Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2014, Umweltmanagement/Allgemein - EU Bund |
Beschluss 2014/363/EU der Kommission vom 13. Juni 2014 zur Änderung der Entscheidung 2007/742/EG über Elektro-, Gasmotor- oder Gasabsorptionswärmepumpen
(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 3838)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 177 vom 17.06.2014 S. 60)
Hinweis: s. Liste - zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EG/EU-Umweltzeichens
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über das EU-Umweltzeichen 1, insbesondere auf Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe c,
nach Anhörung des Ausschusses für das Umweltzeichen der Europäischen Union, in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Luft-/Sole-/Wasser-Wasser-Wärmepumpen, die mit Wasser betriebene Zentralheizungsanlagen mit Wärme versorgen, fallen in den Anwendungsbereich des Beschlusses 2014/314/EU der Kommission vom 28. Mai 2014 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für wasserbetriebene Heizgeräte 2.
(2) Die Geltungsdauer der Entscheidung 2007/742/EG der Kommission vom 9. November 2007 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EG-Umweltzeichens für Elektro-, Gasmotor- oder Gasabsorptionswärmepumpen 3 endet am 31. Oktober 2014.
(3) Die Relevanz und Angemessenheit der derzeitigen, in der genannten Entscheidung festgelegten Umweltkriterien sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen wurden einer Bewertung unterzogen. Angesichts der verschiedenen Stadien der Überprüfung dieser Entscheidung empfiehlt es sich, die Geltungsdauer der Umweltkriterien sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen zu verlängern. Die Geltungsdauer der in der Entscheidung 2007/742/EG festgelegten Umweltkriterien sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen sollte bis 31. Dezember 2016 verlängert werden.
(4) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des nach Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 eingesetzten Ausschusses.
(5) Die Entscheidung 2007/742/EG sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Die Entscheidung 2007/742/EG wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
"Die Produktgruppe 'Elektro-, Gasmotor- oder Gasabsorptionswärmepumpen' umfasst keine Wärmepumpen,
2. In Artikel 4 wird "31. Oktober 2014" ersetzt durch "31. Dezember 2016".
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 13. Juni 2014
2) ABl. Nr. L 164 vom 03.06.2014 S. 83.
3) ABl. Nr. L 301 vom 20.11.2007 S. 14.
ENDE |
(Stand: 11.03.2019)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion