Regelwerk, EU chronologisch, EU 2011

VO (EU) 142/2011
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Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2 Definitionen

Artikel 3 Endpunkt in der Produktionskette für bestimmte Folgeprodukte

Artikel 4 Schwere übertragbare Krankheiten

Kapitel II
Beseitigung und Verwendung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte

Artikel 5 Beschränkungen für die Verwendung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte

Artikel 6 Beseitigung durch Abfallverbrennung, Beseitigung oder Verwertung durch Mitverbrennung und Verwendung als Brennstoff

Artikel 8 Anforderungen an Verarbeitungsbetriebe und andere Betriebe

Artikel 9 Anforderungen an Verarbeitungsbetriebe und andere Betriebe bezüglich Hygiene und Verarbeitung

Artikel 10 Anforderungen an die Umwandlung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte in Biogas und Kompost

Kapitel III
Ausnahmen von einigen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009

Artikel 11 Sondervorschriften für Proben für Forschungs- und Diagnosezwecke

Artikel 12 Sondervorschriften für Handelsmuster und Ausstellungsstücke

Artikel 13 Besondere Vorschriften für die Verfütterung

Artikel 14 Fütterung bestimmter Arten an und außerhalb von Fütterungsplätzen und in Zoos

Artikel 15 Sondervorschriften für Sammlung und Beseitigung

Kapitel IV
Genehmigung alternativer Methoden

Artikel 16 Standardformat für Anträge auf Genehmigung alternativer Methoden

Kapitel V
Sammlung, Transport, Identifizierung und Rückverfolgbarkeit

Artikel 17 Anforderungen an Handelspapiere und Veterinärbescheinigungen, Identifizierung, Sammlung und Transport tierischer Nebenprodukte und Rückverfolgbarkeit

Kapitel VI
Registrierung und Zulassung von Betrieben und Anlagen

Artikel 18 Anforderungen an die Zulassung eines bzw. einer oder mehrer Betriebe oder Anlagen für den Umgang mit tierischen Nebenprodukten auf demselben Betriebsgelände

Artikel 19 Anforderungen an bestimmte für den Umgang mit tierischen Nebenprodukten zugelassene Betriebe und Anlagen

Artikel 20 Anforderungen an bestimmte für den Umgang mit tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten registrierte Betriebe und Anlagen

Artikel 20a Listen der Betriebe, Anlagen und Unternehmer in den Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Inverkehrbringen

Artikel 21 Verarbeitung und Inverkehrbringen tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte zur Verfütterung an Nutztiere außer Pelztieren

Artikel 22 Inverkehrbringen und Verwendung von organischen Düngemitteln und Bodenverbesserungsmitteln

Artikel 23 Zwischenprodukte

Artikel 24 Heimtierfutter und andere Folgeprodukte

Kapitel VIII
Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr

Artikel 25 Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte

Artikel 26 Inverkehrbringen, auch durch Einfuhr, und Ausfuhr bestimmten Materials der Kategorie 1

Artikel 27 Einfuhr und Durchfuhr von Proben für Forschungs- und Diagnosezwecke

Artikel 28 Einfuhr und Durchfuhr von Handelsmustern und Ausstellungsstücken

Artikel 29 Spezifische Anforderungen an das Verbringen tierischer Nebenprodukte zwischen Gebieten der Russischen Förderation

Artikel 29a Spezifische Anforderungen für die Durchfuhr durch die Europäische Union von tierischen Nebenprodukten, die aus Kroatien, Bosnien und Herzegowina stammen und für Drittländer bestimmt sind

Artikel 30 Liste von Betrieben und Anlagen in Drittländern

Artikel 31 Muster für Veterinärbescheinigungen und Erklärungen für Einfuhr und Durchfuhr

Kapitel IX
Amtliche Kontrollen

Artikel 32 Amtliche Kontrollen

Artikel 33 Wiederzulassung von Anlagen und Betrieben nach Erteilung einer befristeten Zulassung

