Regelwerk, EU 2014

VO (EU) 1304/2014
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Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 5b

Artikel 5c

Artikel 5d

Artikel 5e

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Anhang

1. Einleitung

1.1. Technischer Anwendungsbereich

1.1.1. Fahrzeugspezifischer Anwendungsbereich

1.1.2. Betriebsspezifischer Anwendungsbereich

1.2. Geografischer Anwendungsbereich

2. Definition des Teilsystems

3. Grundlegende Anforderungen

Tabelle 1 Eckwerte und ihre Verbindung zu den grundlegenden Anforderungen

4. Merkmale des Teilsystems

4.1. Einleitung

4.2. Funktionale und technische Spezifikationen der Teilsysteme

4.2.1. Grenzwerte für das Standgeräusch

Tabelle 2: Grenzwerte für das Standgeräusch

4.2.2. Grenzwerte für das Anfahrgeräusch

Tabelle 3: Grenzwerte für das Anfahrgeräusch

4.2.3. Grenzwerte für das Vorbeifahrgeräusch

Tabelle 4: Grenzwerte für das Vorbeifahrgeräusch

4.2.3.a. Reibungselemente für laufflächengebremste Räder

4.2.4. Grenzwerte für das Innengeräusch im Führerraum

4.3. Funktionale und technische Spezifikationen zu den Schnittstellen

4.4. Betriebsvorschriften

4.4.1. Besondere Vorschriften für den Betrieb von Güterwagen auf leiseren Strecken bei gestörtem Betrieb

4.4.2. Besondere Vorschriften für den Betrieb von Güterwagen auf leiseren Strecken bei Infrastrukturarbeiten und Wageninstandhaltung

4.5. Instandhaltungsvorschriften

4.6. Berufliche Qualifikationen

4.7. Bedingungen für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz

5. Interoperabilitätskomponenten

5.1. Allgemeines

5.2. Spezifikationen für Interoperabilitätskomponenten

5.2.1. Reibungselemente für laufflächengebremste Räder

6. Konformitätsbewertung und EG-Prüfung

6.1. Interoperabilitätskomponenten

6.1.1. Module

Tabelle 5a: Module für die Konformitätsbewertung von Interoperabilitätskomponenten

6.1.2. Konformitätsbewertungsverfahren

6.1.2.1. Reibungselemente für laufflächengebremste Räder von Güterwagen

6.2. Teilsystem "Fahrzeuge" hinsichtlich der Lärmemission von Fahrzeugen

6.2.1. Module

Tabelle 6: Module für die EG-Prüfung von Teilsystemen

6.2.2. EG-Prüfverfahren

6.2.2.1. Standgeräusch

6.2.2.2. Anfahrgeräusch

6.2.2.3. Vorbeifahrgeräusch

6.2.2.3.1 Versuchsgleisbedingungen

6.2.2.3.2 Verfahren

6.2.2.3.2.1 Lokomotiven, ETZ, DTZ und Reisezugwagen

6.2.2.3.2.2 Güterwagen

6.2.2.3.2.3 Sonderfahrzeuge

6.2.2.4. Innengeräusch im Führerraum

6.2.3. Vereinfachte Evaluierung

Tabelle 7: Zulässige Abweichungen zur Prüfungsfreistellung von Güterwagen

7. Umsetzung

7.1. Anwendung dieser TSI auf neue Teilsysteme

7.2. Anwendung dieser TSI auf bestehende Teilsysteme

7.2.1. Bestimmungen für Änderungen an in Betrieb befindlichen Fahrzeugen oder bestehenden Fahrzeugtypen

7.2.2. Zusätzliche Bestimmungen für die Anwendung dieser TSI auf Bestandsgüterwagen

7.2.2.1. (nicht verwendet)

7.2.2.2. Auf leiseren Strecken betriebene Güterwagen

7.2.2.3. Interoperabilitätskomponenten

7.3. Sonderfälle

7.3.1. Einleitung

7.3.2. Liste der Sonderfälle

7.3.2.1. Sonderfälle

7.3.2.2 Grenzwerte für das Standgeräusch (Abschnitt 4.2.1)

7.3.2.3 Grenzwerte für das Anfahrgeräusch (Abschnitt 4.2.2)

7.3.2.4. Grenzwerte für das Vorbeifahrgeräusch (Abschnitt  4.2.3)

7.4. Besondere Durchführungsvorschriften

7.4.1. Besondere Durchführungsvorschriften für die Anwendung dieser TSI auf Bestandsgüterwagen (Abschnitt 7.2.2)

7.4.2. Besondere Durchführungsvorschriften für den Betrieb von Güterwagen auf leiseren Strecken (Abschnitt 7.2.2.2)

Anlage A (nicht verwendet)

Anlage B In dieser TSI genannte Normen

Anlage C Bewertung des Teilsystems "Fahrzeuge"

Anlage D Leisere Strecken

D.1 Bestimmung von leiseren Strecken

D.2 Aktualisierung der leiseren Strecken

Anlage E Ältere Verbundstoff-Bremssohlen

E.1 Ältere Verbundstoff-Bremssohlen im internationalen Verkehr

E.2 Ältere Verbundstoff-Bremssohlen im Inlandsverkehr

Anlage F Beurteilung der akustischen Eigenschaften von Bremssohlen

1. Messung der akustischen Rauheit eines für die zu bewertende Bremssohle repräsentativen Rades

2. Ableitung eines skalaren Indikators aus der in Schritt 1 gemessenen Radrauheit Lr

3. Kriterium für das Bestehen

Anlage G Von der EG-Konformitätserklärung ausgenommene Bremssohlen

Anlage H Änderungen der Anforderungen und Übergangsregelungen

Tabelle H.1: Übergangsregelung von sieben Jahren

Tabelle H.2: Besondere Übergangsregelung