Regelwerk, EU 2014

VO (EU) 529/2014
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Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Kategorien von Erweiterungen und Änderungen

Artikel 3 Grundsätze der Einstufung von Erweiterungen und Änderungen

Artikel 4 Wesentliche Änderungen des IRB-Ansatzes

Artikel 5 Als nicht wesentlich eingestufte Änderungen des IRB-Ansatzes

Artikel 6 Wesentliche Erweiterungen und Änderungen des AMA

Artikel 7 Als nicht wesentlich eingestufte Erweiterungen und Änderungen des AMA

Artikel 7a Wesentliche Erweiterungen und Änderungen des IMA

Artikel 7b Als nicht wesentlich eingestufte Erweiterungen und Änderungen des IMA

Artikel 8 Dokumentation von Erweiterungen und Änderungen

Artikel 9 Inkrafttreten

Anhang I Änderungen des IRB-Ansatzes

Teil I
Änderungen des Anwendungsbereichs eines Ratingsystems oder auf internen Modellen basierenden Ansatzes für Beteiligungspositionen

Abschnitt 1
Von den zuständigen Behörden zu genehmigende Änderungen ("wesentlich")

Abschnitt 2
Den zuständigen Behörden vorab anzuzeigende Änderungen

Teil II
Änderungen von Ratingsystemen oder eines auf internen Modellen basierenden Ansatzes für Beteiligungspositionen

Abschnitt 1
Von den zuständigen Behörden zu genehmigende Änderungen ("wesentlich")

Abschnitt 2
Den zuständigen Behörden vorab anzuzeigende Änderungen

Anhang II Erweiterungen und Änderungen des AMA

Teil I

Abschnitt 1
Von den zuständigen Behörden zu genehmigende Erweiterungen ("wesentlich")

Abschnitt 2
Den zuständigen Behörden vorab anzuzeigende Erweiterungen

Teil II
Änderungen des AMA

Abschnitt 1
Von den zuständigen Behörden zu genehmigende Änderungen ("wesentlich")

Abschnitt 2
Den zuständigen Behörden vorab anzuzeigende Änderungen

Anhang III Erweiterungen und Änderungen des AMA

Teil I
Erweiterungen des IMA

Abschnitt 1
Von den zuständigen Behörden zu genehmigende Erweiterungen (,wesentliche Erweiterungen")

Abschnitt 2
Den zuständigen Behörden vorab anzuzeigende Erweiterungen

Teil II
Änderungen des IMA

Abschnitt 1
Von den zuständigen Behörden zu genehmigende Änderungen (,wesentliche Änderungen")

Abschnitt 2