Beschl. 2013/115/EU
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Anhang SIRENE-Handbuch und andere Durchführungsbestimmungen für das Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II)
1. Die SIRENE-Büros und Zusatzinformationen
1.1. Das SIRENE-Büro1.2. SIRENE-Handbuch
1.3. Anlagen des SIRENE-Handbuchs
1.4. Katalog von Empfehlungen für die korrekte Anwendung des Schengen-Besitzstands und bewährte Praktiken (Schengener Informationssystem)
1.5. Rolle der SIRENE-Büros im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit in der Europäischen Union
1.6. Beziehungen zwischen SIRENE-Büros und Europol
1.7. Beziehungen zwischen SIRENE-Büros und Eurojust
1.8. Beziehungen zwischen SIRENE-Büros und Interpol
1.9. Grundsätze
1.10. Kommunikation
1.11. SIRENE-Adressbuch (SAB)
1.12. SIRENE-Arbeitsablaufsystem
1.13. Antwortfristen
1.14. Transliterations-/Transkriptionsregeln
1.15. Datenqualität
1.16. Archivierung
1.17. Personal
2. Allgemeine Verfahren
2.1. Begriffsbestimmungen2.2. Mehrfachausschreibungen (Artikel 34 Absatz 6 SIS-II-Verordnung und Artikel 49 Absatz 6 SIS-II-Beschluss)
2.3. Informationsaustausch im Trefferfall
2.4. Unmöglichkeit der Durchführung der erbetenen Maßnahme im Trefferfall (Artikel 48 SIS-II-Beschluss und Artikel 33 SIS-II-Verordnung)
2.5. Meldeverfahren für Übereinstimmungen von Fingerabdrücken beim erstmaligen Einstellen von Fingerabdrücken oder bei der Abfrage von Fingerabdrücken
2.7. Kennzeichnung
2.8. Unrechtmäßig gespeicherte oder unrichtige Daten (Artikel 34 SIS-II-Verordnung und Artikel 49 SIS-II-Beschluss)
2.9. Recht auf Auskunft und Berichtigung unrichtiger Daten (Artikel 41 SIS-II-Verordnung und Artikel 58 SIS-II-Beschluss)
2.10. Löschung, wenn die Voraussetzungen für die Beibehaltung der Ausschreibung nicht mehr gegeben sind
2.11. Eingabe von Eigennamen
2.12. Identitätskategorien
2.13. Informationsaustausch bei verknüpften Ausschreibungen
2.14. Format und Qualität der biometrischen Daten im SIS II
2.15. Besondere Fahndungsarten
3. Ausschreibungen von Personen zum Zwecke der Übergabe- oder Auslieferungshaft (Artikel 26 SIS-II-Beschluss)
3.1. Eingabe einer Ausschreibung3.2. Mehrfachausschreibungen
3.3. Missbräuchlich verwendete Identität
3.4. Eingabe eines Aliasnamens
3.5. Übermittlung von Zusatzinformationen an die Mitgliedstaaten
3.6. Kennzeichnung
3.7. Tätigwerden der SIRENE-Büros bei Erhalt einer Ausschreibung zur Festnahme
3.8. Informationsaustausch im Trefferfall
3.9. Austausch von Zusatzinformationen über eine Übergabe oder Auslieferung
3.10. Austausch von Zusatzinformationen über die Durchbeförderung durch einen anderen Mitgliedstaat
3.11. Löschung von Ausschreibungen nach Übergabe oder Auslieferung
4. Ausschreibungen zur Einreise- Oder Aufenthaltsverweigerung (Artikel 24 SIS-II-Verordnung)
4.1. Eingabe einer Ausschreibung4.2. Mehrfachausschreibungen
4.3. Missbräuchlich verwendete Identität
4.4. Eingabe eines Aliasnamens
4.5. Informationsaustausch bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln oder Visa
4.7. Informationsaustausch bei einem Treffer im Fall der Einreiseverweigerung oder Ausweisung aus dem Schengen-Raum
4.8. Informationsaustausch bei einem Treffer im Fall eines Drittstaatsangehörigen, der das Recht auf Freizügigkeit genießt
4.9. Informationsaustausch, wenn ein Mitgliedstaat ohne Vorliegen eines Treffers feststellt, dass ein Drittstaatsangehöriger, der das Recht auf Freizügigkeit genießt, zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben ist
4.10. Löschung von Ausschreibungen zur Einreise- oder Aufenthaltsverweigerung
5. Vermisstenausschreibungen (Artikel 32 SIS-II-Beschluss)
5.1. Mehrfachausschreibungen5.2. Missbräuchlich verwendete Identität
5.3. Eingabe eines Aliasnamens
5.4. Kennzeichnung
5.5. Nähere Angaben zu vermissten Minderjährigen und sonstigen als schutzbedürftig eingestuften Personen
5.6. Informationsaustausch im Trefferfall
(Stand: 06.05.2022)
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