Regelwerk, EU 2013

VO (EU) 114/2013
- Inhalt =>

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Antrag auf Ausnahme gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 510/2011

Artikel 4 Angaben zu den Voraussetzungen für die Gewährung der Ausnahme

Artikel 5 Spezifisches Emissionsziel und Reduktionspotenzial gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 510/2011

Artikel 6 Prüfung durch die Kommission

Artikel 7 Veröffentlichung von Informationen

Artikel 8

Anhang I Standardformat für Ausnahmeanträge von Herstellern von leichten Nutzfahrzeugen, die die Kriterien gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 510/2011 erfüllen

1. Name, Anschrift und Kontaktperson des Herstellers oder der Gruppe verbundener Hersteller

2. Name, Anschrift und Kontaktperson des Vertreters des Herstellers in der EU (nur, wenn der Hersteller ausserhalb der EU niedergelassen ist)

3. Kriterien für die Gewährung der Ausnahme

4. Beantragte Dauer der Ausnahme

5. Vorschlag für ein spezifisches Emissionsziel, berechnet als Flottendurchschnitt für den Ausnahmezeitraum,
oder für separate spezifische Emissionsziele bei jährlichehn Reduktionen (in g CO2/km)

6. Angaben zum Unternehmen

7. Einzelheiten zu leichten Nutzfahrzeugen, die in der EU auf den Markt gebracht werden sollen und für die der Antragsteller verantwortlich sein wird

8. Technologisches Potenzial des Antragstellers zur Reduktion seiner spezifischen CO2-Emissionen

9. Programm des Antragstellers zur Reduktion des spezifischen CO2-Emissionen

Anhang II Standardformat für die Erklärung zur Eigentumsstruktur

Anhang III Liste der durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen in der EU im Jahr 2010, aufgeschlüsselt nach Herstellern