Regelwerk, EU 2011

RL 2011/61/EU
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Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Geltungsbereich

Artikel 3 Ausnahmen

Artikel 4 Definitionen

Artikel 5 Bestimmung des AIFM

Kapitel II
Zulassung von AIFM

Artikel 6 Bedingungen für die Aufnahme der Tätigkeit als AIFM

Artikel 7 Antrag auf Zulassung

Artikel 8 Zulassungsvoraussetzungen

Artikel 9 Anfangskapital und Eigenmittel

Artikel 10 Änderungen des Umfangs der Zulassung

Artikel 11 Entzug der Zulassung

Kapitel III
Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit der AIFM

Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen

Artikel 12 Allgemeine Grundsätze

Artikel 13 Vergütung

Artikel 14 Interessenkonflikte

Artikel 15 Risikomanagement

Artikel 16 Liquiditätsmanagement

Artikel 17 Anlagen in Verbriefungspositionen

Abschnitt 2
Organisatorische Anforderungen

Artikel 18 Allgemeine Grundsätze

Artikel 19 Bewertung

Artikel 20 Übertragung

Abschnitt 4
Verwahrstelle

Artikel 21 Verwahrstelle

Kapitel IV
Transparenzanforderungen

Artikel 22 Jahresbericht

Artikel 23 Informationspflichten gegenüber Anlegern

Artikel 24 Informationspflichten gegenüber den zuständigen Behörden

Kapitel V
AIFM, die bestimmte Arten von AIF Verwalten

Abschnitt 1
AIFM, die hebelfinanzierte AIF verwalten

Artikel 25 Nutzung der Informationen durch die zuständigen Behörden, aufsichtsbehördliche Zusammenarbeit und Beschränkungen der Hebelfinanzierung

Abschnitt 2
Pflichten von AIFM, die AIF verwalten, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen

Artikel 26 Geltungsbereich

Artikel 27 Mitteilung über den Erwerb bedeutender Beteiligungen und die Erlangung der Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen

Artikel 28 Offenlegungspflicht bei Erlangung der Kontrolle

Artikel 29 Besondere Bestimmungen hinsichtlich des Jahresberichts von AIF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen ausüben

Artikel 30 Das Zerschlagen von Unternehmen

Artikel 30a Voraussetzungen für das Pre-Marketing in der Union durch einen EU-AIFM

Kapitel VI
Recht der EU-AIFM auf Vertrieb und Verwaltung von EU-AIF in der Union

Artikel 31 Vertrieb von Anteilen von EU-AIF im Herkunftsmitgliedstaat des AIFM

Artikel 32 Vertrieb von Anteilen von EU-AIF in anderen Mitgliedstaaten als dem Herkunftsmitgliedstaat des AIFM

Artikel 32a Widerruf der getroffenen Vorkehrungen für den Vertrieb von Anteilen einiger oder aller EU-AIF in anderen Mitgliedstaaten als dem Herkunftsmitgliedstaat des AIFM

Artikel 33 Bedingungen für die Verwaltung von EU-AIF mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten und für die Erbringung von Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Spezifische Vorschriften in Bezug auf Drittländer

Artikel 34 Bedingungen für EU-AIFM, die Nicht-EU-AIF verwalten, die in den Mitgliedstaaten nicht vertrieben werden

Artikel 35 Bedingungen für den Vertrieb eines von einem EU-AIFM verwalteten Nicht-EU-AIF mit einem Pass in der Union

Artikel 36 Bedingungen für den ohne Pass erfolgenden Vertrieb von durch EU-AIFM verwalteten Nicht-EU-AIF in Mitgliedstaaten

Artikel 37 Zulassung von Nicht-EU-AIFM, die beabsichtigen, EU-AIF zu verwalten und/oder durch sie verwaltete AIF gemäß Artikel 39 oder 40 in der Union zu vertreiben

Artikel 38 Vergleichende Analyse der Zulassung von und der Aufsicht über Nicht-EU-AIFM

Artikel 39 Bedingungen für den in der Union mit einem Pass erfolgenden Vertrieb von EU-AIF, die von Nicht-EU-AIFM verwaltet werden

Artikel 40 Bedingungen für den in der Union mit einem Pass erfolgenden Vertrieb von Nicht-EU-AIF, die von einem Nicht-EU-AIFM verwaltet werden

Artikel 41 Bedingungen für die Verwaltung von in einem anderen als dem Referenzmitgliedstaat ansässigen AIF durch Nicht-EU-AIFM

Artikel 42 Bedingungen für den ohne Pass in Mitgliedstaaten erfolgenden Vertrieb von AIF, die von Nicht-EU-AIFM verwaltet werden

Kapitel VIII
Vertrieb an Kleinanleger

Artikel 43 Vertrieb von AIF durch AIFM an Kleinanleger

Artikel 43a Einrichtungen für Kleinanleger

Kapitel IX
Zuständige Behörden

Abschnitt 1
Benennung, Befugnisse und Rechtsbehelfe

Artikel 44 Benennung der zuständigen Behörden

Artikel 45 Aufgaben der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten

Artikel 46 Befugnisse der zuständigen Behörden

Artikel 47 Befugnisse und Zuständigkeiten der ESMA

Artikel 48 Verwaltungssanktionen

Artikel 49 Recht auf Einlegung eines Rechtsmittels

Abschnitt 2
Zusammenarbeit der verschiedenen zuständigen Behörden

Artikel 50 Verpflichtung zur Zusammenarbeit

Artikel 51 Übermittlung und Speicherung personenbezogener Daten

Artikel 52 Offenlegung von Informationen gegenüber Drittländern

Artikel 53 Austausch von Informationen in Bezug auf potenzielle Systemauswirkungen von AIFM-Geschäften

Artikel 54 Zusammenarbeit bei der Aufsicht

Artikel 55 Streitbeilegung

Artikel 56 Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 57 Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 58 Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 59 Durchführungsmaßnahmen

Artikel 60 Offenlegung von Ausnahmeregelungen

Artikel 61 Übergangsbestimmung

Artikel 62  - gestrichen -

Artikel 63 Änderung der Richtlinie 2009/65/EG

Artikel 64 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009

Artikel 65 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010

Artikel 66 Umsetzung

Artikel 67 Delegierter Rechtsakt zur Anwendung der Artikel 35 sowie 37 bis 41

Artikel 68 Delegierter Rechtsakt zur Außerkraftsetzung der Artikel 36 und 42

Artikel 69 Überprüfung

Artikel 69a Bewertung der Pass-Regelung

Artikel 69-a Sonstige Überprüfung

Artikel 69b Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal

Artikel 70 Inkrafttreten

Artikel 71 Adressaten

Anhang I

Anhang II Vergütungspolitik

Anhang III

Anhang IV

Anhang V