VO (EU) 589/2014
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Anhang I Begriffsbestimmungen und Abkürzungen
I. Begriffsbestimmungen
II. Verwendete Abkürzungen:
Anhang II Probenahmeverfahren für die amtliche Kontrolle des Gehalts an Dioxinen (PCDD/PCDF), dioxinähnlichen PCB und nicht dioxinähnlichen PCB in bestimmten Lebensmitteln
I. Geltungsbereich
II. Allgemeine Bestimmungen
III. Probenahmeplan
IV. Übereinstimmung der Partie bzw. Teilpartie mit den Höchstgehalten
V. Überschreiten der Auslösewerte
Anhang III Probenvorbereitung und Anforderungen an Untersuchungsverfahren zur Kontrolle des Gehalts an Dioxinen (PCDD/PCDF) und dioxinähnlichen PCB in bestimmten Lebensmitteln
1. Anwendungsbereich
2. Hintergrund
3. Anforderungen an die Qualitätssicherung
4. Anforderungen an Laboratorien
5. Grundlegende Anforderungen an Verfahren zur Untersuchung auf Dioxine (PCDD/F) und dioxinähnliche PCB
6. Besondere Anforderungen an GC-MS-Verfahren für Screening- oder Bestätigungszwecke
7. Besondere Anforderungen an bioanalytische Methoden
8. Bericht über die Ergebnisse
Anlage zu Anhang III
Anhang IV Probenvorbereitung und Anforderungen an Untersuchungsverfahren zur amtlichen Kontrolle des Gehalts an nicht dioxinähnlichen PCB (PCB NRN. 28, 52, 101, 138, 153, 180) in bestimmten Lebensmitteln
1. Anzuwendende Nachweisverfahren:
2. Bestimmung und Bestätigung der interessierenden Analyten:
3. Nachweis der Leistungsfähigkeit des Verfahrens:
4. Bestimmungsgrenze:
5. Qualitätssicherung:
6. Kontrolle der Wiederfindungsrate:
7. Anforderungen an Laboratorien:
8. Leistungsmerkmale: Kriterien für die Summe der sechs Indikator-PCB im Bereich des Höchstgehalts