Regelwerk, EU 2014

VO (EU) 771/2014
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Artikel 1 Darstellung des Inhalts operationeller Programme

Artikel 2 Aufbau des Ausgleichsplans für Gebiete in äußerster Randlage

Artikel 3 Muster für die Übermittlung von Finanzdaten

Artikel 4 Inhalt der Ex-ante-Bewertung

Artikel 5 Mindestanforderungen an den Bewertungsplan

Artikel 6

Anhang I Muster für operationelle Programme im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds

1. Erstellung des operationellen Programms und Einbindung von Partnern

1.1 Erstellung des operationellen Programms und Einbindung von Partnern

1.2. Ergebnis der Ex-ante-Bewertung

2. SWOT-Analyse und Feststellung des Bedarfs

2.1. SWOT-Analyse und Feststellung des Bedarfs

2.2. Kontextindikatoren zur Beschreibung der Ausgangssituation

3. Beschreibung der Strategie für den Beitrag des operationellen Programms zu intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum

3.1. Beschreibung der Strategie

3.2. Einzelziele und Ergebnisindikatoren

3.3. Relevante Maßnahmen und Outputindikatoren

3.4. Erläuterung, inwieweit das Programm andere ESI-Fonds ergänzt

3.5 Angaben zu den makroregionalen und meeresbeckenbezogenen Strategien

4. Anforderungen bezüglich spezifischer EMFF-Massnahmen

4.1 Beschreibung der spezifischen Erfordernisse von Natura-2000-Gebieten und Beitrag des Programms zur Einrichtung eines kohärenten Netzes von Bestandsauffüllungsgebieten

4.2 Beschreibung des Aktionsplans für die Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der kleinen Küstenfischerei

4.3. Erläuterung der Berechnungsmethode für vereinfachte Kostenoptionen

4.4. Erläuterung der Methode zur Berechnung von Mehrkosten oder Einkommensverlusten

4.5 Erläuterung der Methode zur Berechnung von Ausgleichszahlungen anhand einschlägiger Kriterien für jede der nach Artikel 40 Absatz 1, sowie nach den Artikeln 53, 54, 55, 67 und Artikel 69 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 durchgeführten Maßnahmen

4.6 Bei den Maßnahmen zur endgültigen Einstellung von Fangtätigkeiten gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 muss die Beschreibung auch die Ziele und Maßnahmen enthalten, die zur Verringerung der Fangkapazitäten gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 ergriffen werden

4.7. Fonds auf Gegenseitigkeit für widrige Witterungsverhältnisse und Umweltvorfälle

4.8. Beschreibung der Nutzung von technischer Hilfe

5. Spezifische Angaben zur integrierten Raumentwicklung

5.1. Angaben zu Maßnahmen der örtlichen Bevölkerung zur lokalen Entwicklung (CLLD)

5.2. Angaben zu integrierten territorialen Investitionen (ITI)

6. Erfüllung von Ex-ante-Bedingungen

6.1. Festlegung der geltenden Ex-ante-Bedingungen und Bewertung, inwieweit diese erfüllt sind

6.2. Beschreibung der zu ergreifenden Maßnahmen, der verantwortlichen Stellen und des Zeitplans für die Umsetzung

7. Beschreibung des Leistungsrahmens

7.1. Tabelle: Leistungsrahmen

8. Finanzierungsplan

8.1. Geplanter Gesamtbetrag der EMFF-Beteiligung pro Jahr in Euro

8.2. EMFF-Beteiligung und Kofinanzierungssatz für die Prioritäten der Union, technische Hilfe und andere Unterstützung (in Euro)

8.3. EMFF-Beteiligung an den thematischen Zielen der ESI-Fonds

9. Bereichsübergreifende Grundsätze

9.1 Beschreibung der Maßnahmen zur Berücksichtigung der Grundsätze

9.2. Angabe des voraussichtlichen Gesamtbetrags der für die Klimaschutzziele vorgesehenen Unterstützung

10. Bewertungsplan

11. Vorkehrungen zur Durchführung des Programms

11.1. Angabe der Behörden und zwischengeschalteten Stellen

11.2. Beschreibung der Überwachungs- und Bewertungsverfahren

11.3. Allgemeine Zusammensetzung des Überwachungsausschusses

11.4. Zusammenfassung der durchzuführenden Informations- und Kommunikationsmaßnahmen

12. Angaben zu den für die Überwachungs-, Inspektions- und Durchsetzungsregelung verantwortlichen Stellen

12.1. Stellen, die die Überwachungs-, Inspektions- und Durchsetzungsregelung umsetzen

12.2. Kurze Beschreibung der für die Überwachungs-, Inspektions- und Durchsetzungsregelung in der Fischerei verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen

12.3. Wichtigste verfügbare Ausrüstung, insbesondere die Zahl der Schiffe, Flugzeuge und Hubschrauber

12.4. Liste der ausgewählten Maßnahmenarten

12.5. Zusammenhang mit den von der Kommission festgelegten Prioritäten gemäß Artikel 20 Absatz 3 des EMFF

13. Datenerhebung

13.1. Allgemeine Beschreibung der für den Zeitraum 2014-2020 vorgesehenen Aktivitäten zur Datenerhebung

13.2. Beschreibung der Datenspeicherungsmethoden, der Datenverwaltung und der Datennutzung

13.3. Beschreibung, wie ein effizientes Finanz- und Verwaltungsmanagement bei der Datenerhebung gewährleistet wird

14. Finanzinstrumente

14.1. Beschreibung der geplanten Nutzung von Finanzinstrumenten

14.2. Auswahl der EMFF-Maßnahmen, die mit Hilfe von Finanzinstrumenten umgesetzt werden sollen

14.3. Voraussichtlich über Finanzinstrumente bereitgestellte Beträge

Anhang II Aufbau des Ausgleichsplans

1. Ermittlung förderfähiger Erzeugnisse bzw. Erzeugniskategorien der Fischerei- und Aquakultur

2. Ermittlung der Unternehmer

3. Höhe des Ausgleichs für Mehrkosten, berechnet nach Erzeugnissen oder Erzeugniskategorien Erzeugnis oder Erzeugniskategorie

4. Angabe der zuständigen Behörden

5. Zusätzliche Mittel für die Umsetzung des Ausgleichsplans (staatliche Beihilfe) Diese Angaben sind für jede geplante Regelung/Ad-hoc-Beihilfe zu machen.

5a. Erläuterung der Methoden zur Berechnung und Durchführung der Maßnahmen zum Ausgleich der wirtschaftlichen Verluste infolge der COVID-19-Pandemie gemäß Artikel 70 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 508/2014

Anhang III Vorausschätzung des Betrags, für den der Mitgliedstaat von der Einreichung von Zahlungsanträgen im laufenden und im darauf folgenden Haushaltsjahr ausgeht

Anhang IV In einen Ex-ante-Bewertungsbericht aufzunehmende Elemente

Abschnitt I:
Einleitung

Abschnitt II: