umwelt-online: Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die aufsichtlichen Meldungen der Institute gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (7)
zurück |
Anhang XVIII 17a 20 |
=> als PDF öffnen
Anleitung zum ausfüllen des Meldebogens für die zusätzlich erforderlichen Parameter für die Liquiditätsüberwachung in Anhang XVIII | Anhang XIX 17a 18 20 |
=> als PDF öffnen
Angaben zum Liquiditätsdeckungspotenzial | Anhang XX 17a |
MELDEBÖGEN FÜR DIE LIQUIDITÄTSÜBERWACHUNG | ||
Meldebogennummer | Meldebogencode | Bezeichnung des Meldebogens / der Meldebogengruppe |
MELDEBÖGEN ZUR KONZENTRATION DES LIQUIDITÄTSDECKUNGSPOTENZIALS | ||
71 | C 71.00 | KONZENTRATION DES LIQUIDITÄTSDECKUNGSPOTENZIALS NACH EMITTENTEN |
C 71.00 - KONZENTRATION DES LIQUIDITÄTSDECKUNGSPOTENZIALS NACH EMITTENTEN | ||||||||||
Währungen insgesamt und maßgebliche Währungen | ||||||||||
Konzentration des Liquiditätsdeckungspotenzials nach Emittenten | ||||||||||
Emittent | Unternehmens- kennung (LEI) | Branche des Emittenten | Sitz des Emittenten | Produktart | Währung | Bonitätsstufe | Marktpreis / Nennwert | Zentralbank- fähiger Sicherheitenwert | ||
Zeile | ID | 010 | 020 | 030 | 040 | 050 | 060 | 070 | 080 | 090 |
010 | 1. DIE ZEHN GRÖSSTEN EMITTENTEN | |||||||||
020 | 1,01 | |||||||||
030 | 1,02 | |||||||||
040 | 1,03 | |||||||||
050 | 1,04 | |||||||||
060 | 1,05 | |||||||||
070 | 1,06 | |||||||||
080 | 1,07 | |||||||||
090 | 1,08 | |||||||||
100 | 1,09 | |||||||||
110 | 1,10 | |||||||||
120 | 2. ALLE ANDEREN ALS LIQUIDITÄTSDECKUNGSPOTENZIAL GENUTZTEN POSTEN |
Anleitung zum Ausfüllen des Meldebogens "Konzentration des Liquiditätsdeckungspotenzials" ( C 71.00) in Anhang XX | Anhang XXI 17a 18 |
Konzentration des Liquiditätsdeckungspotenzials nach Emittenten/Gegenparteien ( C 71.00)
Spalte | Rechtsgrundlagen und Erläuterungen |
010 | Name des Emittenten
Die Namen der zehn größten Emittenten unbelasteter Vermögenswerte oder Gegenparteien von dem Institut zugesagten, nicht in Anspruch genommenen Liquiditätslinien sind in Spalte 010 in absteigender Reihenfolge anzugeben. Die größte Position wird unter 1.01 ausgewiesen, die zweitgrößte Position unter 1.02 usw. Emittenten und Gegenparteien, die eine Gruppe verbundener Kunden bilden, sind als eine einzige Konzentration zu melden. Beim angegebenen Namen des Emittenten bzw. der Gegenpartei muss es sich um den vollständigen Namen des Rechtsträgers, der die Vermögenswerte ausgegeben bzw. die Liquiditätslinien zugesagt hat, einschließlich etwaiger Verweise auf die Art des Unternehmens nach dem jeweiligen nationalen Gesellschaftsrecht handeln. |
020 | Unternehmenskennung (LEI)
Die Unternehmenskennung der Gegenpartei. |
030 | Branche des Emittenten
Jedem Emittenten/jeder Gegenpartei ist auf der Grundlage der Branchenklassen nach FINREP eine der folgenden Branchen zuzuweisen. i) Sektor Staat; ii) Kreditinstitute; iii) Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften; iv) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften; v) Haushalte. Bei Gruppen verbundener Kunden wird keine Branche gemeldet. |
040 | Sitz des Emittenten
Es ist der Ländercode des Landes der Eintragung des Emittenten bzw. der Gegenpartei nach ISO-Standard 3166-1-Alpha-2 zu verwenden, einschließlich der für internationale Organisationen geltenden Pseudo-ISO-Codes, die der neuesten Ausgabe des Zahlungsbilanz-Vademekums von Eurostat zu entnehmen sind. Bei Gruppen verbundener Kunden ist kein Land anzugeben. |
050 | Produktart
Den in Spalte 010 angeführten Emittenten/Gegenparteien wird unter Verwendung der nachstehenden fettgedruckten Codes eine Produktart zugeordnet, die dem Produkt entspricht, in dem der Vermögenswert gehalten wird bzw. die abrufbare Liquiditätsfazilität empfangen wurde: SrB (Senior Bond - vorrangige Anleihe) SubB (Subordinated Bond - nachrangige Anleihe) CP (Commercial Paper - Geldmarktpapier) CB (Covered Bonds - gedeckte Schuldverschreibungen) US (UCITS-security - OGAW, d. h. Finanzinstrumente, bei denen es sich um einen Anteil an einem Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren oder ein von einem OGAW emittiertes Wertpapier handelt) ABS (Asset Backed Security - forderungsgedecktes Wertpapier) CrCl (Credit Claim - Kreditforderung) Eq (Equity - Beteiligung) Gold (im Fall von physischem Gold, das als eine einzige Gegenpartei behandelt werden kann) LiqL (Undrawn committed liquidity line granted to the institution - dem Institut zugesagte, nicht in Anspruch genommene Liquiditätslinie) OPT (Other product type - andere Produktart) |
060 | Währung
Den in Spalte 010 angeführten Emittenten bzw. Gegenparteien wird in Spalte 060 ein ISO-Währungscode zugewiesen, der der Währung des empfangenen Vermögenswerts bzw. der dem Institut zugesagten, nicht in Anspruch genommenen Liquiditätslinie entspricht. Der aus drei Buchstaben bestehende Code für die Währungseinheit nach ISO 4217 ist anzugeben. Enthält eine Konzentration des Liquiditätsdeckungspotenzials eine Linie bestehend aus mehreren Währungen, so wird diese Linie in der Währung gezählt, die in der Konzentration ansonsten vorherrschend ist. Im Hinblick auf eine gesonderte Meldung in signifikanten Währungen gemäß Artikel 415 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bewerten die Institute, in welcher Währung der Ab- oder Zufluss voraussichtlich erfolgt, und melden die Position im Einklang mit den Vorgaben für die gesonderte Meldung signifikanter Währungen im Rahmen der Liquiditätsdeckungsanforderung gemäß der Verordnung (EU) 2016/322 ausschließlich in dieser signifikanten Währung. |
070 | Bonitätsstufe
Die zutreffende Bonitätsstufe ist gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zuzuweisen und hat der Bonitätsstufe der im Meldebogen , Laufzeitband" ausgewiesenen Posten zu entsprechen. Liegt keine Einstufung vor, wird die Stufe ,ohne Rating" zugewiesen. |
080 | Marktpreis/Nennwert
