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Regelwerk, EU 2014, Lebensmittel - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 355/2014 der Kommission vom 8. April 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates hinsichtlich der Regelung der Einfuhren von ökologischen/biologischen Erzeugnissen aus Drittländern

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 106 vom 09.04.2014 S. 15)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 1, insbesondere auf Artikel 33 Absatz 3 und Artikel 38 Buchstabe d,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 2 enthält das Verzeichnis der im Hinblick auf die Gleichwertigkeit anerkannten Kontrollstellen und Kontrollbehörden, die dafür zuständig sind, in Drittländern Kontrollen durchzuführen und Bescheinigungen auszustellen. Da die Kommission neue Informationen von den in diesem Anhang aufgelisteten Kontrollstellen und Kontrollbehörden erhalten hat, sollten bestimmte Änderungen des Verzeichnisses vorgenommen werden.

(2) Die Kommission hat die bis 31. Oktober 2012 und bis 31. Oktober 2013 eingegangenen Anträge auf Aufnahme in das Verzeichnis in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 geprüft. Diejenigen Kontrollstellen und Kontrollbehörden, bei denen die Prüfung aller Informationen zu dem Schluss geführt hat, dass sie den einschlägigen Anforderungen genügen, sollten in das Verzeichnis aufgenommen werden.

(3) Gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 enthält das Verzeichnis der anerkannten Kontrollstellen und Kontrollbehörden alle erforderlichen Informationen für jede Kontrollstelle oder Kontrollbehörde, damit überprüft werden kann, ob die in der Union in Verkehr gebrachten Erzeugnisse von einer gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 anerkannten Kontrollstelle oder Kontrollbehörde kontrolliert worden sind. Im Einklang mit Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 teilte das "Institut für Marktökologie (IMO)" der Kommission mit, dass es sich mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in "IMO Swiss AG" umbenannt hat. Diese Änderung sollte in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 aufgenommen werden.

(4) In der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 586/2013 der Kommission 3 war der Zeitpunkt für die Übermittlung der Jahresberichte der Kontrollstellen und Kontrollbehörden für das Jahr 2012 auf den 30. April 2013 festgesetzt. "center of Organic Agriculture in Egypt" hatte seinen Jahresbericht nicht bis zu diesem Zeitpunkt übermittelt. Die Kommission räumte "center of Organic Agriculture in Egypt" eine zusätzliche Frist für die Übermittlung des Jahresberichts ein, den sie jedoch auch bis zum 4. November 2013 nicht erhalten hat. Gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 sollte "center of Organic Agriculture in Egypt" daher aus dem Verzeichnis in Anhang IV der genannten Verordnung gestrichen werden.

(5) Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008/EG ist daher entsprechend zu ändern.

(6) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Regelungsausschusses für ökologische/biologische Produktion

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 8. April 2014

Für die Kommission Der Präsident

1) ABl. Nr. L 189 vom 20.07.2007 S. 1.

2) Verordnung (EG) Nr. 1235/2008/EG der Kommission vom 8. Dezember 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates hinsichtlich der Regelung der Einfuhren von ökologischen/biologischen Erzeugnissen aus Drittländern (ABl. Nr. L 334 vom 12.12.2008 S. 25).

3) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 586/2013 der Kommission vom 20. Juni 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008/EG mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates hinsichtlich der Regelung der Einfuhren von ökologischen/biologischen Erzeugnissen aus Drittländern und zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008

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