Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2014, Allgemeines - EU Bund |
Beschluss 2014/233/EU des Rates vom 14. April 2014 zur Änderung des Beschlusses 2013/488/EU über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen
(ABl. Nr. L 125 vom 26.04.2014 S. 72)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 240 Absatz 3,
gestützt auf den Beschluss 2009/937/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 zur Änderung seiner Geschäftsordnung 1, insbesondere auf Artikel 24,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Anlage B des Beschlusses 2013/488/EU 2 enthält eine Entsprechungstabelle der Geheimhaltungsgrade.
(2) Das Vereinigte Königreich hat dem Generalsekretariat des Rates Änderungen seiner Geheimhaltungsgrade mitgeteilt.
(3) Daher ist es erforderlich, den Beschluss 2013/488/EU entsprechend zu ändern
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Anlage B des Beschlusses 2013/488/EU erhält die Fassung des Wortlauts des Anhangs dieses Beschlusses.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 14. April 2014.
2) Beschluss 2013/488/EU des Rates vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (ABl.L 274 vom 15.10.2013 S. 1).
.
Anhang |
" Anlage B
Entsprechungstabelle der Geheimhaltungsgrade
ENDE |
(Stand: 11.03.2019)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion