Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2012, Wirtschaft /Verwaltung - EU Bund

Verordnung (EU) Nr. 1083/2012 der Kommission vom 19. November 2012 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 321 vom 20.11.2012 S. 33)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft 1, insbesondere auf Artikel 8,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 wurde ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung von europäischen Statistiken zur Informationsgesellschaft geschaffen.

(2) Nach Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ist mit Durchführungsmaßnahmen festzulegen, welche Daten zur Erstellung der in Artikel 3 und 4 der Verordnung genannten Statistiken bereitzustellen sind und welche Fristen für ihre Übermittlung gelten.

(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Für die Erstellung der in Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 genannten europäischen Statistiken zur Informationsgesellschaft sind die in den Anhängen I und II aufgeführten Daten zu übermitteln.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 19. November 2012

1) ABl. Nr. L 143 vom 30.04.2004 S. 49.

.

Anhang I

MODUL 1: UNTERNEHMEN UND DIE INFORMATIONSGESELLSCHAFT

1. Themen und dazugehörige Variablen

  1. Für das Bezugsjahr 2013 sind Daten für die aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ausgewählten Themen bereitzustellen:
    • IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen,
    • Nutzung von Internet und anderen elektronischen Netzen durch Unternehmen,
    • Nutzung von IKT durch Unternehmen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (E-Government),
    • Vorgänge im Bereich elektronischer Geschäftsverkehr (E-Business) und organisatorische Aspekte,
    • E-Commerce.
  2. Folgende Unternehmensvariablen sind zu erheben:

    IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen

    Für alle Unternehmen zu erhebende Variablen:

    • Nutzung von Computern.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

    • (fakultativ) Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die mindestens einmal pro Woche einen Computer benutzen,
    • (fakultativ) Nutzung von IT-Anwendungen, um Beschäftigten den Fernzugriff auf das E-Mail-System, die Dokumente oder Anwendungen des Unternehmens zu ermöglichen (über eine feste, mobile oder drahtlose Internetverbindung).

    Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

    • Zugang zum Internet.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:

    • Internetanschluss: DSL,
    • Internetanschluss: anderer ortsfester Breitbandinternetanschluss,
    • Internetanschluss: Wählanschluss über normale Telefonverbindung oder ISDN-Anschluss,
    • Internetanschluss: Mobiler Breitbandanschluss über ein tragbares Gerät mit Mobilfunknetzfunktion (3G- oder 4G-Funktion),
    • (fakultativ) Internetanschluss: Mobiler Breitbandanschluss über einen tragbaren Computer mit Mobilfunknetzfunktion (3G- oder 4G-Funktion),
    • (fakultativ) Internetanschluss: Mobiler Breitbandanschluss über andere tragbare Geräte wie Smartphone, Persönliche Digitale Assistenten (PDA) mit Mobilfunknetzfunktion (3G- oder 4G-Funktion),
    • Internetanschluss: sonstige mobile Verbindung,
    • Internetanschluss: Maximale vertraglich vereinbarte Downloadgeschwindigkeit der schnellsten Internetverbindung, in Mbit/s; ([0;< 2], [2;< 10], [10;< 30], [30;< 100], [> 100]),
    • Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die mindestens einmal pro Woche einen Computer mit Internetanschluss benutzen,
    • Nutzung sozialer Medien, insbesondere sozialer Netzwerke, Unternehmens-Blogs oder -Mikroblogs, Websites zur gemeinsamen Nutzung multimedialer Inhalte, wikibasierter Instrumente zum Wissensaustausch für andere Zwecke als für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte,
    • Nutzung sozialer Medien,
    • Nutzung von Unternehmens-Blogs oder -Mikroblogs,
    • Nutzung von Websites zur gemeinsamen Nutzung multimedialer Inhalte,
    • Nutzung wikibasierter Instrumente zum Wissensaustausch,
    • Nutzung einer eigenen Website oder Homepage.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 29.10.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion