VO (EU) 241/2014
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Kapitel I
Allgemeines
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 1a Anwendung dieser Verordnung auf Unternehmen, die der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten unterliegen, sowie auf berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten gemäß der Richtlinie 2014/59/EU
Kapitel II
Bestandteile der Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
Abschnitt 1
Hartes Kernkapital sowie Posten und Instrumente berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
Unterabschnitt 1
Vorhersehbare Dividenden und Abgaben
Artikel 2 Bedeutung des Begriffs "vorhersehbar" in Bezug auf vorhersehbare Dividenden für die Zwecke des Artikels 26 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 3 Bedeutung des Begriffs "vorhersehbar" in Bezug auf vorhersehbare Abgaben für die Zwecke des Artikels 26 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Unterabschnitt 2
Genossenschaften, Sparkassen, Gegenseitigkeitsgesellschaften und ähnliche Institute
Artikel 4 Im maßgebenden einzelstaatlichen Recht als Genossenschaft für die Zwecke des Artikels 27 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 anerkannte Unternehmensform
Artikel 5 Im maßgebenden einzelstaatlichen Recht als Sparkasse für die Zwecke des Artikels 27 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iii der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 anerkannte Unternehmensform
Artikel 6 Im maßgebenden einzelstaatlichen Recht als Gegenseitigkeitsgesellschaft für die Zwecke des Artikels 27 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 anerkannte Unternehmensform
Artikel 7 Im maßgebenden einzelstaatlichen Recht als ähnliches Institut für die Zwecke des Artikels 27 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iv der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 anerkannte Unternehmensform
Artikel 7a Mehrfachausschüttungen, die einen unverhältnismäßig hohen Abfluss bei den Eigenmitteln verursachen
Artikel 7b Vorzugsausschüttungen im Zusammenhang mit Vorzugsrechten für die Auszahlung von Ausschüttungen
Artikel 7c Berechnung der Ausschüttungsquote für die Zwecke von Artikel 7b Absatz 8 Buchstabe b
Artikel 7d Vorzugsbehandlung in Bezug auf die Reihenfolge der Ausschüttungen
Unterabschnitt 3
Indirekte Finanzierung
Artikel 8 Indirekte Finanzierung von Kapitalinstrumenten für die Zwecke von Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b, Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 63 Buchstabe c sowie von Verbindlichkeiten für die Zwecke von Artikel 72b Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 9 Anwendbare Formen und Arten einer indirekten Finanzierung von Kapitalinstrumenten für die Zwecke von Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b, Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 63 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Unterabschnitt 4
Beschränkungen für den Rückkauf von Kapitalinstrumenten
Artikel 10 Beschränkungen für den Rückkauf der von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Sparkassen, Genossenschaften und ähnlichen Instituten begebenen Kapitalinstrumente für die Zwecke des Artikels 29 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und des Artikels 78 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 11 Beschränkungen für den Rückkauf der von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Sparkassen, Genossenschaften und ähnlichen Instituten begebenen Kapitalinstrumente für die Zwecke des Artikels 29 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und des Artikels 78 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Abschnitt 2
Aufsichtliche Korrekturposten
Artikel 12 Konzept des Veräußerungsgewinns für die Zwecke des Artikels 32 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Abschnitt 3
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals
Artikel 13 Abzug von Verlusten des laufenden Geschäftsjahres für die Zwecke des Artikels 36 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 13a Abzüge von Software-Vermögenswerten, die für die Zwecke von Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zu Rechnungslegungszwecken als immaterielle Vermögenswerte eingestuft werden
