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Regelwerk, EU 2011, Lebensmittel - EU Bund

Verordnung (EU) Nr. 517/2011 der Kommission vom 25. Mai 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf ein Ziel der Europäischen Union zur Senkung der Prävalenz bestimmter Salmonella- Serotypen bei Legehennen der Spezies Gallus gallus sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 und der Verordnung (EU) Nr. 200/2010 der Kommission

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 138 vom 26.05.2011 S. 45, ber. 2015 L 68 S. 90;
VO (EU) 2019/268 - ABl. L 46 vom 18.02.2019 S. 11 Inkrafttreten Übergangsbestimmung)



Neufassung - Ersetzt VO (EG) 1168/2006

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zur Bekämpfung von Salmonellen und bestimmten anderen durch Lebensmittel übertragbaren Zoonoseerregern 1, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 2 und Artikel 13 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 soll gewährleistet werden, dass Maßnahmen zur Feststellung und Bekämpfung von Salmonellen und anderen Zoonoseerregern auf allen relevanten Herstellungs-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen, insbesondere auf der Ebene der Primärproduktion, getroffen werden, damit die Prävalenz dieser Erreger und das von ihnen ausgehende Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung gesenkt werden.

(2) Mit der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 werden Ziele zur Senkung der Prävalenz der in ihrem Anhang I aufgeführten Zoonosen und Zoonoseerreger festgelegt, die in den dort genannten Tierpopulationen auftreten, wobei bestimmte Anforderungen zu berücksichtigen sind. Von Bedeutung ist eine solche Senkung in Anbetracht der strengen Maßnahmen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 bei infizierten Herden anzuwenden sind. So dürfen Eier von Hennen aus Herden mit unbekanntem Salmonella-Status, die infiziert sind oder bei denen Verdacht auf Infizierung besteht, nur dann für den menschlichen Verzehr verwendet werden, wenn sie in einer Weise behandelt wurden, die gewährleistet, dass sie gemäß den EU-Rechtsvorschriften über Lebensmittelhygiene frei von gesundheitsrelevanten Salmonella-Serotypen sind.

(3) Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 bezieht sich auf alle Salmonella-Serotypen, die bei Herden von Legehennen der Spezies Gallus gallus vorkommen und von Belang für die Gesundheit der Bevölkerung sind. Diese Legehennen können über ihre Eier eine Salmonelleninfektion auf die Verbraucher übertragen. Daher trägt eine Senkung der Prävalenz von Salmonella in Legehennenherden zur Bekämpfung dieses gesundheitsgefährdenden Zoonoseerregers bei Eiern bei.

(4) Mit der Verordnung (EG) Nr. 1168/2006 der Kommission vom 31. Juli 2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 hinsichtlich eines Gemeinschaftsziels zur Eindämmung der Prävalenz bestimmter Salmonellen-Serotypen bei Legehennen der Spezies Gallus gallus und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1003/2005 2 wurde ein Ziel zur Senkung der Prävalenz von Salmonella Enteritidis und Salmonella Typhimurium bei erwachsenen Legehennen der Spezies Gallus gallus festgelegt. Als Ziel für die einzelnen Mitgliedstaaten gilt eine jährliche prozentuale Verringerung positiver Herden erwachsener Legehennen um 10 bis 40 % - nach Maßgabe der Prävalenz im Vorjahr - bzw. eine Verringerung des Höchstprozentsatzes auf 2 % oder weniger.

(5) Bei der Festlegung des EU-Ziels sind nach der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 die Erfahrungen mit den bestehenden nationalen Maßnahmen und die Informationen zu berücksichtigen, die der Kommission oder der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ("EFSA") gemäß geltendem EU-Recht, vor allem im Rahmen der Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern und zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 92/117/EWG des Rates 3 und insbesondere gemäß Artikel 5 der genannten Richtlinie, übermittelt wurden.

(6) Aus dem Kurzbericht der Gemeinschaft über Entwicklungstendenzen und Quellen von Zoonosen, Zoonoseerregern und lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen in der Europäischen Union 2008 4 geht hervor, dass Salmonella Enteritidis und Salmonella Typhimurium die am häufigsten mit Erkrankungen beim Menschen in Verbindung gebrachten Serovare sind. Die von S. Enteritidis verursachten menschlichen Erkrankungsfälle gingen 2008 deutlich zurück, wohingegen bei den durch S. Typhimurium verursachten Erkrankungsfällen ein Anstieg verzeichnet wurde. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 ist die EFSa zur Festlegung des ständigen EU-Ziels für Herden von Legehennen der Spezies Gallus gallus angehört worden.

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