anträge und Entscheidungen mit anderen Mitteln als der elektronischen Datenverarbeitung

Unterabschnitt 1
Anspruch auf rechtliches Gehör

Artikel 8 Frist für den Anspruch auf rechtliches Gehör

Artikel 9 Mittel für die Mitteilung der Gründe

Artikel 10 Einschränkungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Unterabschnitt 2
Allgemeine Vorschriften für Entscheidungen auf Antrag

Artikel 11 Bedingungen für die Annahme eines Antrags

Artikel 12 Entscheidungsbefugte Zollbehörde

Artikel 13 Verlängerung der Frist für den Erlass einer Entscheidung

Artikel 14 Tag des Wirksamwerdens

Artikel 15 Neubewertung einer Entscheidung

Artikel 16 Aussetzung einer Entscheidung

Artikel 17 Zeitraum der Aussetzung einer Entscheidung

Artikel 18 Ende der Aussetzung

Unterabschnitt 3
Entscheidungen über verbindliche Auskünfte

Artikel 18a Entscheidungen über verbindliche Zollwertauskünfte

Artikel 19 Antrag auf eine Entscheidung über verbindliche Auskünfte

Artikel 20 Fristen

Artikel 20a Verwaltung von Entscheidungen über verbindliche Zollwertauskünfte

Artikel 21 Mitteilung von vUA-Entscheidungen

Artikel 22 Beschränkung der Anwendung der Vorschriften über Neubewertungen und Aussetzungen

Abschnitt 3
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Unterabschnitt 1
Begünstigungen aufgrund des Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten

Artikel 23 Erleichterungen bei Vorabanmeldungen

Artikel 24 Begünstigungen bei der Risikobewertung und Kontrolle

Artikel 25 Ausnahmen von den Begünstigungen

Unterabschnitt 2
Antrag auf Bewilligung des Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten

Artikel 26 Bedingungen für die Annahme des Antrags auf Bewilligung des AEO-Status

Artikel 27 Zuständige Zollbehörde

Artikel 28 Frist für den Erlass von Entscheidungen

Artikel 29 Datum des Wirksamwerdens der AEO-Bewilligung

Artikel 30 Rechtswirkungen der Aussetzung

Titel II
Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und sonstigen für den Warenverkehr vorgesehenen Maßnahmen

Kapitel 1
Warenursprung

Abschnitt 1
Nichtpräferenzieller Ursprung

Artikel 31 In einem einzigen Land oder Gebiet vollständig gewonnene oder hergestellte Waren

Artikel 32 Waren, an deren Herstellung mehr als ein Land oder Gebiet beteiligt ist

Artikel 33 Wirtschaftlich nicht gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung

Artikel 34 Minimalbehandlungen

Artikel 35 Zubehör, Ersatzteile und Werkzeuge

Artikel 36 Neutrale Elemente und Umschließungen

Abschnitt 2
Präferenzursprung

Artike l 37 Begriffsbestimmungen

Unterabschnitt 1
Ausstellung oder Ausfertigung von Ursprungsnachweisen

Artikel 38 Mittel für die Beantragung und Ausstellung von Auskunftsblättern INF 4

Artikel 39 Mittel für die Beantragung und Erteilung von Zulassungen als ermächtigter Ausführer

Artikel 40 Mittel für die Beantragung der Aufnahme in das Verzeichnis der registrierten Ausführer und für den Informationsaustausch mit registrierten Ausführern

Unterabschnitt 2
Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union

Artikel 41 Allgemeine Grundsätze

Artikel 42 Territorialitätsprinzip

Artikel 43 Nichtbehandlung

Artikel 44 Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse

Artikel 45 In ausreichendem Maße be- oder verarbeitete Erzeugnisse

Artikel 46 Durchschnittswerte

Artikel 47 Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitungen

Artikel 48 Allgemeine Toleranz

Artikel 49 Maßgebende Einheit

Artikel 50 Zubehör, Ersatzteile und Werkzeuge

Artikel 51 Warenzusammenstellungen

Artikel 52 Neutrale Elemente

Unterabschnitt 3
Regeln für die Kumulierung und die Verwaltung von Lagerbeständen an Vormaterialien im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union

Artikel 53 Bilaterale Kumulierung

Artikel 54 Kumulierung mit Norwegen, der Schweiz oder der Türkei

Artikel 55 Regionale Kumulierung

Artikel 56 Erweiterte Kumulierung

Artikel 57 Anwendung der bilaterale Kumulierung oder der Kumulierung mit Norwegen, der Schweiz oder der Türkei zusammen mit der regionalen Kumulierung

Artikel 58 Buchmäßige Trennung der Lagerbestände an Vormaterialien der Ausführer der Union

Unterabschnitt 4
Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" im Rahmen der Ursprungsregeln für die Zwecke einseitig von der Union festgelegter Zollpräferenzmaßnahmen für bestimmte Länder oder Gebiete