Artikel 14 Abzug der von der künftigen Rentabilität abhängigen latenten Steueransprüche für die Zwecke des Artikels 36 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 15 Abzug der Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage für die Zwecke des Artikels 36 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und des Artikels 41 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 15a Indirekte Positionen im Sinne von Artikel 36 Absatz 1 Buchstaben f, h und i der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 15b Synthetische Positionen im Sinne von Artikel 36 Absatz 1 Buchstaben f, h und i der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 15c Ermittlung indirekter Positionen für die Zwecke von Artikel 36 Absatz 1 Buchstaben f, h und i der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 15d Standardverfahren zur Ermittlung indirekter Positionen für die Zwecke von Artikel 36 Absatz 1 Buchstaben f, h und i der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 15e Strukturbasierter Ansatz zur Ermittlung indirekter Positionen für die Zwecke von Artikel 36 Absatz 1 Buchstaben f, h und i der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 15f Ermittlung synthetischer Positionen für die Zwecke von Artikel 36 Absatz 1 Buchstaben f, h und i der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 15g Ermittlung wesentlicher Beteiligungen für die Zwecke von Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 15h Positionen in zusätzlichem Kernkapital und Ergänzungskapital
Artikel 15i Reihenfolge und Höchstbetrag der Abzüge für indirekte Positionen in Eigenmittelinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche
Artikel 15j Geschäfts- oder Firmenwert
Artikel 16 Abzug der vorhersehbaren steuerlichen Belastung für die Zwecke des Artikels 36 Absatz 1 Buchstabe l und Artikel 56 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Abschnitt 4
Sonstige Abzüge bei Posten des harten Kernkapitals, des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals
Artikel 17 Sonstige Abzüge für Kapitalinstrumente von Finanzinstituten für die Zwecke des Artikels 36 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 18 Kapitalinstrumente von Drittland-Versicherungsunternehmen und -Rückversicherungsunternehmen für die Zwecke des Artikels 36 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 19 Kapitalinstrumente von Unternehmen, die vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/138/EG ausgenommen sind, für die Zwecke des Artikels 36 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/201
Kapitel III
Zusätzliches Kernkapital und Ergänzungskapital sowie berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Abschnitt 1
Form und Art von Tilgungsanreizen
Artikel 20 Form und Art von Tilgungsanreizen für die Zwecke des Artikels 52 Absatz 1 Buchstabe g, des Artikels 63 Buchstabe h, des Artikels 72b Absatz 2 Buchstabe g und des Artikels 72c Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Abschnitt 2
Umwandlung oder Herabschreibung des Kapitalbetrags
Artikel 21 Art der Wiederzuschreibung des Kapitalbetrags nach einer Herabschreibung für die Zwecke des Artikels 52 Absatz 1 Buchstabe n und Absatz 2 Buchstabe c Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 22 Verfahren und Zeitplan für die Feststellung eines Auslöseereignisses für die Zwecke des Artikels 52 Absatz 1 Buchstabe n der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Abschnitt 3
Merkmale von Instrumenten, die eine Rekapitalisierung behindern könnten
Artikel 23 Merkmale von Instrumenten, die im Sinne des Artikels 52 Absatz 1 Buchstabe o der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 eine Rekapitalisierung behindern könnte
Abschnitt 4
Nutzung von Zweckgesellschaften für die indirekte Ausgabe von Eigenmittelinstrumenten
Artikel 24 Nutzung von Zweckgesellschaften für die indirekte Ausgabe von Eigenmittelinstrumenten für die Zwecke des Artikels 52 Absatz 1 Buchstabe p und des Artikels 63 Buchstabe n der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 24a Ausschüttungen auf Eigenmittelinstrumente - breite Marktindizes
Kapitel IV
Allgemeine Anforderungen
Abschnitt 1
Indirekte Positionen aus dem Halten von Indexpapieren
Artikel 25 Erforderlicher Konservativitätsgrad von Schätzungen als Alternative zur Berechnung der zugrunde liegenden Risikopositionen für die Zwecke des Artikels 76 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 26 Bedeutung des Ausdrucks "mit hohem betrieblichem Aufwand verbunden" in Artikel 76 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Abschnitt 2
Genehmigung der Aufsichtsbehörden zur Verringerung der Eigenmittel
Unterabschnitt 1
Erlaubnis der Aufsichtsbehörden zur Verringerung der Eigenmittel
Artikel 27 Bedeutung des Ausdrucks 'im Hinblick auf die Ertragsmöglichkeiten des Instituts nachhaltig' für die Zwecke des Artikels 78 Absatz 1 Buchstabe a und des Artikels 78 Absatz 4 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 28 Verfahrensanforderungen einschließlich der Fristen und Verfahren für einen Antrag eines Instituts auf Verringerung von Eigenmitteln gemäß Artikel 77 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 29 Beantragung der Verringerung von Eigenmitteln gemäß Artikel 77 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 durch das Institut
Artikel 30 Inhalt des vom Institut einzureichenden Antrags für die Zwecke des Artikels 77 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 30a Zusätzliche Informationen, die mit einem Antrag auf eine allgemeine vorherige Erlaubnis für die in Artikel 77 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführten Handlungen einzureichen sind
Artikel 30b Informationen, die mit einem Antrag auf Verlängerung einer allgemeinen vorherigen Erlaubnis für die in Artikel 77 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführten Handlungen einzureichen sind
Artikel 31 Zeitpunkt der Antragseinreichung durch das Institut und Bearbeitung des Antrags durch die zuständige Behörde für die Zwecke des Artikels 77 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 32 Anträge von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaften, Sparkassen oder ähnlichen Instituten auf Rückzahlung, Verringerung oder Rückkauf für die Zwecke des Artikels 77 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Unterabschnitt 2
Erlaubnis zur Verringerung von Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
Artikel 32a Bedeutung des Ausdrucks 'im Hinblick auf die Ertragsmöglichkeiten des Instituts nachhaltig' für die Zwecke des Artikels 78a Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 32b Verfahrensanforderungen einschließlich der Fristen und Verfahren für einen Antrag eines Instituts auf Verringerung von Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten gemäß Artikel 77 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 32c Beantragung der Verringerung von Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten gemäß Artikel 77 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 durch das Institut
Artikel 32d Inhalt des vom Institut einzureichenden Antrags für die Zwecke des Artikels 77 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 32e Zusätzliche Informationen, die mit einem Antrag auf eine allgemeine vorherige Erlaubnis für die in Artikel 77 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführten Handlungen einzureichen sind
Artikel 32f Informationen, die mit einem Antrag auf Verlängerung einer allgemeinen vorherigen Erlaubnis für die in Artikel 77 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 aufgeführten Handlungen einzureichen sind
Artikel 32g Zeitpunkt der Antragseinreichung durch das Institut und Bearbeitung des Antrags durch die Abwicklungsbehörde für die Zwecke des Artikels 77 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 32h Vereinfachte Anforderungen für Institute, für die die Abwicklungsbehörde die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten gemäß Artikel 45 Absatz 1 der Richtlinie 2014/59/EU auf einen Betrag festgelegt hat, der nicht über den zur Absorption der Verluste ausreichenden Betrag hinausgeht
Artikel 32i Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen der zuständigen Behörde und der Abwicklungsbehörde bei der Erteilung der Erlaubnis im Sinne des Artikels 78a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Abschnitt 3
Befristete Ausnahme vom Abzug von den Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
Artikel 33 Befristete Ausnahme vom Abzug von den Eigenmitteln für die Zwecke des Artikels 79 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Kapitel V
Minderheitsbeteiligungen und durch Tochtergesellschaften begebene Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals
Artikel 34 Arten von Vermögenswerten, die dem Betrieb von Zweckgesellschaften zugeordnet werden können, und Bedeutung des Konzepts des sehr geringen und nicht signifikanten Vermögenswerts in Bezug auf von Zweckgesellschaften begebene Instrumente des qualifizierten zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals für die Zwecke des Artikels 83 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 34a Zum konsolidierten harten Kernkapital gerechnete Minderheitsbeteiligungen
Kapitel Va
Eigenmittel auf der Grundlage der fixen Gemeinkosten
Artikel 34b Berechnung der anrechenbaren Eigenmittel von mindestens einem Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres für die Zwecke von Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 34c Bedingungen für eine behördenseitige Anpassung der Anforderung, anrechenbare Eigenmittel in Höhe von mindestens einem Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres gemäß Artikel 97 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zu halten
Artikel 34d Berechnung der projizierten fixen Gemeinkosten für den Fall, dass eine Firma gemäß Artikel 97 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 noch kein volles Geschäftsjahr tätig war
Kapitel VI
Präzisierung der die Eigenmittel betreffenden Übergangsbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 35 Zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten sowie Abzüge für die Zwecke des Artikels 481 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Artikel 36 Vom Bestandsschutz für keine staatlichen Beihilfen darstellende Kapitalinstrumente des harten Kernkapitals oder des zusätzlichen Kernkapitals ausgenommene Posten in anderen Eigenmittelbestandteilen für die Zwecke des Artikels 487 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013