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Regelwerk, EU 2015, Allgemeines - EU Bund

Verordnung (EU) 2015/2406 der Kommission vom 18. Dezember 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den International Accounting Standard 1

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 333 vom 19.12.2015 S. 97)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards 1, insbesondere auf Artikel 3 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 der Kommission 2 wurden bestimmte internationale Rechnungslegungsstandards und Interpretationen, die am 15. Oktober 2008 vorlagen, in das EU-Recht übernommen.

(2) Am 18. Dezember 2014 hat das International Accounting Standards Board (IASB) unter dem Titel Initiative zu Angaben Änderungen am International Accounting Standard (IAS) 1 Darstellung des Abschlusses veröffentlicht. Die Änderungen zielen darauf ab, die Angaben zu verbessern und die Unternehmen zur Ermessensausübung zu ermutigen, wenn diese in Anwendung von IAS 1 bestimmen, welche Angaben ihr Abschluss enthalten soll.

(3) Um Kohärenz zwischen den internationalen Rechnungslegungsstandards zu gewährleisten, müssen aufgrund der Änderungen an IAS 1 konsequenterweise auch IAS 34 und IFRS 7 geändert werden.

(4) Die Anhörung der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat bestätigt, dass die Änderungen an IAS 1 die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 genannten Kriterien für eine Übernahme erfüllen.

(5) Die Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 sollte daher entsprechend geändert werden.

(6) Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen mit der Stellungnahme des Regelungsausschusses für Rechnungslegung in Einklang

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 wird wie folgt geändert:

a) IAS 1Darstellung des Abschlusses wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert,

b) IAS 34Zwischenberichterstattung und IFRS 7Finanzinstrumente: Angaben werden im Einklang mit den Änderungen an IAS 1 gemäß dem Anhang(IAS 34/IFRS 7) der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Die Unternehmen wenden die in Artikel 1 genannten Änderungen spätestens mit Beginn des ersten am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnenden Geschäftsjahres an.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 18. Dezember 2015

1) ABl. Nr. L 243 vom 11.09.2002 S. 1.

2) Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 der Kommission vom 3. November 2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. Nr. L 320 vom 29.11.2008 S. 1).

.

Angabeninitiative
(Änderungen an IAS 1)
Anhang

Änderungen an

IAS 1 Darstellung des Abschlusses

Die Paragraphen 10, 31, 54-55, 82A, 85, 113-114, 117, 119 und 122 werden geändert, die Paragraphen 30A, 55A, 85A-85B und 139P werden angefügt und die Paragraphen 115 und 120 werden gestrichen. Die Paragraphen 29-30, 112, 116, 118 und 121

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