Artikel 59 Allgemeine Voraussetzungen

Artikel 60 Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse

Artikel 61 In ausreichendem Maße be- oder verarbeitete Erzeugnisse

Artikel 62 Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitungen

Artikel 63 Maßgebende Einheit

Artikel 64 Allgemeine Toleranz

Artikel 65 Zubehör, Ersatzteile und Werkzeuge

Artikel 66 Warenzusammenstellungen

Artikel 67 Neutrale Elemente

Unterabschnitt 5
Territoriale Anforderungen im Rahmen der Ursprungsregeln für die Zwecke einseitig von der Union festgelegter Zollpräferenzmaßnahmen für bestimmte Länder oder Gebiete

Artikel 68 Territorialitätsprinzip

Artikel 69 Unmittelbare Beförderung

Artikel 70 Ausstellungen

Kapitel 2
Zollwert der Waren

Artikel 71 Vereinfachung

Titel III
Zollschuld und Sicherheitsleistung

Kapitel 1
Entstehen der Zollschuld

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften für die Einfuhr- und die Ausfuhrzollschuld

Unterabschnitt 1
Vorschriften für die Bemessung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags

Artikel 72 Bemessung des Einfuhrabgabenbetrags auf Veredelungserzeugnisse aus der aktiven Veredelung

Artikel 73 Anwendung der Bestimmungen zur Endverwendung auf Veredelungserzeugnisse aus der aktiven Veredelung

Artikel 74 Anwendung der Zollpräferenzbehandlung auf in die aktive Veredelung übergeführte Waren

Artikel 75 Besondere Einfuhrabgabe auf Veredelungserzeugnisse aus der passiven Veredelung oder Ersatzerzeugnisse

Artikel 76 Abweichende Bemessung des Einfuhrabgabenbetrags auf Veredelungserzeugnisse aus der aktiven Veredelung

Unterabschnitt 2
Frist für die Bestimmung des Ortes, an dem die Zollschuld entsteht

Artikel 77 Frist für die Bestimmung des Ortes, an dem die Zollschuld im Unionsversand entsteht

Artikel 78 Frist für die Bestimmung des Ortes, an dem die Zollschuld im Versand nach dem TIR-Übereinkommen entsteht

Artikel 79 Frist für die Bestimmung des Ortes, an dem die Zollschuld im Versand nach dem ATA-Übereinkommen bzw. dem Übereinkommen von Istanbul entsteht

Artikel 80
Frist für die Bestimmung des Ortes, an dem die Zollschuld bei einem anderen Verfahren als dem des Versands entsteht

Kapitel 2
Sicherheitsleistung für eine möglicherweise entstehende oder eine entstandene Zollschuld

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Artikel 81 Fälle, in denen keine Sicherheitsleistung für Waren gefordert wird, die in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung übergeführt wurden

Artikel 82 Sicherheitsleistung in Form einer Verpflichtungserklärung eines Bürgen

Artikel 83 Andere Formen der Sicherheitsleistung als eine Barsicherheit oder eine Verpflichtungserklärung eines Bürgen

Abschnitt 2
Gesamtsicherheit und Befreiung von der Sicherheitsleistung

Artikel 84 Verringerung des Betrags der Gesamtsicherheit und Befreiung von der Sicherheitsleistung

Abschnitt 3
Vorschriften für das Unionsversandverfahren und das Verfahren gemäss dem Übereinkommen von Istanbul und dem ATA-Übereinkommen

Artikel 85 Befreiung des Bürgen von seinen Verpflichtungen aus dem Unionsversandverfahren

Artikel 86 Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber einem bürgenden Verband für Waren mit ATA-Carnet sowie Mitteilung der Nichterledigung der CPD-Carnets an einen bürgenden Verband gemäß dem Verfahren des ATA-Übereinkommens oder des Übereinkommens von Istanbul

Kapitel 3
Erhebung und Entrichtung der Zollschuld sowie Erstattung und Erlass des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags

Abschnitt 1
Festsetzung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags, Mitteilung der Zollschuld und buchmässige Erfassung

Unterabschnitt 1
Mitteilung der Zollschuld und Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem bürgenden Verband

Artikel 87 Art und Weise der Mitteilung der Zollschuld

Artikel 88 Ausnahme von der Mitteilung der Zollschuld

Abschnitt 2
Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags

Artikel 89 Aussetzung der Zahlungsfrist bei einem Antrag auf Erlass

Artikel 90 Aussetzung der Zahlungsfrist im Falle von Waren, die eingezogen, zerstört bzw. vernichtet oder zugunsten der Staatskasse aufgegeben werden sollen

Artikel 91 Aussetzung der Zahlungsfrist im Falle einer durch Verstoß entstandenen Zollschuld

Abschnitt 3
Erstattung und Erlass

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften und Verfahren

Artikel 92 Antrag auf Erstattung oder Erlass

Artikel 93 Zusätzliche Auskünfte bei Ersuchen in Bezug auf in einem anderen Mitgliedstaat befindliche Waren

Artikel 94 Art und Weise der Mitteilung der Entscheidung über Erstattung oder Erlass

Artikel 95 Gemeinsame Datenanforderungen in Bezug auf die Förmlichkeiten für in einem anderen Mitgliedstaat befindliche Waren

Artikel 96 Art und Weise der Übermittlung von Informationen zur Erledigung der Förmlichkeiten für in einem anderen Mitgliedstaat befindliche Waren

Artikel 97 Verlängerung der Frist für eine Entscheidung über Erstattung oder Erlass

Unterabschnitt 2
Von der Kommission zutreffende Entscheidungen

Artikel 98 Übermittlung der Unterlagen an die Kommission zur Entscheidung

Artikel 99 Recht der betreffenden Person auf Anhörung

Artikel 100 Fristen

Artikel 101 Mitteilung der Entscheidung

Artikel 102 Folgen des Ausbleibens einer Entscheidung oder der Nichtmitteilung der Entscheidung

Kapitel 4
Erlöschen der Zollschuld

Artikel 103 Verstöße, die sich nicht wesentlich auf die ordnungsgemäße Abwicklung eines Zollverfahrens auswirken

Titel IV
Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Union

Kapitel 1
Summarische Eingangsanmeldung

Artikel 104 Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe einer summarischen Eingangsanmeldung

Artikel 105 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung bei Beförderung auf dem Seeweg

Artikel 106 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung bei Beförderung auf dem Luftweg

Artikel 107 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung bei Beförderung auf dem Schienenweg

Artikel 108 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung bei Beförderung auf der Straße

Artikel 109 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung bei Beförderung auf Binnenwasserstraßen

Artikel 110 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung bei Beförderung im kombinierten Verkehr

Artikel 111 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung im Falle höherer Gewalt

Artikel 112 Vorlage von Angaben der summarischen Eingangsanmeldung durch andere Personen in spezifischen Fällen der Beförderung auf dem Seeweg oder auf Binnenwasserstraßen

Artikel 112a Vorlage von Angaben der summarischen Eingangsanmeldung durch andere Personen in spezifischen Fällen der Beförderung auf dem Schienenweg

Artikel 113 Vorlage von Angaben der summarischen Eingangsanmeldung durch andere Personen in spezifischen Fällen der Beförderung auf dem Luftweg

Artikel 113a Vorlage von Angaben der summarischen Eingangsanmeldung durch andere Personen

Kapitel 2
Ankunft der Waren

Artikel 114 Handel mit steuerlichen Sondergebieten

Artikel 115 Zulassung eines Ortes für die Gestellung der Waren und vorübergehende Verwahrung

Artikel 116 Aufzeichnungen

Artikel 117 Einzelverkauf

Artikel 118 Andere Fälle der Beförderung in vorübergehender Verwahrung befindlicher Waren

Titel V
Allgemeine Vorschriften über den zollrechtlichen Status, die Überführung von Waren in ein Zollverfahren sowie die Überprüfung, Überlassung und Verwertung von Waren

Kapitel 1
Zollrechtlicher Status von Waren

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Artikel 119 Vermutung und Nachweis des zollrechtlichen Status

Abschnitt 2
Linienverkehr für Zollzwecke

Artikel 120 Bewilligung zur Einrichtung eines Linienverkehrs

Artikel 121 Registrierung von Schiffen und Häfen

Artikel 122 Unvorhersehbare Ereignisse während der Beförderung im Linienverkehr

Artikel 122a Informations- und Kommunikationssystem für den Linienverkehr

Abschnitt 3
Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Artikel 123 Geltungsdauer eines T2L, eines T2LF oder eines Warenmanifests

Artikel 124 Mittel der Übermittlung der MRN eines T2L, eines T2LF oder eines Warenmanifests

Artikel 124a Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren mithilfe eines Dokuments "T2L" oder "T2LF"

Unterabschnitt 2
Nachweise, die mit anderen Mitteln als denen der elektronischen Datenverarbeitung übermittelt werden

Artikel 125 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren bei Reisenden, die keine Wirtschaftsbeteiligten sind

Artikel 126 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren durch Vorlage einer Rechnung oder eines Beförderungspapiers

Artikel 126a Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren durch Vorlage eines Manifests der Schifffahrtsgesellschaft

Artikel 127 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren mit Carnet TIR, ATa NATO-Vordruck 302 oder EU-Vordruck 302

Unterabschnitt 3
Von einem zugelassenen Aussteller ausgestellter Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren

Artikel 128 Erleichterung der Ausstellung eines Nachweises durch einen zugelassenen Aussteller

Artikel 128a Förmlichkeiten bei der Ausstellung eines Dokuments "T2L" oder "T2LF", einer Rechnung oder eines Beförderungspapiers durch einen zugelassenen Aussteller

Artikel 128b Erleichterungen für einen zugelassenen Aussteller

Artikel 128c Bewilligung zur Ausstellung des Manifests der Schifffahrtsgesellschaft nach der Abfahrt des Schiffes

Artikel 128d Bedingungen für die Erteilung der Bewilligung zur Ausstellung des Manifests der Schifffahrtsgesellschaft nach der Abfahrt des Schiffes

Unterabschnitt 4
Sondervorschriften für Erzeugnisse der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnene oder hergestellte Waren

