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Regelwerk, EU 2015, Betriebssicherheit - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1345 der Kommission vom 31. Juli 2015 zur Veröffentlichung der Verweise auf die Normen für Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung, für Tragetaschen und Ständer, für Kinderschutzgitter und für Wickeleinrichtungen für den Hausgebrauch im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 207 vom 04.08.2015 S. 73;
Beschl. (EU) 2019/1698 - ABl. L 259 vom 10.10.2019 S. 65aufgehoben)



aufgehoben/ersetzt gem. Art. 3 des Beschl.'es (EU) 2019/1698

Hinweis s.: Normenübersicht - BAUA EU
Liste zur Veröffentlichung/Übereinstimmung und Sicherheitsanforderungen gemäß RL 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit 1, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 2001/95/EG dürfen die Hersteller nur sichere Produkte in Verkehr bringen.

(2) Gemäß Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2001/95/EG gilt ein Produkt - soweit es um Risiken und Risikokategorien geht, die durch die betreffenden nationalen Normen geregelt werden - als sicher, wenn es den nicht bindenden nationalen Normen entspricht, die eine europäische Norm umsetzen, auf die die Kommission gemäß Artikel 4 der Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union verwiesen hat.

(3) Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2001/95/EG werden die europäischen Normen von den europäischen Normungsorganisationen auf der Grundlage der Aufträge der Kommission erarbeitet.

(4) Gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 2001/95/EG veröffentlicht die Kommission die Verweise auf derartige Normen.

(5) Am 27. November 2000 erteilte die Kommission dem Europäischen Komitee für Normung (CEN) den Auftrag M/309 zur Erarbeitung europäischer Sicherheitsnormen, um der von Kordeln und Zugbändern an Kinderbekleidung ausgehenden Gefahr der Strangulation, der Verletzung und des Hängenbleibens zu begegnen.

(6) Das CEN nahm daraufhin die Norm EN 14682:2014 "Sicherheit von Kinderbekleidung - Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung - Anforderungen" an, die die Norm EN 14682:2007 ersetzte. Die Norm EN 14682:2014 erfüllt den Normungsauftrag M/309 und die allgemeine Sicherheitsanforderung gemäß der Richtlinie 2001/95/EG. Daher sollte ein Verweis auf diese Norm im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und den Verweis auf die Norm EN 14682:2007 ersetzen.

(7) Am 16. Dezember 1997 erteilte die Kommission dem CEN und dem Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) den Auftrag M/264 zur Verbrauchersicherheit im Bereich Artikel für Kinder.

(8) Das CEN nahm daraufhin die Norm EN 1466:2014 "Artikel für Säuglinge und Kleinkinder - Tragetaschen und Ständer - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren" an, die die Norm EN 1466:2004 ersetzte. Die Norm EN 1466:2014 erfüllt den Normungsauftrag M/264 und die allgemeine Sicherheitsanforderung gemäß der Richtlinie 2001/95/EG. Daher sollte ein Verweis auf diese Norm im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und den Verweis auf die Norm EN 1466:2004 ersetzen.

(9) Ebenfalls in Ausführung des Normungsauftrags M/264 nahm das CEN die Norm EN 1930:2011 "Artikel für Säuglinge und Kleinkinder - Kinderschutzgitter - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren" sowie die Normen EN 12221-1:2008+A1:2013 "Artikel für Säuglinge und Kleinkinder - Wickeleinrichtungen für den Hausgebrauch - Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen" und EN 12221-2:2008+A1:2013 "Artikel für Säuglinge und Kleinkinder - Wickeleinrichtungen für den Hausgebrauch - Teil 2: Prüfverfahren" an.

(10) Die europäischen Normen EN 1930:2011, EN 12221-1:2008+A1:2013 und EN 12221-2:2008+A1:2013 erfüllen den Normungsauftrag M/264 und die allgemeine Sicherheitsanforderung der Richtlinie 2001/95/EG. Daher sollten Verweise auf diese Normen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

(11) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit der Richtlinie 2001/95/EG eingesetzten Ausschusses

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die Verweise auf folgende Normen werden in der Reihe C des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht:

  1. EN 14682:2014 "Sicherheit von Kinderbekleidung - Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung - Anforderungen";
  2. EN 1466:2014 "Artikel für Säuglinge und Kleinkinder - Tragetaschen und Ständer - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren";
  3. EN 1930:2011 "Artikel für Säuglinge und Kleinkinder - Kinderschutzgitter - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren";
  4. EN 12221-1:2008+A1:2013 "Artikel für Säuglinge und Kleinkinder - Wickeleinrichtungen für den Hausgebrauch - Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen";
  5. EN 12221-2:2008+A1:2013 "Artikel für Säuglinge und Kleinkinder - Wickeleinrichtungen für den Hausgebrauch - Teil 2: Prüfverfahren".

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 31. Juli 2015

1) ABl. Nr. L 11 vom 15.01.2002 S. 4.


ENDE

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