Regelwerk, EU 2015

Beschl. (EU) 2015/893
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Artikel 1 Definitionen

Artikel 2 Einfuhr der spezifizierten Pflanzen

Artikel 3 Einfuhr von spezifiziertem Holz

Artikel 4 Verbringung spezifizierter Pflanzen innerhalb der Union

Artikel 5 Verbringung von spezifiziertem Holz und spezifiziertem Holzverpackungsmaterial innerhalb der Union

Artikel 6 Erhebungen zu dem spezifizierten Organismus

Artikel 7 Abgegrenzte Gebiete

Artikel 8 Berichterstattung

Artikel 9 Einhaltung der Vorschriften

Artikel 10 Adressaten

Anhang I Arten von Wirtspflanzen gemäss Artikel 1 Buchstabe f

Anhang II

1. Spezifische Einfuhrvorschriften

A. Spezifizierte Pflanzen

B. Spezifiziertes Holz

2. Bedingungen für die Verbringung

A. Spezifizierte Pflanzen

B. Spezifiziertes Holz

C. Spezifiziertes Holzverpackungsmaterial

Anhang III Einrichtung abgegrenzter Gebiete und Massnahmen gemäss Artikel 7

1. Einrichtung abgegrenzter Gebiete

2. Bedingungen, unter denen kein abgegrenztes Gebiet eingerichtet werden muss

3.