Artikel 129 Zollrechtlicher Status von Erzeugnissen der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnenen oder hergestellten Waren

Artikel 130 Nachweis des zollrechtlichen Status von Erzeugnissen der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnenen oder hergestellten Waren

Artikel 131 Umladungen

Artikel 132 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren bei Erzeugnissen der Seefischerei und anderen Meereserzeugnissen, die im Zollgebiet der Union von Schiffen, die eine Drittlandsflagge führen, gefangen oder gewonnen wurden

Artikel 133 Erzeugnisse und Waren, die umgeladen und durch ein Land oder Gebiet befördert werden, das nicht zum Zollgebiet der Union gehört

Kapitel 2
Überführung von Waren in ein Zollverfahren

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Artikel 134 Zollanmeldungen im Handel mit steuerlichen Sondergebieten

Artikel 135 Mündliche Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr

Artikel 136 Mündliche Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung und Wiederausfuhr

Artikel 137 Mündliche Ausfuhranmeldung

Artikel 138 Waren, die gemäß Artikel 141 als zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet gelten

Artikel 139 Waren, die gemäß Artikel 141 als zur vorübergehenden Verwendung, zur Durchfuhr oder zur Wiederausfuhr angemeldet gelten

Artikel 140 Waren, die gemäß Artikel 141 als zur Ausfuhr angemeldet gelten

Artikel 141 Als Zollanmeldung oder Wiederausfuhranmeldung geltende Handlungen

Artikel 142 Waren, die nicht mündlich oder gemäß Artikel 141 angemeldet werden können

Artikel 143 Papiergestützte Zollanmeldungen

Artikel 143a Anmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr von Sendungen von geringem Wert

Artikel 143b Anmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr von Waren, bei denen keine Gefahr im Sinne von Artikel 5 Absätze 1 und 2 des Protokolls zu Irland/Nordirland (im Folgenden "Protokoll") besteht, dass sie anschließend in die Union verbracht werden

Artikel 144 Zollanmeldung für Waren in Postsendungen

Abschnitt 2
Vereinfachte Zollanmeldungen

Artikel 145 Bedingungen für die Bewilligung der regelmäßigen Inanspruchnahme vereinfachter Zollanmeldungen

Artikel 146 Ergänzende Zollanmeldung

Artikel 147 Frist, in der der Anmelder im Falle ergänzender Anmeldungen im Besitz der Unterlagen sein muss

Abschnitt 3
Vorschriften für alle Zollanmeldungen

Artikel 148 Ungültigerklärung der Zollanmeldung nach Überlassung der Waren

Abschnitt 4
Sonstige Vereinfachungen

Artikel 149 Voraussetzungen für die Bewilligung der zentralen Zollabwicklung

Artikel 150 Bedingungen für die Erteilung von Bewilligungen für die Anschreibung in der Buchführung des Anmelders

Artikel 151 Bedingungen für die Bewilligung der Eigenkontrolle

Artikel 152 Zollförmlichkeiten und -kontrollen bei Eigenkontrolle

Kapitel 3
Überlassung von Waren

Artikel 153 Überlassung von Waren unabhängig von einer Sicherheitsleistung

Artikel 154 Mitteilung der Überlassung der Waren

Titel VI
Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und Befreiung von den Einfuhrabgaben

Kapitel 1
Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr

Artikel 155 Bewilligung für die Erstellung der Wiegenachweise für Bananen

Artikel 156 Frist

Artikel 157 Übermittlung des Wiegenachweises

Kapitel 2
Befreiung von den Einfuhrabgaben

Abschnitt 1
Rückwaren

Artikel 158 Waren, die bei der Wiedereinfuhr als im denselben Zustand wie bei der Ausfuhr befindlich gelten

Artikel 159 Waren, denen bei der Ausfuhr Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zugute gekommen sind

Artikel 160 Kommunikationsmittel für das Auskunftsblatt INF 3

Titel VII
Besondere Verfahren

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 1
Antrag auf Bewilligung

Artikel 161 Antragsteller ist nicht im Zollgebiet der Union ansässig

Artikel 162 Ort der Abgabe eines Antrags, wenn der Antragsteller nicht im Zollgebiet der Union ansässig ist

Artikel 163 Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung

Artikel 164 Antrag auf Erneuerung oder Änderung einer Bewilligung

Artikel 165 Erforderliche Unterlage für eine mündliche Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung

Abschnitt 2
Entscheidung über den Antrag

Artikel 166 Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen

Artikel 167 Fälle, in denen die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die aktive Veredelung als erfüllt gelten

Artikel 168 - gestrichen -

Artikel 169 Bewilligung der Verwendung von Ersatzwaren

Artikel 170 Veredelungserzeugnisse oder in die aktive Veredelung übergeführte Waren IM/EX

Artikel 171 Frist für den Erlass einer Entscheidung über einen Bewilligungsantrag gemäß Artikel 211 Absatz 1 des Zollkodex

