Beschl. (EU) 2015/893
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Artikel 1 Definitionen
Artikel 2 Einfuhr der spezifizierten Pflanzen
Artikel 3 Einfuhr von spezifiziertem Holz
Artikel 4 Verbringung spezifizierter Pflanzen innerhalb der Union
Artikel 5 Verbringung von spezifiziertem Holz und spezifiziertem Holzverpackungsmaterial innerhalb der Union
Artikel 6 Erhebungen zu dem spezifizierten Organismus
Artikel 7 Abgegrenzte Gebiete
Artikel 8 Berichterstattung
Artikel 9 Einhaltung der Vorschriften
Artikel 10 Adressaten
Anhang I Arten von Wirtspflanzen gemäss Artikel 1 Buchstabe f
1. Spezifische Einfuhrvorschriften
A. Spezifizierte PflanzenB. Spezifiziertes Holz
2. Bedingungen für die Verbringung
A. Spezifizierte PflanzenB. Spezifiziertes Holz
C. Spezifiziertes Holzverpackungsmaterial
Anhang III Einrichtung abgegrenzter Gebiete und Massnahmen gemäss Artikel 7
1. Einrichtung abgegrenzter Gebiete
2. Bedingungen, unter denen kein abgegrenztes Gebiet eingerichtet werden muss