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 34 Beschränkungen für das Inverkehrbringen bestimmter tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte aus Gründen des Schutzes der Gesundheit von Mensch und Tier

Artikel 35 Aufhebung

Artikel 36 Übergangsmaßnahmen

Artikel 37

Anhang I Begriffsbestimmungen gemäss Artikel 2

Anhang II Beschränkungen für die Verwendung tierischer Nebenprodukte

Kapitel I
Rückführung innerhalb derselben Tierart bei Pelztieren

Kapitel II
Fütterung von Nutztieren mit Grünfutter

Anhang III Beseitigung, Verwertung und Verwendung als Brennstoff

Kapitel I
Allgemeine Anforderungen an Abfallverbrennung und Mitverbrennung

Abschnitt 1
Allgemeine Bedingungen

Abschnitt 2
Betriebsbedingungen

Abschnitt 3
Abfallverbrennungs- und Mitverbrennungsrückstände

Abschnitt 4
Messung von Temperatur und anderen Parametern

Abschnitt 5
Nicht normaler Betrieb

Kapitel II
Abfallverbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen mit hoher Kapazität

Abschnitt 1
Besondere Betriebsbedingungen

Abschnitt 2
Ableitung von Wasser

Kapitel III
Abfallverbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen mit geringer Kapazität

Kapitel IV
Allgemeine Anforderungen an die Verwendung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte als Brennstoff

Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen an die Verwendung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte als Brennstoff

Abschnitt 2
Bedingungen für den Betrieb von Verbrennungsanlagen

Abschnitt 3
Verbrennungsrückstände

Abschnitt 4
Betriebsausfall oder anormale Betriebsbedingungen

Kapitel V
Arten von Anlagen und Brennstoffen, die zur Verbrennung genutzt werden dürfen, und besondere Anforderungen für bestimmte Anlagenarten

A. Stationäre Verbrennungsmotoren

B. Verbrennungsanlagen in landwirtschaftlichen Betrieben, in denen Geflügelgülle als Brennstoff verwendet wird

C. Verbrennungsanlagen, in denen Gülle von Nutztieren - außer unter Buchstabe B genannte Geflügelgülle - als Brennstoff verwendet wird

D. Verbrennungsanlagen, in denen Fleisch- und Knochenmehl als Brennstoff verwendet wird

Anhang IV Verarbeitung

Kapitel I
Anforderungen an Verarbeitungsbetriebe und bestimmte andere Anlagen und Betriebe

Abschnitt 1
Allgemeine Bedingungen

Abschnitt 2
Abwasserbehandlung

Kapitel II
Anforderungen an Hygiene und Verarbeitung

Abschnitt 1
Allgemeine Hygieneanforderungen

Abschnitt 2
Allgemeine Verarbeitungsanforderungen

Abschnitt 3
Verarbeitungsmethoden für Material der Kategorien 1 und 2

Abschnitt 4
Verarbeitung von Material der Kategorie 3

Kapitel III
Standardverarbeitungsmethoden

Kapitel IV
Alternative Verarbeitungsmethoden

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 2
Verarbeitungsstandards

Abschnitt 3
Beseitigung und Verwendung von Folgeprodukten

Anhang V Umwandlung von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten in Biogas, Kompostierung

Kapitel I
Anforderungen an Anlagen

Abschnitt 1
Biogasanlagen

Abschnitt 2
Kompostieranlagen

Kapitel II
Hygieneanforderungen an Biogas- und Kompostieranlagen

Kapitel III
Umwandlungsparameter

Abschnitt 1
Standard-Umwandlungsparameter

Abschnitt 2
Alternative Umwandlungsparameter für Biogas- und Kompostieranlagen

Abschnitt 3
Normen für Fermentationsrückstände und Kompost

Anhang VI Sondervorschriften für Forschung, Fütterung, Sammlung und Beseitigung

Kapitel I
Sondervorschriften für Proben für die Forschung und für andere Zwecke

Abschnitt 1
Proben für Forschungs- und Diagnosezwecke

Abschnitt 2
Handelsmuster und Ausstellungsstücke

Kapitel II
Sondervorschriften für die Fütterung

Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen

Abschnitt 2
Fütterung bestimmter Tierarten an Fütterungsplätzen

Abschnitt 3
Fütterung von Wildtieren außerhalb von Fütterungsplätzen

Abschnitt 4
Fütterung von Zootieren mit Material der Kategorie 1

Kapitel III
Sondervorschriften für Sammlung und Beseitigung

Abschnitt 1
Sondervorschriften für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte

Abschnitt 2
Verbrennen und Vergraben tierischer Nebenprodukte in entlegenen Gebieten

Abschnitt 3
Verbrennen und Vergraben von Bienen und Imkerei-Nebenprodukten

Kapitel IV
Beseitigung auf anderem Wege

Anhang VII Standardformat für Anträge auf Zulassung alternativer Methoden

Kapitel I
Sprachenregelung

Kapitel II
Inhalt der Anträge

Anhang VIII Sammlung, Beförderung und Rückverfolgbarkeit

Kapitel I
Sammlung und Beförderung

Abschnitt 1
Fahrzeuge und Behälter

Abschnitt 2
Temperaturbedingungen

Abschnitt 3
Ausnahmeregelung für die Sammlung und die Beförderung von Material der Kategorie 3, das Milch, Erzeugnisse auf Milchbasis und aus Milch gewonnene Erzeugnisse umfasst

Abschnitt 4
Ausnahmeregelung für die Sammlung und die Beförderung von Gülle

Kapitel II
Identifizierung

Kapitel III
Handelspapiere und Veterinärbescheinigungen

Handelspapier

Kapitel IV
Aufzeichnungen

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 2
Zusätzliche Anforderungen im Fall einer Verwendung für besondere Fütterungszwecke

Abschnitt 3
Anforderungen hinsichtlich bestimmter Pelztiere

Abschnitt 4
Anforderungen an das Ausbringen bestimmter organischer Düngemittel und bestimmter Bodenverbesserungsmittel auf landwirtschaftliche Flächen

Abschnitt 5
Anforderungen an tierische Nebenprodukte aus Wassertieren und an die Fütterung von Fischen Verarbeitungsanlagen, die Fischmehl oder andere Futtermittel aus Wassertieren herstellen, führen Aufzeichnungen über

Abschnitt 6
Anforderungen an das Verbrennen und Vergraben tierischer Nebenprodukte

Abschnitt 7
Anforderungen an Fotogelatine

Kapitel V
Kennzeichnung bestimmter Folgeprodukte

Kapitel VI
Transport toter Heimtiere

Kapitel VII
Transport von Fischölen und Fischmehlen, aus denen Futtermittel hergestellt werden sollen, in eine Entgiftungsanlage

Anhang IX Anforderungen an bestimmte zugelassene und registrierte Betriebe und Anlagen

Kapitel I
Herstellung von Heimtierfutter

Kapitel II
Behandlung tierischer Nebenprodukte nach ihrer Sammlung

Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen

Abschnitt 2
Hygienevorschriften

Abschnitt 3
Verarbeitungsnormen für die Entseuchung/Pasteurisierung

Kapitel III
Anforderungen an die Lagerung von Folgeprodukten

Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen

Abschnitt 2
Spezielle Anforderungen an die Lagerung von bestimmter Milch, bestimmten Erzeugnissen auf Milchbasis und bestimmten aus Milch gewonnenen Erzeugnissen

Kapitel IV
Registrierte Betreiber

Kapitel V Einschlussmethoden

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 2
Methodik

Anhang X Futtermittel-Ausgangserzeugnisse

Kapitel I
Allgemeine Anforderungen an die Verarbeitung und das Inverkehrbringen

Kapitel II
Spezielle Anforderungen an verarbeitetes tierisches Protein und andere Folgeprodukte

Abschnitt 1
Spezielle Anforderungen an verarbeitetes tierisches Protein

Abschnitt 2
Spezielle Anforderungen an Blutprodukte

Abschnitt 3
Spezielle Anforderungen an ausgeschmolzene Fette, Fischöl und Fettderivate aus Material der Kategorie 3 A.