Artikel 172 Rückwirkende Bewilligung

Artikel 173 Geltungsdauer einer Bewilligung

Artikel 174 Frist für die Erledigung eines besonderen Verfahrens

Artikel 175 Abrechnung

Artikel 176 Standardinformationsaustausch und Verpflichtungen des Inhabers einer Bewilligung für die Inanspruchnahme einer Veredelung

Artikel 177 Lagerung von Unionswaren zusammen mit Nicht-Unionswaren in einer Lagerstätte

Artikel 177a Gemischlagerung von unter zollamtlicher Überwachung stehenden Waren im Rahmen der Endverwendung

Abschnitt 3
Sonstige Bestimmungen

Artikel 178 Aufzeichnungen

Artikel 179 Beförderung von Waren zwischen verschiedenen Orten innerhalb des Zollgebiets der Union

Artikel 180 Übliche Behandlungen

Artikel 181 Standardinformationsaustausch

Artikel 182 Zollrechtlicher Status von Tieren, die von in ein besonderes Verfahren übergeführten Tieren geboren werden

Artikel 183 Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe einer ergänzenden Anmeldung

Kapitel 2
Versand

Abschnitt 1
Externes und internes Versandverfahren

Artikel 184 Übermittlung der MRN eines Versandverfahrens und der MRN eines TIR-Verfahrens an die Zollbehörden

Artikel 185 Versandbegleitdokument und Versandbegleitdokument-Sicherheit

Artikel 186 Beantragung des Status eines zugelassenen Empfängers für das TIR-Verfahren

Artikel 187 Bewilligung des Status eines zugelassenen Empfängers für TIR-Zwecke

Abschnitt 2
Externes und internes Unionsversandverfahren

Artikel 188 Steuerliche Sondergebiete

Artikel 189 Anwendung des externen Versandverfahrens in bestimmten Fällen

Artikel 190 Von der Bestimmungszollstelle mit Sichtvermerk versehene Empfangsbescheinigung

Artikel 191 Allgemeine Bestimmungen über Bewilligungen für Vereinfachungen

Artikel 192 Beantragung des Status eines zugelassenen Versenders für die Überführung von Waren in das
Unionsversandverfahren

Artikel 193 Bewilligung des Status eines zugelassenen Versenders für die Überführung von Waren in das
Unionsversandverfahren

Artikel 194 Beantragung des Status eines zugelassenen Empfängers für den Empfang von im Unionsversandverfahren beförderten Waren

Artikel 195 Bewilligung des Status eines zugelassenen Empfängers für den Empfang von im Unionsversandverfahren beförderten Waren

Artikel 196 Vom zugelassenen Empfänger ausgestellte Empfangsbescheinigung

Artikel 197 Bewilligung zur Verwendung besonderer Verschlüsse

Artikel 197a Anträge auf die Verwendung besonderer Verschlüsse

Artikel 198 Bewilligung zur Verwendung einer Versandanmeldung mit verringerten Datenanforderungen

Artikel 199 Bewilligung zur Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokuments als Versandanmeldung für den Luftverkehr

Artikel 200 Bewilligung zur Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokuments als Versandanmeldung für den Seeverkehr

Kapitel 3
Zolllager

Artikel 201 Einzelverkauf

Artikel 202 Speziell ausgestattete Lagerstätten

Artikel 203 Art der Lagerstätten

Kapitel 4
Verwendung

Abschnitt 1
Vorübergehende Verwendung

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Artikel 204 Allgemeine Vorschriften

Artikel 205 Ort der Beantragung

Artikel 206 Vorübergehende Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben

Unterabschnitt 2
Beförderungsmittel, Paletten und Container einschließlich Zubehör und Ausrüstung

Artikel 207 Allgemeine Vorschriften

Artikel 208 Paletten

Artikel 209 Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung für Paletten

Artikel 210 Container

Artikel 211 Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung für Container

Artikel 212 Voraussetzungen für die Gewährung der vollständigen Befreiung von den Einfuhrabgaben für Beförderungsmittel

Artikel 213 Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung für Beförderungsmittel aus Nicht-Unionsländern

Artikel 214 Voraussetzungen für die Gewährung der vollständigen Befreiung von den Einfuhrabgaben an im Zollgebiet der Union ansässige Personen

Artikel 215 Die Verwendung von Beförderungsmitteln durch natürliche Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der Union haben

Artikel 216 Befreiung von den Einfuhrabgaben für Beförderungsmittel in anderen Fällen

Artikel 217 Fristen für die Erledigung der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln und Containern

Artikel 218 Fristen für die Wiederausfuhr im Fall professioneller Vermietungsunternehmen

Unterabschnitt 3
Andere Waren als Beförderungsmittel, Paletten und Container

Artikel 219 Persönliche Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken verwendete Waren, die von Reisenden eingeführt werden

Artikel 220 Betreuungsgut für Seeleute

Artikel 221 Material für Katastropheneinsätze

Artikel 222 Medizinisch-chirurgische und labortechnische Ausrüstung

Artikel 223 Tiere

Artikel 224 In Grenzzonen verwendete Waren

Artikel 225 Ton-, Bild- oder Datenträger und Werbematerial

Artikel 226 Berufsausrüstung

Artikel 227 Pädagogisches Material und wissenschaftliche Ausrüstung

Artikel 228 Umschließungen und Sicherungs- und Ortungsgeräte

Artikel 229 Formen, Matrizen, Klischees, Zeichnungen, Modelle, Geräte zum Messen, Überprüfen oder Überwachen und ähnliche Gegenstände

