Beschl. 2011/765/EU
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Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2
Ausbildungseinrichtungen
Artikel 3 Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
Artikel 4 Anforderungen an die Kompetenz
Artikel 5 Ausbildungseinrichtungen im Besitz von Eisenbahnunternehmen oder Infrastrukturbetreibern
Artikel 6 Neue oder neu ausgerüstete Strecken und neu eingeführtes Rollmaterial
Kapitel 3
Prüfer
Artikel 7 Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
Artikel 8 Anforderungen an die Kompetenz
Kapitel 4
Organisation von Prüfungen
Artikel 9 Gemeinsame Kriterien für die Organisation von Prüfungen
Artikel 10 Neue oder neu ausgerüstete Strecken und neu eingeführtes Rollmaterial
Kapitel 5
Schlussbestimmungen
Artikel 11 Übergangszeitraum
Artikel 12 Geltung