Abschnitt 4
Spezielle Anforderungen an Milch, Kolostrum und bestimmte andere aus Milch oder Kolostrum gewonnene Erzeugnisse

Teil I
Allgemeine Anforderungen

Teil II
Ausnahmeregelung für das Inverkehrbringen von Milch, die nach nationalen Normenverarbeitet wurde

Teil III
Spezielle Anforderungen an Zentrifugen - oder Separatorenschlamm

Abschnitt 5
Spezielle Anforderungen an Gelatine und hydrolysiertes Protein

Abschnitt 6
Spezielle Anforderungen an Dicalciumphosphat

Abschnitt 7
Spezielle Anforderungen an Tricalciumphosphat

Abschnitt 8
Spezielle Anforderungen an Kollagen

Abschnitt 9
Spezielle Anforderungen an Eiprodukte

Abschnitt 10
Spezielle Anforderungen an bestimmtes Material der Kategorie 3

Kapitel III
Anforderungen an bestimmtes Fischfutter und bestimmte Fischköder

Anhang XI Organische Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel

Kapitel I
Anforderungen an unverarbeitete Gülle, verarbeitete Gülle und aus dieser gewonnene Folgeprodukte

Abschnitt 1
Unverarbeitete Gülle

Abschnitt 2
Guano von Fledermäusen, Insektenkot, verarbeitete Gülle und Folgeprodukte aus verarbeiteter Gülle

Kapitel II
Anforderungen an bestimmte organische Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel

Abschnitt 1
Herstellungsbedingungen

Abschnitt 2
Lagerung und Beförderung

Abschnitt 3
Anforderungen an die Zulassung von Betrieben oder Anlagen

Anhang XII Zwischenprodukte

Anhang XIII Heimtierfutter und bestimmte andere Folgeprodukte

Kapitel I
Allgemeine Anforderungen

Kapitel II
Spezielle Anforderungen an Heimtierfutter, einschließlich Kauspielzeug

Kapitel III
Spezielle Anforderungen an geschmacksverstärkende Fleischextrakte zur Herstellung von Heimtierfutter

Kapitel IV
Spezielle Anforderungen an Blut und Blutprodukte von Equiden

Kapitel V
Spezielle Anforderungen an Häute und Felle von Huftieren und daraus gewonnene Folgeprodukte

Kapitel VI
Spezielle Anforderungen an Jagdtrophäen und andere Tierpräparate

Kapitel VII
Spezielle Anforderungen an Wolle, Haare, Schweinsborsten, Federn, Federteile und Daunen

Kapitel VIII
Spezielle Anforderungen an Pelze

Kapitel IX
Spezielle Anforderungen an Imkerei-Nebenerzeugnisse

Kapitel X
Spezielle Anforderungen an ausgeschmolzene Fette aus Material der Kategorien 1 oder 2 für die Fettverarbeitung

Kapitel XI
Spezielle Anforderungen an Fettderivate

Kapitel XII
Spezielle Anforderungen an Hörner und Hornprodukte (außer Hornmehl) sowie Hufe und Hufprodukte (außer Hufmehl), die zur Herstellung von organischen Düngemitteln oder Bodenverbesserungsmitteln bestimmt sind

Kapitel XIII
Spezifische Anforderungen an Fischöl zur Herstellung von Arzneimitteln

Anhang XIV Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr

Kapitel I
Spezielle Anforderungen an die Einfuhr in die und die Durchfuhr durch die Union von Material der Kategorie 3 und von Folgeprodukten zur Verwendung in der Futtermittelkette ausser als Heimtierfutter oder als Futter für Pelztiere

Abschnitt 1

Tabelle 1

Abschnitt 2
Einfuhr von verarbeitetem tierischem Protein einschließlich Mischungen und Produkten außer Heimtierfutter, das solches Protein enthält, mit Ausnahme von Mischfuttermitteln gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe h der Verordnung (EG) Nr. 767/2009.