Artikel 230 Spezialwerkzeuge und -instrumente

Artikel 231 Waren zur Durchführung von Tests und Testwaren

Artikel 232 Muster

Artikel 233 Austauschproduktionsmittel

Artikel 234 Waren für Veranstaltungen oder für den Verkauf in bestimmen Situationen

Artikel 235 Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung

Artikel 235a Im Rahmen militärischer Aktivitäten zu befördernde oder zu verwendende Waren

Artikel 236 Andere Waren

Artikel 237 Besondere Fristen für die Erledigung des Verfahrens

Unterabschnitt 4
Ablauf des Verfahrens

Artikel 238 In die Zollanmeldung aufzunehmende Angaben

Abschnitt 2
Endverwendung

Artikel 239 Verpflichtung des Inhabers der Bewilligung für die Endverwendung

Kapitel 5
Veredelung

Artikel 240 Bewilligung

Artikel 241 In die Zollanmeldung zur aktiven Veredelung aufzunehmende Angaben

Artikel 242 Passive Veredelung IM/EX

Artikel 243 Reparatur im Rahmen der passiven Veredelung

Titel VIII
Verbringung von Waren aus dem Zollgebiet der Union

Kapitel 1
Förmlichkeiten vor dem Ausgang von Waren

Artikel 244 Frist für die Abgabe von Vorabanmeldungen

Artikel 245 Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe einer Vorabanmeldung

Kapitel 2
Förmlichkeiten beim Ausgang von Waren

Artikel 246 Mittel zum Austausch von Informationen bei der Gestellung von Waren bei der Ausgangszollstelle

Artikel 247 Mittel für den Nachweis, dass die Waren das Zollgebiet der Union verlassen haben

Kapitel 3
Ausfuhr und Wiederausfuhr

Artikel 248 Ungültigerklärung der Zollanmeldung oder der Wiederausfuhranmeldung

Artikel 249 Mittel für die rückwirkende Abgabe einer Ausfuhr- oder Wiederausfuhranmeldung

Titel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 250 Neubewertung von Bewilligungen, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind

Artikel 251 Geltungsdauer von Bewilligungen, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind

Artikel 252 Geltungsdauer von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind

Artikel 253 Geltungsdauer von Entscheidungen zur Gewährung eines Zahlungsaufschubs, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind

Artikel 254 Anwendung von Bewilligungen und Entscheidungen, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind

Artikel 255 Übergangsbestimmungen zur Verwendung von Verschlüssen

Artikel 256

Anhang A
Gemeinsame Datenanforderungen für Anträge und Entscheidungen

Titel I
Allgemeine Bestimmungen PDF

Titel II
Datenanforderungen mit Anmerkungen PDF

Anhang B Gemeinsame Datenanforderungen für Anmeldungen, Meldungen und Nachweise des zollrechtlichen Status von Unionswaren (Artikel 2 Absatz 2).

Titel I
Datenanforderungen

Kapitel 1
Einleitende Bemerkungen zur Tabelle mit den Datenanforderungen

Kapitel 2
Tabelle - Legende

Abschnitt 1
Spaltenüberschriften

Abschnitt 2
Datengruppen

Abschnitt 3
Zeichen in den Feldern

Abschnitt 4
Anwendbarkeit

Kapitel 3

Abschnitt 1
Tabelle mit den Datenanforderungen - Ausgang

Abschnitt 2
Tabelle mit den Datenanforderungen - Ausfuhr

Abschnitt 3
Tabelle mit den Datenanforderungen - Versandverfahren

Abschnitt 4
Tabelle mit den Datenanforderungen - Nachweis des Unionscharakters der Waren

Abschnitt 5
Tabelle mit den Datenanforderungen - Beförderung im Seeverkehr, Eingang

Abschnitt 6
Tabelle mit den Datenanforderungen - Beförderung im Luftverkehr, Eingang

Abschnitt 7
Tabelle mit den Datenanforderungen - Expressgutsendungen

Abschnitt 8
Tabelle mit den Datenanforderungen - Postverkehr

Abschnitt 9
Tabelle mit den Datenanforderungen - Straßen- und Schienenverkehr

Abschnitt 10
Tabelle mit den Datenanforderungen - Gestellungsmitteilung, vorübergehende Verwahrung

Abschnitt 11
Tabelle mit den Datenanforderungen - Einfuhr

Abschnitt 12
Tabelle mit den Datenanforderungen - Einfuhr (Vereinfachte Anmeldung; Anschreibung in der Buchführung des Anmelders

Abschnitt 13
Anmerkungen

Titel II
Anmerkungen im Zusammenhang mit den Datenanforderungen

Gruppe 11 - Nachrichteninhalt (einschließlich Verfahrenscodes)

Gruppe 12 - Bezugnahmen auf Nachrichten, Dokumente, Bescheinigungen, Bewilligungen

Gruppe 13 - Beteiligte

Gruppe 14 - Zollwertangaben/Abgaben

Gruppe 15 - Daten/Fristen/Zeiträume

Gruppe 16 - Orte/Länder/Regionen

Gruppe 17 - Zollstellen

Gruppe 18 - Nämlichkeit der Waren

Gruppe 19 - Angaben zur Beförderung (Art, Mittel und Ausrüstung)

Gruppe 99 - Sonstige Datenelemente (statistische Daten, Sicherheitsleistungen, Daten im Zusammenhang mit dem Zolltarif)

Anhang B-01 Papiergestützte Standard-Zollanmeldungen - Erläuterungen und zu verwendende Vordrucke

Titel I
Allgemeine Vorschriften PDF

Titel II
Anmerkungen PDF

Titel III
Muster- Einheitspapier (Vordrucksatz aus acht Exemplaren) PDF

Titel IV
Muster - Einheitspapier - Ergänzungsvordruck (Vordrucksatz aus acht Exemplaren) PDF

Titel V
Angabe der Exemplare der Vordrucke gemäß Titel III und IV, auf denen die Daten in Durchschrift erscheinen müssen PDF

Anhang B-02(Gültig)
Versandbegleitdokument

Kapitel I
Muster des Versandbegleitdokuments

Kapitel II
Anmerkungen und besondere Angaben (Daten) zum Versandbegleitdokument

Anhang B-03(Gültig)
Liste der Positionen

Kapitel I
Muster der Liste der Positionen

Kapitel II
Anmerkungen zur Liste der Warenpositionen mit den erforderlichen Angaben (Daten)

Anhang B-04(Gültig)
Versandbegleitdokument/Sicherheit ("VBD-S")

Titel I
Muster des Versandbegleitdokuments/Sicherheit

Titel II
Anmerkungen und Daten zum Versandbegleitdokument/Sicherheit

Anhang B-05(Gültig)
Liste der Warenposition Versand/Sicherheit ("LdWPVS")

Titel I
Muster der Liste der Warenpositionen Versand/Sicherheit

Titel II
Anmerkungen und Daten zur Liste der Warenpositionen Versand/Sicherheit

Anhang C Anmeldungen, Meldungen und Nachweise des zollrechtlichen Status von Unionswaren und verbundene Projekte im Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2151 Arbeitsprogramm UZK

Anhang D Gemeinsame Datenanforderungen an Anmeldungen, Meldungen und Nachweise des zollrechtlichen Status von Unionswaren (Artikel 2 Absatz 4a)

Titel I
Datenanforderungen

Kapitel 1
Einleitende Bemerkungen zur Tabelle mit den Datenanforderungen

Kapitel 2
Tabelle - Legende

Abschnitt 1
Spaltenüberschriften

Abschnitt 2
Datengruppen

Abschnitt 3
Zeichen in den Feldern

Kapitel 3

Abschnitt 1
Tabelle mit den Datenanforderungen

Gruppe 1 - Nachrichteninhalt (einschließlich Verfahrenscodes)

Gruppe 2 - Bezugnahmen auf Nachrichten, Dokumente, Zertifikate, Bewilligungen

Gruppe 3 - Beteiligte

Gruppe 4 - Zollwertangaben/Abgaben

Gruppe 6 - Nämlichkeit der Waren

Gruppe 7 - Angaben zur Beförderung (Art, Mittel und Ausrüstung)

Gruppe 8 - Sonstige Datenelemente (statistische Daten, Sicherheitsleistungen, Daten im Zusammenhang mit dem Zolltarif)

Abschnitt 2
Anmerkungen

Titel II
Anmerkungen im Zusammenhang mit den Datenanforderungen

Gruppe 1 - Nachrichteninhalt (einschließlich Verfahrenscodes)

Gruppe 2 - Bezugnahmen auf Nachrichten, Dokumente, Zertifikate, Bewilligungen

Gruppe 3 - Beteiligte

Gruppe 4 - Zollwertangaben/Abgaben

Gruppe 5 - Daten/Fristen/Zeiträume/Orte/Länder/Regionen

Gruppe 6 - Nämlichkeit der Waren

Gruppe 7 - Angaben zur Beförderung (Art, Mittel und Ausrüstung)

Gruppe 8 - Sonstige Datenelemente (statistische Daten, Sicherheitsleistungen, Daten im Zusammenhang mit dem Zolltarif)

Anhang 12-01(Gültig)
Gemeinsame Datenanforderungen für die Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen

Titel I
Datenanforderungen

Kapitel 1
Einleitende Bemerkungen zur Tabelle mit den Datenanforderungen

Kapitel 2
Tabelle - Legende

Abschnitt 1
Spaltenüberschriften

Abschnitt 2
Zeichen in den Feldern

Kapitel 3
Tabelle mit den Datenanforderungen

Titel II
Anmerkungen im Zusammenhang mit den Datenanforderungen

Anhang 22-01
Einleitende Anmerkungen und Liste der wesentlichen Be- oder Verarbeitungsprozesse, aus denen sich ein nichtpräferenzieller Ursprung ergibt

