Regelwerk, EU 2013

VO (EU) 564/2013
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Kapitel I
Gebühren

Artikel 1 Gebühren für Arbeiten im Zusammenhang mit Wirkstoffen

Artikel 2 Gebühren für Arbeiten im Zusammenhang mit der Unionszulassung von Biozidprodukten

Artikel 3 Sonstige Gebühren

Artikel 4 Gebühren für Widersprüche gegen eine Entscheidung der Agentur gemäß Artikel 77 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012

Artikel 5 Erstattungsmöglichkeit für Alternativen zu genehmigten Wirkstoffen, die einem der Ausschlusskriterien genügen

Kapitel II
Unterstützung von KMU

Artikel 6 Anerkennung als KMU

Artikel 7 Gebührenermäßigungen

Kapitel III
Zahlungen

Artikel 8 Zahlungsweise

Artikel 9 Identifizierung der Zahlung

Artikel 10 Zahlungsdatum

Artikel 11 Nicht ausreichende Zahlung

Artikel 12 Erstattung zu viel gezahlter Beträge

Artikel 13 Erstattung von Beträgen im Falle von Anträgen, die vor oder während der Validierung abgelehnt oder während der Bewertung zurückgezogen wurden

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 14 Kostenerstattung für Berichterstatter

Artikel 15 Abgaben

Artikel 16 Vorläufige Schätzung

Artikel 17 Überprüfung

Artikel 18

Anhang I Gebühren im Zusammenhang mit Wirkstoffen

Tabelle 1: Standardgebühren

Tabelle 2: Gebührenermäßigungen für Anträge auf Genehmigung, Verlängerung der Genehmigung und Aufnahme in

Anhang II Gebühren für die Unionszulassung von Biozidprodukten

Tabelle 1: Standardgebühren

Tabelle 2: Gebührenermäßigungen für Anträge auf Erteilung und Verlängerung der Unionszulassung von Biozidprodukten oder Biozidproduktfamilien, wenn der potenzielle Zulassungsinhaber ein in der EU niedergelassenes KMU ist, es sei denn, dass Produkt enthält einen zu ersetzenden Wirkstoff

Anhang III