Abschnitt 3
Einfuhr von ausgeschmolzenen Fetten

Abschnitt 4
Einfuhr von Milch, Erzeugnissen auf Milchbasis, aus Milch gewonnenen Erzeugnissen, Kolostrum und Kolostrumerzeugnissen

Abschnitt 5
Einfuhr von Blutprodukten zur Verfütterung an Nutztiere

Kapitel II
Spezielle Anforderungen an die Einfuhr in die und die Durchfuhr durch die Union von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten zur Verwendung ausserhalb der Futtermittelkette für Nutztiere ausser Pelztieren

Abschnitt 1
Spezielle Anforderungen

Tabelle 2

Abschnitt 2
Einfuhr von Blut und Blutprodukten, außer von Equiden, zur Herstellung von Folgeprodukten zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette für Nutztiere

Abschnitt 3
Einfuhr von Blut und Blutprodukten von Equiden Für die Einfuhr von Blut und Blutprodukten von Equiden gelten folgende Anforderungen:

Abschnitt 4
Einfuhr von Häuten und Fellen von Huftieren

Abschnitt 5
Einfuhr von Jagdtrophäen und anderen Tierpräparaten

Abschnitt 6
Einfuhr von behandelten Federn, Federteilen und Daunen

Abschnitt 7
Einfuhr von Knochen und Knochenprodukten (außer Knochenmehl), Hörnern und Hornprodukten (außer Hornmehl) sowie Hufen und Hufprodukten (außer Hufmehl), die zu anderen Zwecken als zur Verwendung als Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, organische Düngemittel oder Bodenverbesserungsmittel bestimmt sind

Abschnitt 8
Einfuhr tierischer Nebenprodukte zur Herstellung von Pelztierfutter, Heimtierfutter außer rohem Heimtierfutter und Folgeprodukten zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette für Nutztiere

Abschnitt 9
Einfuhr ausgeschmolzener Fette für bestimmte Zwecke außerhalb der Futtermittelkette für Nutztiere

Abschnitt 10
Einfuhr von Fettderivaten

Abschnitt 11
Einfuhr von Fotogelatine

Tabelle 3 Einfuhr von Fotogelatine

Abschnitt 12
Einfuhr von Hörnern und Hornprodukten (außer Hornmehl) sowie Hufen und Hufprodukten (außer Hufmehl), die zur Herstellung von organischen Düngemitteln oder Bodenverbesserungsmitteln bestimmt sind

Kapitel III
Sondervorschriften für bestimmte Proben

Abschnitt 1
Proben für Forschungs- und Diagnosezwecke

Abschnitt 2
Handelsmuster

Abschnitt 3
Ausstellungsstücke

Kapitel IV
Spezielle Anforderungen an bestimmte Verbringungen tierischer Nebenprodukte

Abschnitt 1
Einfuhr bestimmten Materials der Kategorie 1

Abschnitt 2
Einfuhr bestimmten Materials zu anderen Zwecken als zur Verfütterung an Nutz-Landtiere

Kapitel V
Vorschriften für die Ausfuhr bestimmter Folgeprodukte

Kapitel VI
Anforderungen an den Eingang von Sendungen von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten, die ihren Ursprung in der Union haben und in die Union zurückkehren, nachdem ihnen der Eingang in ein Drittland verwehrt wurde

Abschnitt 1
Unverpackte oder lose tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, die ihren Ursprung in der Union haben und in die Union zurückkehren, nachdem ihnen von einem Drittland bzw. Teil eines Drittlands, das bzw. der nicht in Anhang XIV aufgeführt ist, der Eingang verweigert wurde

Abschnitt 2
Unverpackte oder lose tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, die ihren Ursprung in der Union haben und in die Union zurückkehren, nachdem ihnen von einem in Anhang XIV Drittland bzw. Teil eines Drittlands, das bzw. der in Anhang XIV aufgeführt ist, der Eingang verweigert wurde

Abschnitt 3
Verpackte tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, die ihren Ursprung in der Union haben und in die Union zurückkehren, nachdem ihnen der Eingang in ein Drittland verwehrt wurde

Anhang XV Muster-Veterinärbescheinigungen

Kapitel 1
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von nicht zum menschlichen Verzehr bestimmtem verarbeitetem tierischem Protein, ausgenommen solches aus Nutzinsekten, einschließlich solches verarbeitetes tierisches Protein enthaltende Mischungen und Produkte, ausgenommen Heimtierfutter

Kapitel 1a
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von nicht zum menschlichen Verzehr bestimmtem verarbeitetem tierischem Protein aus Nutzinsekten, einschließlich solches Protein enthaltende Mischungen und Produkte, ausgenommen Heimtierfutter

Kapitel 2(A)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von Milch, Erzeugnissen auf Milchbasis und aus Milch gewonnenen Erzeugnissen, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind

Kapitel 2(B)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von Kolostrum und Kolostrumerzeugnissen von Rindern, das/die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt ist/sind

Kapitel 3(A)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von Heimtierfutter in Dosen

Kapitel 3(B)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von verarbeitetem Heimtierfutter, ausgenommen Heimtierfutter in Dosen

Kapitel 3(C)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von Kauspielzeug

Kapitel 3(D)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von rohem Heimtierfutter für den Direktverkauf oder von tierischen Nebenprodukten zur Verfütterung an Pelztiere

Kapitel 3(E)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von geschmacksverstärkenden Fleischextrakten zur Verwendung bei der Herstellung von Heimtierfutter

Kapitel 3(F)
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch2die Europäische Union von tierischen Nebenprodukten3 für die Herstellung von Heimtierfutter

Kapitel 4(A)
Veterinärbescheinigungfür die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch (2) die Europäische Union von Blut und Blutprodukten von Equiden für Verwendungszwecke außerhalb der Futtermittelkette

Kapitel 4(B)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von nicht zum menschlichen Verzehr bestimmten Blutprodukten, die als Einzelfuttermittel verwendet werden könnten

Kapitel 4(C)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von unbehandelten Blutprodukten, ausgenommen von Equiden, zur Herstellung von Folgeprodukten für Verwendungszwecke außerhalb der Futtermittelkette für Nutztiere

Kapitel 4(D)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von behandelten Blutprodukten, ausgenommen von Equiden, zur Herstellung von Folgeprodukten für Verwendungszwecke außerhalb der Futtermittelkette für Nutztiere

Kapitel 5(A)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch (2) die Europäische Union von frischen oder gekühlten Häuten und Fellen von Huftieren

Kapitel 5(B)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch (2) die Europäische Union von behandelten Häuten und Fellen von Huftieren

Kapitel 5(C)
Amtliche Erklärung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch (1) die Europäische Union behandelter Häute und Felle von Wiederkäuern und Equiden, die vor der Einfuhr 21 Tage lang getrennt gehalten wurden oder mindestens 21 Tage ohne Unterbrechung befördert werden

Kapitel 6(A)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in und die Durchfuhr durch (2) die Europäische Union von behandelten Jagdtrophäen und anderen Präparaten von Feder- und Schalenwild, die ausschließlich aus Knochen, Hörnern, Hufen, Klauen, Geweihen, Zähnen, Häuten oder Fellen bestehen

Kapitel 6(B)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von aus ganzen Tierkörperteilen bestehenden unbehandelten Jagdtrophäen und anderen Präparaten von Feder- und Schalenwild

Kapitel 7(A)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in und die Durchfuhr durch (2) die Europäische Union von Schweinsborsten aus Drittländern oder Drittlandgebieten, in denen die afrikanische Schweinepest nicht vorkommt

Kapitel 7(B)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in und die Durchfuhr durch (2) die Europäische Union von Schweinsborsten aus Drittländern oder Drittlandgebieten, in denen die afrikanische Schweinepest vorkommt

Kapitel 8
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von tierischen Nebenprodukten zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette oder als Handelsmuster 2