Der Marktpreis oder Zeitwert der Vermögenswerte oder - gegebenenfalls - der Nennwert der dem Institut zugesagten, nicht in Anspruch genommenen Liquiditätslinie. |
090 | Zentralbankfähiger Sicherheitenwert
Der Sicherheitenwert gemäß den Vorschriften der Zentralbank für ständige Fazilitäten für die jeweiligen Vermögenswerte. Bei Vermögenswerten in einer Währung, die laut der Verordnung (EU) 2015/233 zu den Währungen zählt, deren Zentralbankfähigkeit äußerst eng definiert ist, lassen die Institute dieses Feld leer. |
Meldebögen für die Liquiditätsüberwachung: Meldebogen Laufzeitband | Anhang XXII 17a 18 |
C 66.01 - LAUFZEITBAND | ||||||||||||||||||||||||
Währungen insgesamt und maßgebliche Währungen | ||||||||||||||||||||||||
Code | ID | Posten | Fälligkeit der vertraglichen Ströme | |||||||||||||||||||||
010 | 020 | 030 | 040 | 050 | 060 | 070 | 080 | 090 | 100 | 110 | 120 | 130 | 140 | 150 | 160 | 170 | 180 | 190 | 200 | 210 | 220 | |||
010-380 | 1 | ABFLÜSSE | Täglich fällig | Laufzeit zwischen einem und 2 Tagen | Laufzeit zwischen 2 und 3 Tagen | Laufzeit zwischen 3 und 4 Tagen | Laufzeit zwischen 4 und 5 Tagen | Laufzeit zwischen 5 und 6 Tagen | Laufzeit zwischen 6 und 7 Tagen | Laufzeit zwischen 7 Tagen und 2 Wochen | Laufzeit zwischen 2 und 3 Wochen | Laufzeit zwischen 3 Wochen und 30 Tagen | Laufzeit zwischen 30 Tagen und 5 Wochen | Laufzeit zwischen 5 Wochen und 2 Monaten | Laufzeit zwischen 2 und 3 Monaten | Laufzeit zwischen 3 und 4 Monaten | Laufzeit zwischen 4 und 5 Monaten | Laufzeit zwischen 5 und 6 Monaten | Laufzeit zwischen 6 und 9 Monaten | Laufzeit zwischen 9 und 12 Monaten | Laufzeit zwischen 12 Monaten und 2 Jahren | Laufzeit zwischen 2 und 5 Jahren | Laufzeit länger als 5 Jahre | |
010 | 1.1 | Aus begebenen Wertpapieren resultierende Verbindlichkeiten (sofern diese nicht als Privatkundeneinlagen behandelt werden) | ||||||||||||||||||||||
020 | 1.1.1 | Unbesicherte fällige Schuldverschreibungen | ||||||||||||||||||||||
030 | 1.1.2 | Regulierte gedeckte Schuldverschreibungen | ||||||||||||||||||||||
040 | 1.1.3 | Fällige Verbriefungen | ||||||||||||||||||||||
050 | 1.1.4 | Sonstige | ||||||||||||||||||||||
060 | 1.2 | Verbindlichkeiten aus besicherten Kreditvergaben und Kapitalmarkttransaktionen, die besichert sind durch: | ||||||||||||||||||||||
070 | 1.2.1 | Handelbare Aktiva der Stufe 1 | ||||||||||||||||||||||
080 | 1.2.1.1 | Stufe 1 ohne gedeckte Schuldverschreibungen | ||||||||||||||||||||||
090 | 1.2.1.1.1 | Zentralbank - Stufe 1 | ||||||||||||||||||||||
100 | 1.2.1.1.2 | Stufe 1 (Bonitätsstufe 1) | ||||||||||||||||||||||
110 | 1.2.1.1.3 | Stufe 1 (Bonitätsstufen 2 und 3) | ||||||||||||||||||||||
120 | 1.2.1.1.4 | Stufe 1 (Bonitätsstufe 4 und schlechter) | ||||||||||||||||||||||
130 | 1.2.1.2 | Gedeckte Schuldverschreibungen der Stufe 1 (Bonitätsstufe 1) | ||||||||||||||||||||||
140 | 1.2.2 | Handelbare Aktiva der Stufe 2A | ||||||||||||||||||||||
150 | 1.2.2.1 | Unternehmensanleihen der Stufe 2a (Bonitätsstufe 1) | ||||||||||||||||||||||
160 | 1.2.2.2 | Gedeckte Schuldverschreibungen der Stufe 2a (Bonitätsstufen 1 und 2) | ||||||||||||||||||||||
170 | 1.2.2.3 | Öffentlicher Sektor - Stufe 2a (Bonitätsstufen 1 und 2) | ||||||||||||||||||||||
180 | 1.2.3 | Handelbare Aktiva der Stufe 2B | ||||||||||||||||||||||
190 | 1.2.3.1 | Forderungsbesicherte Wertpapiere (ABS) der Stufe 2B (Bonitätsstufe 1) | ||||||||||||||||||||||
200 | 1.2.3.2 | Gedeckte Schuldverschreibungen der Stufe 2B (Bonitätsstufen 1-6) | ||||||||||||||||||||||
210 | 1.2.3.3 | Unternehmensanleihen der Stufe 2B (Bonitätsstufen 1-3) | ||||||||||||||||||||||
220 | 1.2.3.4 | Aktien der Stufe 2B | ||||||||||||||||||||||
230 | 1.2.3.5 | Öffentlicher Sektor - Stufe 2B (Bonitätsstufen 3-5) | ||||||||||||||||||||||
240 | 1.2.4 | Sonstige handelbare Aktiva | ||||||||||||||||||||||
250 | 1.2.5 | Sonstige Aktiva | ||||||||||||||||||||||
260 | 1.3 | Nicht unter 1.2 ausgewiesene Verbindlichkeiten aus entgegengenommenen Einlagen (außer solchen, die als Sicherheit entgegengenommen wurden) | ||||||||||||||||||||||
270 | 1.3.1 | Stabile Privatkundeneinlagen | ||||||||||||||||||||||
280 | 1.3.2 | Andere Privatkundeneinlagen | ||||||||||||||||||||||
290 | 1.3.3 | Operative Einlagen | ||||||||||||||||||||||
300 | 1.3.4 | Nicht-operative Einlagen von Kreditinstituten | ||||||||||||||||||||||
310 | 1.3.5 | Nicht-operative Einlagen anderer Finanzkunden | ||||||||||||||||||||||
320 | 1.3.6 | Nicht-operative Einlagen von Zentralbanken | ||||||||||||||||||||||
330 | 1.3.7 | Nicht-operative Einlagen von Nichtfinanzunternehmen | ||||||||||||||||||||||
340 | 1.3.8 | Nicht-operative Einlagen anderer Gegenparteien | ||||||||||||||||||||||
350 | 1.4 | Fällig werdende Devisenswaps | ||||||||||||||||||||||
360 | 1.5 | Derivateverbindlichkeiten ohne die unter 1.4 genannten | ||||||||||||||||||||||
370 | 1.6 | Andere Abflüsse | ||||||||||||||||||||||
380 | 1.7 | Abflüsse insgesamt | ||||||||||||||||||||||
390-720 | 2 | ZUFLÜSSE | Täglich fällig | Laufzeit zwischen einem und 2 Tagen | Laufzeit zwischen 2 und 3 Tagen | Laufzeit zwischen 3 und 4 Tagen | Laufzeit zwischen 4 und 5 Tagen | Laufzeit zwischen 5 und 6 Tagen | Laufzeit zwischen 6 und 7 Tagen | Laufzeit zwischen 7 Tagen und 2 Wochen | Laufzeit zwischen 2 und 3 Wochen | Laufzeit zwischen 3 Wochen und 30 Tagen | Laufzeit zwischen 30 Tagen und 5 Wochen | Laufzeit zwischen 5 Wochen und 2 Monaten | Laufzeit zwischen 2 und 3 Monaten | Laufzeit zwischen 3 und 4 Monaten | Laufzeit zwischen 4 und 5 Monaten | Laufzeit zwischen 5 und 6 Monaten | Laufzeit zwischen 6 und 9 Monaten | Laufzeit zwischen 9 und 12 Monaten | Laufzeit zwischen 12 Monaten und 2 Jahren | Laufzeit zwischen 2 und 5 Jahren | Laufzeit länger als 5 Jahre | |
390 | 2.1 | Fällige Zahlungen aus besicherten Kreditvergaben und Kapitalmarkttransaktionen, die besichert sind durch: | ||||||||||||||||||||||
400 | 2.1.1 | Handelbare Aktiva der Stufe 1 | ||||||||||||||||||||||
