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Verordnung (EU) 2015/2003 der Kommission vom 10. November 2015 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 294 vom 11.11.2015 S. 32)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft 1, insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 wurde ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung von europäischen Statistiken zur Informationsgesellschaft geschaffen.
(2) Es ist erforderlich, mit Durchführungsmaßnahmen festzulegen, welche Daten zur Erstellung der Statistiken im Rahmen von Modul 1: "Unternehmen und die Informationsgesellschaft" und Modul 2: "Einzelpersonen, Haushalte und die Informationsgesellschaft" bereitzustellen sind und welche Fristen für ihre Übermittlung gelten.
(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System
- hat folgende Verordnung erlassen:
Für die Erstellung der in Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 genannten europäischen Statistiken zur Informationsgesellschaft im Rahmen von Modul 1: "Unternehmen und die Informationsgesellschaft" und Modul 2: "Einzelpersonen, Haushalte und die Informationsgesellschaft" sind die in den Anhängen I und II aufgeführten Daten zu übermitteln.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 10. November 2015
Modul 1: Unternehmen und die Informationsgesellschaft | Anhang I |
A. Themen und dazugehörige Variablen
i) für alle Unternehmen:
- Nutzung von Computern
ii) für Unternehmen, die Computer nutzen:
- (fakultativ) Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigten, die einen Computer für Arbeitszwecke nutzen
i) für Unternehmen, die Computer nutzen:
- Zugang zum Internet- Ausstellung oder Verschicken von Rechnungen
ii) für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:
- Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die einen Computer mit Internetzugang für Arbeitszwecke nutzen- Internetanschluss: DSL oder sonstiger fester Breitbandanschlusstyp
- Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über ein tragbares Gerät mit Mobilfunknetzfunktion (3G- oder 4G-Funktion)
- (fakultativ) Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über einen tragbaren Computer mit Mobilfunknetzfunktion (3G- oder 4G-Funktion)
- (fakultativ) Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über sonstige tragbare Geräte wie Smartphones mit Mobilfunknetzfunktion (3G- oder 4G-Funktion)
- Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die ein tragbares Gerät vom Unternehmen erhielten, das eine Internetverbindung über Mobilfunknetzwerke für Arbeitszwecke ermöglicht
- Bereitstellung von tragbaren Geräten, die eine Internetverbindung über Mobilfunknetzwerke für Arbeitszwecke ermöglichen
- Vorhandensein einer eigenen Website
- Nutzung sozialer Netzwerke, nicht nur für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte
- Nutzung von Unternehmens-Blogs oder Mikroblogs, nicht nur für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte
- Nutzung von Websites zur gemeinsamen Nutzung multimedialer Inhalte, nicht nur für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte
(Stand: 26.11.2020)
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