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Regelwerk, EU 2010, Lebensmittel - EU Bund

Verordnung (EU) Nr. 200/2010 der Kommission vom 10. März 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf ein Unionsziel zur Senkung der Prävalenz von Salmonella-Serotypen bei erwachsenen Gallusgallus-Zuchtherden

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 61 vom 11.03.2010 S. 1;
VO (EU) 517/2011 - ABl. Nr. L 138 vom 26.05.2011 S. 45 Inkrafttreten, ber. 2015 L 68 S. 90;
VO (EU) 2019/268 - ABl. L 46 vom 18.02.2019 S. 11 Inkrafttreten Übergangsbestimmung)



Neufassung -Ersetzt VO (EG) 1003/2005

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zur Bekämpfung von Salmonellen und bestimmten anderen durch Lebensmittel übertragbaren Zoonoseerregern 1, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 2 und Artikel 13,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 soll gewährleistet werden, dass Maßnahmen zur Feststellung und Bekämpfung von Salmonellen und anderen Zoonoseerregern auf allen relevanten Herstellungs-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen, insbesondere auf der Ebene der Primärproduktion, getroffen werden, damit die Prävalenz dieser Erreger und das von ihnen ausgehende Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung gesenkt werden.

(2) Nach der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 sind Unionsziele zur Senkung der Prävalenz der in ihrem Anhang I aufgeführten Zoonosen und Zoonoseerreger festzulegen, die in den dort genannten Tierpopulationen auftreten, wobei bestimmte Anforderungen zu berücksichtigen sind.

(3) Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 bezieht sich auf alle Salmonella-Serotypen, die inGallus gallus-Zuchtherden vorkommen und von Belang für die Gesundheit der Bevölkerung sind. Diese Zuchtherden können eine Salmonelleninfektion auf ihre Nachkommen übertragen, insbesondere auf Legehennen- und Broilerherden. Daher trägt eine Senkung der Prävalenz von Salmonella in Zuchtherden zur Bekämpfung dieses für die Gesundheit der Bevölkerung risikoreichen Zoonoseerregers bei Eiern und Fleisch von den Nachkommen bei.

(4) In der Verordnung (EG) Nr. 1003/2005 der Kommission vom 30. Juni 2005 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 hinsichtlich eines Gemeinschaftsziels zur Senkung der Prävalenz bestimmter Salmonella-Serotypen bei Zuchtherden vonGallus gallus 2 wurde für einen am 31. Dezember 2009 ablaufenden Übergangszeitraum ein Gemeinschaftsziel zur Senkung der Prävalenz bestimmterSalmonella-Serotypen beiGallus gallus 2Zuchtherden festgelegt. Nach diesem Datum darf der Anteil der erwachsenenGallus gallus-Zuchtherden, die in Bezug aufSalmonella enteritidis, Salmonella infantis, Salmonella hadar, Salmonella typhimurium bzw. Salmonella virchow ("relevante Salmonella spp.") positiv reagiert haben, höchstens 1 % betragen. Folglich ist es notwendig, für die Zeit nach dem Übergangszeitraum ein ständiges Unionsziel zur Verringerung der relevantenSalmonella spp. festzulegen.

(5) Bei der Festlegung des Unionsziels sind nach der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 die Erfahrungen mit den bestehenden nationalen Maßnahmen und die Informationen zu berücksichtigen, die der Kommission oder der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ("EFSA") gemäß geltendem Unionsrecht, vor allem im Rahmen der Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern 3 und insbesondere gemäß Artikel 5 der genannten Richtlinie, übermittelt wurden.

(6) Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 ist die EFSa zur Festlegung des ständigen Unionsziels fürGallus-gallus-Zuchtherden angehört worden. Am 26. März 2009 legte das Gremium für biologische Gefahren auf Antrag der Europäischen Kommission ein wissenschaftliches Gutachten über eine quantitative Schätzung der Folgen vor, die die Festlegung eines neuen Ziels zur Verringerung vonSalmonella beiGallus gallus-Zuchthennen hat 4. Es kam zu dem Schluss, dassSalmonella enteritidis undSalmonella typhimurium

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