410 | 2.1.1.1 | Stufe 1 ohne gedeckte Schuldverschreibungen | ||||||||||||||||||||||
420 | 2.1.1.1.1 | Zentralbank - Stufe 1 | ||||||||||||||||||||||
430 | 2.1.1.1.2 | Stufe 1 (Bonitätsstufe 1) | ||||||||||||||||||||||
440 | 2.1.1.1.3 | Stufe 1 (Bonitätsstufen 2 und 3) | ||||||||||||||||||||||
450 | 2.1.1.1.4 | Stufe 1 (Bonitätsstufe 4 und schlechter) | ||||||||||||||||||||||
460 | 2.1.1.2 | Gedeckte Schuldverschreibungen der Stufe 1 (Bonitätsstufe 1) | ||||||||||||||||||||||
470 | 2.1.2 | Handelbare Aktiva der Stufe 2A | ||||||||||||||||||||||
480 | 2.1.2.1 | Unternehmensanleihen der Stufe 2a (Bonitätsstufe 1) | ||||||||||||||||||||||
490 | 2.1.2.2 | Gedeckte Schuldverschreibungen der Stufe 2a (Bonitätsstufen 1 und 2) | ||||||||||||||||||||||
500 | 2.1.2.3 | Öffentlicher Sektor - Stufe 2a (Bonitätsstufen 1 und 2) | ||||||||||||||||||||||
510 | 2.1.3 | Handelbare Aktiva der Stufe 2B | ||||||||||||||||||||||
520 | 2.1.3.1 | ABS der Stufe 2B (Bonitätsstufe 1) | ||||||||||||||||||||||
530 | 2.1.3.2 | Gedeckte Schuldverschreibungen der Stufe 2B (Bonitätsstufen 1-6) | ||||||||||||||||||||||
540 | 2.1.3.3 | Unternehmensanleihen der Stufe 2B (Bonitätsstufen 1-3) | ||||||||||||||||||||||
550 | 2.1.3.4 | Aktien der Stufe 2B | ||||||||||||||||||||||
560 | 2.1.3.5 | Öffentlicher Sektor - Stufe 2B (Bonitätsstufen 3-5) | ||||||||||||||||||||||
570 | 2.1.4 | Sonstige handelbare Aktiva | ||||||||||||||||||||||
580 | 2.1.5 | Sonstige Aktiva | ||||||||||||||||||||||
590 | 2.2 | Nicht unter 2.1 angegebene fällige Zahlungen aus Darlehen und Krediten an: | ||||||||||||||||||||||
600 | 2.2.1 | Privatkunden | ||||||||||||||||||||||
610 | 2.2.2 | Nichtfinanzunternehmen | ||||||||||||||||||||||
620 | 2.2.3 | Kreditinstitute | ||||||||||||||||||||||
630 | 2.2.4 | Andere Finanzkunden | ||||||||||||||||||||||
640 | 2.2.5 | Zentralbanken | ||||||||||||||||||||||
650 | 2.2.6 | Andere Gegenparteien | ||||||||||||||||||||||
660 | 2.3 | Fällig werdende Devisenswaps | ||||||||||||||||||||||
670 | 2.4 | Derivateforderungen ohne die unter 2.3 genannten | ||||||||||||||||||||||
680 | 2.5 | Fällig werdende Papiere im eigenen Portfolio | ||||||||||||||||||||||
690 | 2.6 | Andere Zuflüsse | ||||||||||||||||||||||
700 | 2.7 | Zuflüsse insgesamt | ||||||||||||||||||||||
710 | 2.8 | Vertragliche Lücke, netto | ||||||||||||||||||||||
720 | 2.9 | Kumulierte vertragliche Lücke, netto | ||||||||||||||||||||||
730-1080 | 3 | LIQUIDITÄTSDECKUNGS- POTENZIAL | Ausgangs- bestand | Täglich fällig | Laufzeit zwischen einem und 2 Tagen | Laufzeit zwischen 2 und 3 Tagen | Laufzeit zwischen 3 und 4 Tagen | Laufzeit zwischen 4 und 5 Tagen | Laufzeit zwischen 5 und 6 Tagen | Laufzeit zwischen 6 und 7 Tagen | Laufzeit zwischen 7 Tagen und 2 Wochen | Laufzeit zwischen 2 und 3 Wochen | Laufzeit zwischen 3 Wochen und 30 Tagen | Laufzeit zwischen 30 Tagen und 5 Wochen | Laufzeit zwischen 5 Wochen und 2 Monaten | Laufzeit zwischen 2 und 3 Monaten | Laufzeit zwischen 3 und 4 Monaten | Laufzeit zwischen 4 und 5 Monaten | Laufzeit zwischen 5 und 6 Monaten | Laufzeit zwischen 6 und 9 Monaten | Laufzeit zwischen 9 und 12 Monaten | Laufzeit zwischen 12 Monaten und 2 Jahren | Laufzeit zwischen 2 und 5 Jahren | Laufzeit länger als 5 Jahre |
730 | 3.1 | Münzen und Banknoten | ||||||||||||||||||||||
740 | 3.2 | Abrufbare Zentralbankguthaben | ||||||||||||||||||||||
750 | 3.3 | Handelbare Aktiva der Stufe 1 | ||||||||||||||||||||||
760 | 3.3.1 | Stufe 1 ohne gedeckte Schuldverschreibungen | ||||||||||||||||||||||
770 | 3.3.1.1 | Zentralbank - Stufe 1 | ||||||||||||||||||||||
780 | 3.3.1.2 | Stufe 1 (Bonitätsstufe 1) | ||||||||||||||||||||||
790 | 3.3.1.3 | Stufe 1 (Bonitätsstufen 2 und 3) | ||||||||||||||||||||||
800 | 3.3.1.4 | Stufe 1 (Bonitätsstufe 4 und schlechter) | ||||||||||||||||||||||
810 | 3.3.2 | Gedeckte Schuldverschreibungen der Stufe 1 (Bonitätsstufe 1) | ||||||||||||||||||||||
820 | 3.4 | Handelbare Aktiva der Stufe 2A | ||||||||||||||||||||||
830 | 3.4.1 | Unternehmensanleihen der Stufe 2a (Bonitätsstufe 1) | ||||||||||||||||||||||
840 | 3.4.3 | Gedeckte Schuldverschreibungen der Stufe 2a (Bonitätsstufen 1 und 2) | ||||||||||||||||||||||
850 | 3.4.4 | Öffentlicher Sektor - Stufe 2a (Bonitätsstufen 1 und 2) | ||||||||||||||||||||||
860 | 3.5 | Handelbare Aktiva der Stufe 2B | ||||||||||||||||||||||
870 | 3.5.1 | ABS der Stufe 2B (Bonitätsstufe 1) | ||||||||||||||||||||||
880 | 3.5.2 | Gedeckte Schuldverschreibungen der Stufe 2B (Bonitätsstufen 1-6) | ||||||||||||||||||||||
890 | 3.5.3 | Unternehmensanleihen der Stufe 2B (Bonitätsstufen 1-3) | ||||||||||||||||||||||
900 | 3.5.4 | Aktien der Stufe 2B | ||||||||||||||||||||||
910 | 3.5.5 | Öffentlicher Sektor - Stufe 2B (Bonitätsstufen 3-5) | ||||||||||||||||||||||
920 | 3.6 | Sonstige handelbare Aktiva | ||||||||||||||||||||||
930 | 3.6.1 | Zentralstaat (Bonitätsstufe 1) | ||||||||||||||||||||||
940 | 3.6.2 | Zentralstaat (Bonitätsstufen 2 und 3) | ||||||||||||||||||||||
950 | 3.6.3 | Aktien | ||||||||||||||||||||||
960 | 3.6.4 | gedeckte Schuldverschreibungen | ||||||||||||||||||||||
970 | 3.6.5 | ABS | ||||||||||||||||||||||
980 | 3.6.6 | Sonstige handelbare Aktiva | ||||||||||||||||||||||
990 | 3.7 | Nicht handelbare zentralbankfähige Aktiva | ||||||||||||||||||||||
1000 | 3.8 | Zugesagte, aber nicht in Anspruch genommene Fazilitäten | ||||||||||||||||||||||
1010 | 3.8.1 | Fazilitäten der Stufe 1 | ||||||||||||||||||||||
1020 | 3.8.2 | Eingeschränkt nutzbare Fazilitäten der Stufe 2B | ||||||||||||||||||||||
1030 | 3.8.3 | Fazilitäten institutsbezogener Sicherungssysteme (IPS) der Stufe 2B | ||||||||||||||||||||||
1040 | 3.8.4 | Sonstige Fazilitäten | ||||||||||||||||||||||
1050 | 3.8.4.1 | gruppeninterner Gegenparteien | ||||||||||||||||||||||
1060 | 3.8.4.2 | anderer Gegenparteien | ||||||||||||||||||||||
1070 | 3.9 | Nettoveränderung des Liquiditätsdeckungspotenzials | ||||||||||||||||||||||
