Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2014, Tierschutz - EU Bund |
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 215/2014 der Kommission vom 7. März 2014 zur Festlegung von Vorschriften für die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds im Hinblick auf eine Methodik für die Anpassung an den Klimawandel, die Festlegung von Etappenzielen und Vorgaben im Leistungsrahmen und die Nomenklatur der Interventionskategorien für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds
(ABl. Nr. L 69 vom 08.03.2014 S. 69, ber. L 332 S. 5;
VO (EU) 1232/2014 - ABl. Nr. L 332 vom 19.11.2014 S. 5;
VO (EU) 2018/276 - ABl. Nr. L 54 vom 24.02.2018 S. 4 A;
VO (EU) 2021/439 - ABl. L 85 vom 12.03.2021 S. 149)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 8 Unterabsatz 3, Artikel 22 Absatz 7 Unterabsatz 5 und Artikel 96 Absatz 2 Unterabsatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) In der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 werden die gemeinsamen Regelungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) festgelegt, die Unterstützung im Rahmen der Kohäsionspolitik bereitstellen und für die nun ein gemeinsamer Rahmen gilt.
(2) Die Regelungen in der vorliegenden Verordnung sind eng miteinander verknüpft, da sie die fondsspezifischen Regelungen für alle fünf Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) bei Aspekten betreffen, die mindestens drei dieser Fonds gemeinsam sind, d. h. der Methodik für die Anpassung an den Klimawandel, der Festlegung von Etappenzielen und Vorgaben im Leistungsrahmen und der Nomenklatur der Interventionskategorien, und allesamt den Inhalt der Programme betreffen. Um zwischen diesen Regelungen, die zur Erleichterung der strategischen Planung der ESI-Fonds gleichzeitig in Kraft treten sollten, Kohärenz zu gewährleisten, und allen in der Union ansässigen Personen einen umfassenden Überblick über diese Bestimmungen und einen kompakten Zugang dazu zu erleichtern, sollten diese für die Planung der ESI-Fonds wichtigen Elemente, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in Durchführungsrechtsakten festzulegen sind, in einer einzigen Verordnung zusammengefasst werden.
(Stand: 18.03.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion