VO (EU) 932/2014
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Kapitel I
Befristete Sonderstützung für bestimmtes Obst und Gemüse
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung der Union
Artikel 3 Finanzielle Unterstützung für Erzeugerorganisationen für Marktrücknahmen
Artikel 4 Finanzielle Unterstützung für Erzeuger, die nicht Mitglied einer Erzeugerorganisation sind
Artikel 5 Finanzielle Unterstützung für Erzeugerorganisationen für das Nichternten oder die Ernte vor der Reifung
Artikel 6 Finanzielle Unterstützung für Erzeuger, die nicht Mitglied von Erzeugerorganisationen sind, für das Nichternten oder die Ernte vor der Reifung
Artikel 7 Kontrollen der Maßnahmen der Marktrücknahme, des Nichterntens und der Ernte vor der Reifung
Artikel 8 Mitteilungen über geplante Maßnahmen an die Kommission
Artikel 9 Überwachung der Einhaltung der Höchstbeträge
Artikel 10 Mitteilungen an Erzeugerorganisationen und Erzeuger
Artikel 11 Beantragung und Zahlung der finanziellen Unterstützung der Union
Artikel 12 Mitteilung der insgesamt beantragten finanziellen Unterstützung der Union und Zuteilungskoeffizient
Artikel 13 Zahlung der finanziellen Unterstützung der Union
Kapitel II
Änderungen
Artikel 14 Änderung der delegierten Verordnung (EU) Nr. 913/2014
Kapitel III
Schlussbestimmungen
Artikel 15 Inkrafttreten und Anwendung
Anhang I Höchstbeträge der Unterstützung für Marktrücknahmen für nicht in Anhang XI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 aufgeführte Erzeugnisse gemäß den Artikeln 3, 4 und 5 der vorliegenden Verordnung
Anhang II Muster für die Mitteilungen gemäß Artikel 8