Einleitende Anmerkungen PDF

Abschnitt I
Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs PDF

Abschnitt II
Waren pflanzlichen Ursprungs PDF

Abschnitt IV
Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe PDF

Abschnitt VI
Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien PDF

Abschnitt VIII
Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen (ausgenommen Messinahaar) PDF

Abschnitt X
Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus PDF

Abschnitt XI
Spinnstoffe und Waren daraus PDF

Abschnitt XII
Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren PDF

Abschnitt XIII
Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren PDF

Abschnitt XIV
Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen PDF

Abschnitt XV
Unedle Metalle und Waren daraus PDF

Abschnitt XVI
Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernsehbild- und -Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernsehbild- und -Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte PDF

Abschnitt XVIII
Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte PDF

Abschnitt XX
Verschiedene Waren PDF

Anhang 22-02
Antrag auf Ausstellung eines Auskunftsblatts INF 4 und Auskunftsblatt INF 4

Anhang 22-03
Einleitende Bemerkungen und Liste der Be- oder Verarbeitungen, die Ursprungseigenschaften verleihen

Teil I
Einleitende Bemerkungen PDF

Teil II
Liste der Erzeugnisse und Be- oder Verarbeitungen, die Ursprungseigenschaft verleihen PDF

Anhang 22-04
Von der regionalen Kumulierung ausgenommene Vormaterialien

Anhang 22-05
Be- oder Verarbeitungen, die von der regionalen Kumulierung ausgeschlossen sind (APS)

Anhang 22-11
Einleitende Bemerkungen und Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um den hergestellten Erzeugnissen die Ursprungseigenschaft zu verleihen

Teil I
Einleitende Bemerkungen PDF

Teil II
Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um den hergestellten Erzeugnissen die Ursprungseigenschaft zu verleihen PDF

Anhang 22-13
Erklärung auf der Rechnung PDF

Anhang 32-01
Verpflichtungserklärung des Bürgen - Einzelsicherheit

Anhang 32-02
Verpflichtungserklärung - Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln

Anhang 32-03
Verpflichtungserklärung des Bürgen - Gesamtsicherheit

Anhang 32-04
Mitteilung an den Bürgen über die Nichterledigung eines Unionsversandverfahrens

Anhang 32-05
Mitteilung an den Bürgen über die Haftung für Schulden im Unionsversandverfahren

Anhang 33-01
Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA

Anhang 33-02
Mitteilung an den Bürgen über die Haftung für Schulden im Versandverfahren mit CPD-Carnet

Anhang 33-03
Muster für die Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA

Anhang 33-04
Vordruck für die Berechnung der Zölle und Abgaben aus dem Anspruch auf Entrichtung der Abgabenschuld gegenüber dem bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA

Anhang 33-05
Muster für die Verfahrensübernahmeerklärung zur Mitteilung über die erfolgte Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem bürgenden Verband in dem Mitgliedstaat, in dem die Zollschuld im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATa entstanden ist

Anhang 33-06
Ersuchen um zusätzliche Auskünfte zu in einem anderen Mitgliedstaat befindliche Waren Gemeinsame Datenanforderungen

Anhang 33-07
Erlass/Erstattung

Anhang 52-01

Anhang 52-02
Vom Beförderer gemäß Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer vi vorzulegende Informationen

Anhang 52-03
Vom Beförderer gemäß Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer vii Unterabsatz 1 und Ziffer viii Unterabsatz 1 vorzulegenden Datenelemente

Anhang 61-01
Wiegenachweis für Bananen - Datenanforderungen

Anhang 62-01
Auskunftsblatt INF 3 - Datenanforderungen

A. Vom Anmelder auszufüllender TeilPDF

B. Von den Zollbehörden auszufüllender Teil PDF

Anhang 71-01
Unterlage für mündlich zur vorübergehenden Verwendung angemeldete Waren PDF

Anhang 71-02
Sensible Waren und Erzeugnisse

Anhang 71-03
Liste der üblichen Behandlungen
(Artikel 220 des Zollkodex)

Anhang 71-04
Besondere Vorschriften für Ersatzwaren

I. Zolllagerung, aktive und passive Veredelung

II. Aktive Veredelung (AV)

III. Passive Veredelung

Anhang 71-05
Standardisierter Austausch von Informationen (INF)

Abschnitt A
Der standardisierte Informationsaustausch (INF) zwischen Zollbehörden ist noch nicht Pflicht, aber die Überwachungszollstelle muss die einschlägigen INF-Datenelemente in dem elektronischen System für den INF verfügbar machen.

Abschnitt B
Der standardisierte Informationsaustausch (INF) zwischen Zollbehörden ist Pflicht, aber die INF-Datenelemente sind noch nicht in dem elektronischen System für den INF verfügbar.

Anhang 71-06
In der Abrechnung vorzulegende Informationen

Anhang 72-03
TC11 - Eingangsbescheinigung

Anhang 90