1080 | 3.10 | Kumuliertes Liquiditätsdeckungspotenzial | ||||||||||||||||||||||
1090-1130 | 4 | EVENTUALABFLÜSSE | Täglich fällig | Laufzeit zwischen einem und 2 Tagen | Laufzeit zwischen 2 und 3 Tagen | Laufzeit zwischen 3 und 4 Tagen | Laufzeit zwischen 4 und 5 Tagen | Laufzeit zwischen 5 und 6 Tagen | Laufzeit zwischen 6 und 7 Tagen | Laufzeit zwischen 7 Tagen und 2 Wochen | Laufzeit zwischen 2 und 3 Wochen | Laufzeit zwischen 3 Wochen und 30 Tagen | Laufzeit zwischen 30 Tagen und 5 Wochen | Laufzeit zwischen 5 Wochen und 2 Monaten | Laufzeit zwischen 2 und 3 Monaten | Laufzeit zwischen 3 und 4 Monaten | Laufzeit zwischen 4 und 5 Monaten | Laufzeit zwischen 5 und 6 Monaten | Laufzeit zwischen 6 und 9 Monaten | Laufzeit zwischen 9 und 12 Monaten | Laufzeit zwischen 12 Monaten und 2 Jahren | Laufzeit zwischen 2 und 5 Jahren | Laufzeit länger als 5 Jahre | |
1090 | 4.1 | Abflüsse aus zugesagten Fazilitäten | ||||||||||||||||||||||
1100 | 4.1.1 | Zugesagte Kreditfazilitäten | ||||||||||||||||||||||
1110 | 4.1.1.1 | die vom Empfänger als Fazilitäten der Stufe 2B angesehen werden | ||||||||||||||||||||||
1120 | 4.1.1.2 | Sonstige | ||||||||||||||||||||||
1130 | 4.1.2 | Liquiditätsfazilitäten | ||||||||||||||||||||||
1140 | 4.2 | Abflüsse aufgrund von Ereignissen, die eine Herabstufung auslösen | ||||||||||||||||||||||
1150-1290 | ZUSATZINFORMATIONEN | Ausgangs- bestand | Täglich fällig | Laufzeit zwischen einem und 2 Tagen | Laufzeit zwischen 2 und 3 Tagen | Laufzeit zwischen 3 und 4 Tagen | Laufzeit zwischen 4 und 5 Tagen | Laufzeit zwischen 5 und 6 Tagen | Laufzeit zwischen 6 und 7 Tagen | Laufzeit zwischen 7 Tagen und 2 Wochen | Laufzeit zwischen 2 und 3 Wochen | Laufzeit zwischen 3 Wochen und 30 Tagen | Laufzeit zwischen 30 Tagen und 5 Wochen | Laufzeit zwischen 5 Wochen und 2 Monaten | Laufzeit zwischen 2 und 3 Monaten | Laufzeit zwischen 3 und 4 Monaten | Laufzeit zwischen 4 und 5 Monaten | Laufzeit zwischen 5 und 6 Monaten | Laufzeit zwischen 6 und 9 Monaten | Laufzeit zwischen 9 und 12 Monaten | Laufzeit zwischen 12 Monaten und 2 Jahren | Laufzeit zwischen 2 und 5 Jahren | Laufzeit länger als 5 Jahre | |
1200 | 10 | Gruppeninterne oder IPS-Abflüsse (ohne Devisen) | ||||||||||||||||||||||
1210 | 11 | Gruppeninterne oder IPS-Zuflüsse (ohne Devisen und fällig werdende Wertpapiere) | ||||||||||||||||||||||
1220 | 12 | Gruppeninterne oder IPS-Zuflüsse aus fällig werdenden Wertpapieren) | ||||||||||||||||||||||
1230 | 13 | Zentralbankfähige erstklassige liquide Aktiva | ||||||||||||||||||||||
1240 | 14 | Handelbare zentralbankfähige Aktiva, die nicht erstklassig und liquide sind | ||||||||||||||||||||||
1270 | 17 | Psychologisch motivierte Abflüsse aus Einlagen | ||||||||||||||||||||||
1280 | 18 | Psychologisch motivierte Zuflüsse aus Darlehen und Krediten | ||||||||||||||||||||||
1290 | 19 | Psychologisch motivierter Abruf zugesagter Fazilitäten |
weiter . |
(Stand: 12.04.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion