VO (EU) 564/2013
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Kapitel I
Gebühren
Artikel 1 Gebühren für Arbeiten im Zusammenhang mit Wirkstoffen
Artikel 2 Gebühren für Arbeiten im Zusammenhang mit der Unionszulassung von Biozidprodukten
Artikel 3 Sonstige Gebühren
Artikel 4 Gebühren für Widersprüche gegen eine Entscheidung der Agentur gemäß Artikel 77 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
Artikel 5 Erstattungsmöglichkeit für Alternativen zu genehmigten Wirkstoffen, die einem der Ausschlusskriterien genügen
Kapitel II
Unterstützung von KMU
Artikel 6 Anerkennung als KMU
Artikel 7 Gebührenermäßigungen
Kapitel III
Zahlungen
Artikel 8 Zahlungsweise
Artikel 9 Identifizierung der Zahlung
Artikel 10 Zahlungsdatum
Artikel 11 Nicht ausreichende Zahlung
Artikel 12 Erstattung zu viel gezahlter Beträge
Artikel 13 Erstattung von Beträgen im Falle von Anträgen, die vor oder während der Validierung abgelehnt oder während der Bewertung zurückgezogen wurden
Kapitel IV
Schlussbestimmungen
Artikel 14 Kostenerstattung für Berichterstatter
Artikel 15 Abgaben
Artikel 16 Vorläufige Schätzung
Artikel 17 Überprüfung
Anhang I Gebühren im Zusammenhang mit Wirkstoffen
Tabelle 1: Standardgebühren
Tabelle 2: Gebührenermäßigungen für Anträge auf Genehmigung, Verlängerung der Genehmigung und Aufnahme in
Anhang II Gebühren für die Unionszulassung von Biozidprodukten
Tabelle 1: Standardgebühren
Tabelle 2: Gebührenermäßigungen für Anträge auf Erteilung und Verlängerung der Unionszulassung von Biozidprodukten oder Biozidproduktfamilien, wenn der potenzielle Zulassungsinhaber ein in der EU niedergelassenes KMU ist, es sei denn, dass Produkt enthält einen zu ersetzenden Wirkstoff