VO (EU) 1302/2014
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Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8 - gestrichen -
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
1. Einleitung
1.1. Technischer Anwendungsbereich1.2. Geografischer Anwendungsbereich
1.3. Inhalt dieser TSI
2. Teilsystem "Fahrzeuge" und Funktionen
2.1. Das Teilsystem "Fahrzeuge" als Teil des Eisenbahnsystems der Europäischen Union
2.2. Begriffsbestimmungen im Zusammenhang mit Fahrzeugen
2.2.1. Zugverband2.2.2. Fahrzeuge
2.3. Fahrzeuge im Anwendungsbereich dieser TSI
2.3.1. Fahrzeugtypen2.3.2. Spurweite
2.3.3. Höchstgeschwindigkeit
3. Grundlegende Anforderungen
3.1 Den grundlegenden Anforderungen entsprechende Elemente des Teilsystems "Fahrzeuge"
3.2. Grundlegende Anforderungen, die nicht unter diese TSI fallen
3.2.1. Allgemeine Anforderungen, Anforderungen in Zusammenhang mit Instandhaltung und Betrieb3.2.2. Anforderungen an andere Teilsysteme
4. Merkmale des Teilsystems "Fahrzeuge"
4.1. Einleitung
4.1.1. Allgemeines4.1.2. Beschreibung der unter diese TSI fallenden Fahrzeuge
4.1.3. Grundlegende Kategorisierung der Fahrzeuge für die Anwendung der TSI-Anforderungen
4.1.4. Kategorisierung der Fahrzeuge für den Brandschutz
4.2. Funktionale und technische Spezifikationen des Teilsystems
4.2.1. Allgemeines4.2.2. Struktur und mechanische Teile
4.2.3. Fahrzeug-Fahrweg-Wechselwirkung und Fahrzeugbegrenzungslinie
4.2.4. Bremsen
4.2.5. Fahrgastspezifische Aspekte
4.2.6. Umweltbedingungen und aerodynamische Wirkungen
4.2.7. Außenleuchten und visuelle und akustische Warnvorrichtungen
4.2.8. Antriebs- und elektrische Ausrüstung
4.2.9. Führerraum und Schnittstelle Triebfahrzeugführer-Maschine
4.2.10. Brandschutz und Evakuierung
4.2.11. Wartung
4.2.12. Dokumentation für Betrieb und Instandhaltung
4.2.13. Anforderungen an die Schnittstelle mit dem fahrzeugseitigen automatisierten Fahren
4.3. Funktionale und technische Schnittstellenspezifikationen
4.3.1. Schnittstelle mit dem Teilsystem "Energie"4.3.2 Schnittstelle zum Teilsystem "Infrastruktur"
4.3.3. Schnittstelle mit dem Teilsystem "Betrieb"
4.3.4. Schnittstelle mit dem Teilsystem "Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung"
4.3.5. Schnittstelle mit dem Teilsystem "Telematikanwendungen"
4.4. Betriebsvorschriften
4.5. Instandhaltungsvorschriften
4.6. Berufliche Qualifikationen
4.7. Arbeitsschutz und -sicherheit
4.8. Fahrzeugregister
4.9. Streckenkompatibilitätsprüfungen vor dem Einsatz genehmigter Fahrzeuge
5. Interoperabilitätskomponenten
5.1. Begriffsbestimmung
5.2. Innovative Lösung
5.3. Spezifikation von Interoperabilitätskomponenten
5.3.1. Automatische Mittelpufferkupplung5.3.2. Manuelle Endkupplung
5.3.3. Abschleppkupplungen
5.3.4. Räder
5.3.4a Automatische Umspursysteme
5.3.5. Gleitschutzsystem
5.3.6. Fernlichter
5.3.7. Spitzenlichter
5.3.8. Schlussleuchten
5.3.9. Signalhorn
5.3.10. Stromabnehmer
5.3.11. Schleifstücke
5.3.12. Hauptleistungsschalter
5.3.13. Triebfahrzeugführersitz
5.3.14. Anschlüsse für Toilettenentsorgungsanlagen
5.3.15. Wasserfüllanschlüsse
6. Konformitäts- oder Gebrauchstauglichkeitsbewertung und EG-Prüfung
