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Regelwerk, EU 2014, Allgemeines - EU Bund

Beschluss 2014/233/EU des Rates vom 14. April 2014 zur Änderung des Beschlusses 2013/488/EU über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen

(ABl. Nr. L 125 vom 26.04.2014 S. 72)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 240 Absatz 3,

gestützt auf den Beschluss 2009/937/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 zur Änderung seiner Geschäftsordnung 1, insbesondere auf Artikel 24,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Anlage B des Beschlusses 2013/488/EU 2 enthält eine Entsprechungstabelle der Geheimhaltungsgrade.

(2) Das Vereinigte Königreich hat dem Generalsekretariat des Rates Änderungen seiner Geheimhaltungsgrade mitgeteilt.

(3) Daher ist es erforderlich, den Beschluss 2013/488/EU entsprechend zu ändern

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anlage B des Beschlusses 2013/488/EU erhält die Fassung des Wortlauts des Anhangs dieses Beschlusses.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 14. April 2014.

1) ABl. Nr. L 325 vom 11.12.2009 S. 35.

2) Beschluss 2013/488/EU des Rates vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (ABl.L 274 vom 15.10.2013 S. 1).

.

  Anhang

" Anlage B
Entsprechungstabelle der Geheimhaltungsgrade


ENDE

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