Kapitel 9
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch2die Europäische Union von tierischen Nebenprodukten zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette oder als Handelsmuster2

Kapitel 10(A)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von nicht zum menschlichen Verzehr bestimmten ausgeschmolzenen Fetten, zur Verwendung als Einzelfuttermittel

Kapitel 10(B)
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch2 die Europäische Union von nicht zum menschlichen Verzehr bestimmten ausgeschmolzenen Fetten, für bestimmte Verwendungszwecke außerhalb der Futtermittelkette

Kapitel 11
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von nicht zum menschlichen Verzehr bestimmter Gelatine/bestimmtem Kollagen zur Verwendung als Einzelfuttermittel oder für Verwendungszwecke außerhalb der Futtermittelkette

Kapitel 12
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von nicht zum menschlichen Verzehr bestimmtem hydrolisiertem Protein, Dicalciumphosphat und Tricalciumphosphat zur Verwendung als Einzelfuttermittel oder für Verwendungszwecke außerhalb der Futtermittelkette

Kapitel 13
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in und die Durchfuhr durch (2) die Europäische Union von ausschließlich zur Verwendung in der Imkerei bestimmten Imkerei-Nebenprodukten

Kapitel 14(A)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch (2) die Europäische Union von nicht zum menschlichen Verzehr bestimmten Fettderivaten, zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette

Kapitel 14(B)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch (2) die Europäische Union von nicht zum menschlichen Verzehr bestimmten Fettderivaten, zur Verwendung als Futtermittel oder außerhalb der Futtermittelkette

Kapitel 15
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch (2) die Europäische Union von nicht zum menschlichen Verzehr bestimmten Eiprodukten, die als Futtermittel-Ausgangserzeugnisse verwendet werden können

Kapitel 16
Mustererklärung

Kapitel 17
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in die oder die Durchfuhr durch (2) die Europäische Union von verarbeiteter Gülle, aus dieser gewonnenen Folgeprodukten und Guano von Fledermäusen

Kapitel 18
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von Hörnern und Hornprodukten (außer Hornmehl) sowie Hufen und Hufprodukten (außer Hufmehl), die zur Herstellung organischer Düngemittel oder Bodenverbesserungsmittel bestimmt sind

Kapitel 19
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in die Europäische Union von nicht zum menschlichen Verzehr bestimmter Gelatine zur Verwendung in der Fotoindustrie

Kapitel 20
Mustererklärung

Kapitel 21
Mustererklärung

Anhang XVI Amtliche Kontrollen

Kapitel I
Amtliche Kontrollen in Verarbeitungsbetrieben

Abschnitt 2
Validierungsverfahren

Kapitel II
Listen der registrierten und zugelassenen Anlagen, Betriebe und Unternehmer

Kapitel III
Besondere Vorschriften für amtliche Kontrollen

Abschnitt 1
Amtliche Kontrollen der Kennzeichnung von Folgeprodukten

Abschnitt 2
Amtliche Kontrollen in Verbrennungsanlagen mit niedriger Kapazität

Abschnitt 3
Amtliche Kontrollen in abgelegenen Gebieten

Abschnitt 4
Amtliche Kontrollen in registrierten Pelztierhaltungsbetrieben

Abschnitt 5
Amtliche Kontrollen von Sammelstellen

Abschnitt 6
Amtliche Kontrollen der Verfütterung von Material der Kategorie 1 an wildlebende Tiere und bestimmte Zootiere

Abschnitt 7
Amtliche Kontrollen der Ausbringung bestimmter organischer Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel

Abschnitt 8
Amtliche Kontrollen zugelassener Fotobetriebe

Abschnitt 9
Amtliche Kontrollen bestimmter eingeführter ausgeschmolzener Fette

Abschnitt 10
Standardformat für Anträge auf bestimmte Genehmigungen im Handel innerhalb der Union

Abschnitt 11
Amtliche Kontrollen in Bezug auf Hydrolyse mit anschließender Beseitigung

Abschnitt 12