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6.2.3.6. Entwurfswerte für neue Radprofile ( Abschnitt 4.2.3.4.3.1) 19 23

(1) Bei Einheiten, die in Netzen mit einer Spurweite von 1.435 mm betrieben werden sollen, sind das Radprofil und das Spurmaß (Maß SR in Abschnitt 4.2.3.5.2.1 Abb. 1) so zu wählen, dass die in der folgenden Tabelle 11 angegebenen Grenzwerte für die äquivalente Konizität nicht überschritten werden, wenn der konstruierte Radsatz mit jedem Satz von Gleisparametern kombiniert wird, der in der folgenden Tabelle 12 aufgeführt ist.

Die Ermittlung der äquivalenten Konizität wird in der in Anlage J-1 Index [9] genannten Spezifikation beschrieben.

Tabelle 11: Grenzwerte für die äquivalente Konizität beim Entwurf

Maximale Betriebsgeschwindigkeit des Fahrzeugs (km/h) Grenzwerte für die äquivalente Konizität Prüfbedingungen
(siehe Tabelle 12)
≤ 60 - -
> 60 und < 190 0,30 Alle
≥ 190 und ≤ 230 0,25 1, 2, 3, 4, 5 und 6
> 230 und ≤ 280 0,20 1, 2, 3, 4, 5 und 6
> 280 und ≤ 300 0,10 1, 3, 5 und 6
> 300 0,10 1 und 3

Tabelle 12: Gleis-Prüfbedingungen für die äquivalente Konizität zur Repräsentation des Eisenbahnnetzes; Definition sämtlicher Schienenprofile in der in Anlage J-1 Index [44] genannten Spezifikation 23

Prüfbedingung Nr. Schienenkopfprofil Schieneneinbauneigung Spurweite
1 Schienenprofil 60 E 1 1:20 1.435 mm
2 Schienenprofil 60 E 1 1:40 1.435 mm
3 Schienenprofil 60 E 1 1:20 1.437 mm
4 Schienenprofil 60 E 1 1:40 1.437 mm
5 Schienenprofil 60 E 2 1:40 1.435 mm
6 Schienenprofil 60 E 2 1:40 1.437 mm
7 Schienenprofil 54 E1 1:20 1.435 mm
8 Schienenprofil 54 E1 1:40 1.435 mm
9 Schienenprofil 54 E1 1:20 1.437 mm
10 Schienenprofil 54 E1 1:40 1.437 mm

Es wird davon ausgegangen, dass die Anforderungen dieses Abschnitts von Radsätzen erfüllt werden, die unverschlissene Profile S1002 oder GV 1/40 nach der Definition in der in Anlage J-1 Index [45] genannten Spezifikation und ein Spurmaß zwischen 1.420 mm und 1.426 mm aufweisen.

(2) Bei Einheiten, die für den Betrieb auf einer Spurweite von 1.524 mm konstruiert sind, müssen Radprofil und Spurmaß anhand der folgenden (in den Tabellen 13 und 14 genannten) Eingangsparameter ausgewählt werden:

Tabelle 13: Grenzwerte für die äquivalente Konizität beim Entwurf

Maximale Betriebsgeschwindigkeit des Fahrzeugs (km/h) Grenzwerte für die äquivalente Konizität Prüfbedingungen
(siehe Tabelle 14)
≤ 60 - -
> 60 und ≤ 190 0,30 1, 2, 3, 4, 5 und 6
> 190 und ≤ 230 0,25 1, 2, 3 und 4
> 230 und ≤ 280 0,20 1, 2, 3 und 4
> 280 und ≤ 300 0,10 3, 4, 7 und 8
> 300 0,10 7 und 8

Tabelle 14: Gleis-Prüfbedingungen, Definition sämtlicher Schienenprofile in der in Anlage J-1 Index [44] genannten Spezifikation 23

Prüfbedingung Nr. Schienenkopfprofil Schieneneinbauneigung Spurweite
1 Schienenprofil 60 E 1 1:40 1.524 mm
2

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