Beschl. 2012/138/EU
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Artikel 1 Definitionen
Artikel 2 Einfuhr der spezifizierten Pflanzen mit Ursprung in Drittländern außer China
Artikel 3 Einfuhr der spezifizierten Pflanzen mit Ursprung in China
Artikel 4 Verbringung spezifizierter Pflanzen innerhalb der Union
Artikel 5 Erhebungen und Meldung des spezifizierten Organismus
Artikel 6 Abgegrenzte Gebiete
Artikel 7 Berichterstattung
Artikel 8 Einhaltung der Vorschriften
Artikel 9 Aufhebung
Artikel 10 Überprüfung
Artikel 11 Adressaten
1. Spezifische Einfuhrvorschriften
A. Einfuhren mit Ursprung in Drittländern außer ChinaB. Einfuhren mit Ursprung in China
2. Bedingungen für die Verbringung
Anhang II Einrichtung abgegrenzter Gebiete und Massnahmen gemäss Artikel 6
1. Einrichtung abgegrenzter Gebiete
2. Bedingungen, unter denen kein abgegrenztes Gebiet eingerichtet werden muss