6.1. Interoperabilitätskomponenten
6.1.1. Konformitätsbewertung6.1.2. Anwendung von Modulen
6.1.3. Spezielle Bewertungsverfahren für Interoperabilitätskomponenten
6.1.4. Projektphasen, die eine Bewertung erfordern
6.1.5. Innovative Lösungen
6.1.6. Gebrauchstauglichkeitsbewertung
6.2. Teilsystem "Fahrzeuge"
6.2.1. EG-Prüfung (allgemein)6.2.2. Anwendung von Modulen
6.2.3. Besondere Bewertungsverfahren für Teilsysteme
6.2.4. Projektphasen, die eine Bewertung erfordern
6.2.5. Innovative Lösungen
6.2.6. Bewertung der für Betrieb und Instandhaltung geforderten Dokumentation
6.2.7. Bewertung von Einheiten, die für den Einsatz im freizügigen Fahrbetrieb ausgelegt sind
6.2.7a - gestrichen -
6.2.8. Bewertung von Einheiten, die für den Einsatz in vordefinierten Zugverbänden ausgelegt sind
6.2.9. Sonderfall: Bewertung von Einheiten, die für die Einstellung in eine bestehende nicht trennbare Zusammenstellung ausgelegt sind
6.2.10. EG-Prüfung bei Installation von ETCS in ein Fahrzeug/einen Fahrzeugtyp
6.2.11. EG-Prüfung für Fahrzeuge/Fahrzeugtypen bei Installation von fahrzeugseitigem ATO
6.3. Instandhaltung von Teilsystemen mit Interoperabilitätskomponenten ohne EG-Erklärung
6.3.1. Bedingungen6.3.2. Dokumentation
7. Umsetzung
7.1. Allgemeine Umsetzungsvorschriften
7.1.1. Allgemeines7.1.2. Änderungen an einem in Betrieb befindlichen Fahrzeug oder an einem bestehenden Fahrzeugtyp
7.1.3. Vorschriften zu EG-Baumuster- oder Entwurfsprüfbescheinigungen
7.1.4. Vorschriften für die Erweiterung des Verwendungsgebiets von Fahrzeugen, die über eine Genehmigung nach der Richtlinie 2008/57/EG verfügen oder vor dem 19. Juli 2010 in Betrieb waren
7.1.5. Vorausrüstungsanforderungen für neue Fahrzeugkonstruktionen, in denen ETCS noch nicht installiert ist
7.2. Kompatibilität mit anderen Teilsystemen
7.3. Sonderfälle
7.3.1. Allgemeines7.3.2. Verzeichnis der Sonderfälle
7.4. Spezielle Umweltbedingungen
7.5. Im Zuge der Überarbeitung oder bei anderen Aktivitäten der Agentur zu berücksichtigende Aspekte
7.5.1. Aspekte in Bezug auf Eckwerte dieser TSI7.5.2 Aspekte, die mit keinem Eckwert dieser TSI in Zusammenhang stehen, aber Gegenstand von Forschungsprojekten sind
Anlage A Nicht verwendet
Anlage B Spurweite 1.520 mm T
Anlage C Sonderbestimmungen für Gleisbaumaschinen
C.1 Festigkeit der FahrzeugstrukturC.2 Anheben und Abstützen
C.3 Dynamisches Fahrverhalten
C.4 Beschleunigung bei Höchstgeschwindigkeit
Anlage D Nicht verwendet
Anlage E Anthropometrische Maße des Triebfahrzeugführers
Anlage F Sicht nach vorn
F.1 AllgemeinesF.2 Referenzposition des Fahrzeugs in Bezug auf das Gleis:
F.3 Referenzposition für die Augen des Zugpersonals
F.4 Sichtbedingungen
Anlage G Wartung
Anlage H Bewertung des Teilsystems "Fahrzeuge"
H.1 AnwendungsbereichH.2 Merkmale und Module
Anlage I Aspekte, für die keine technische Spezifikation verfügbar ist (offene Punkte)
Anlage J In dieser TSI genannte technische Spezifikationen
J.1 Normen oder normative DokumenteJ.2 Auf der ERA-Website zugängliche technische Unterlagen
Anlage K Validierungsverfahren für neue Endstücke von Magnetschienenbremsen (Mg-Bremsen)