VO (EG) 1099/2009
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Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Definitionen
Kapitel II
Allgemeine Anforderungen
Artikel 3 Allgemeine Anforderungen in Bezug auf die Tötung und damit zusammenhängende Tätigkeiten
Artikel 4 Betäubungsverfahren
Artikel 5 Betäubungskontrollen
Artikel 6 Standardarbeitsanweisungen
Artikel 7 Fachkenntnisse und Sachkundenachweis
Artikel 8 Gebrauchsanweisungen für Geräte zur Ruhigstellung und Betäubung
Artikel 9 Einsatz von Geräten zur Ruhigstellung und Betäubung
Artikel 10 Privater Eigenverbrauch
Artikel 11 Direkte Abgabe kleiner Mengen von Geflügel, Kaninchen und Hasen
Artikel 12 Einfuhr aus Drittländern
Artikel 13 Ausarbeitung und Verbreitung von Leitfäden für bewährte Verfahrensweisen
Kapitel III
Zusätzliche Vorschriften für Schlachthöfe
Artikel 14 Auslegung, Bau und Ausrüstung von Schlachthöfen
Artikel 15 Handhabung und Ruhigstellung im Schlachthof
Artikel 16 Verfahren für die Überwachung im Schlachthof
Artikel 17 Tierschutzbeauftragte
Kapitel IV
Bestandsräumung und Nottötung
Artikel 18 Bestandsräumung
Artikel 19 Nottötung
Kapitel V
Zuständige Behörde
Artikel 20 Wissenschaftliche Unterstützung
Artikel 21 Sachkundenachweis
Kapitel VI
Nichteinhaltung, Sanktionen und Durchführungsbefugnisse
Artikel 22 - gestrichen -
Artikel 23 Sanktionen
Artikel 24 Durchführungsbestimmungen
Artikel 25 Ausschussverfahren
Kapitel VII
Schlussbestimmungen
Artikel 26 Strengere nationale Vorschriften
Artikel 27 Berichterstattung
Artikel 28 Aufhebung
Artikel 29 Übergangsbestimmungen
Artikel 30 Inkrafttreten
Anhang I Verzeichnis der Betäubungsverfahren und damit zusammenhängende Angaben
(gemäß Artikel 4)
Kapitel I
Verfahren
Tabelle 1 - Mechanische Verfahren
Tabelle 2 - Elektrische Verfahren
Tabelle 3 - Verfahren unter kontrollierter Atmosphäre
Tabelle 4 - Andere Verfahren
Kapitel II
Besondere Vorschriften für bestimmte Verfahren
1. Nicht penetrierender Bolzenschuss/Schlag2. Zerkleinerung
3. Genickbruch und stumpfer Schlag auf den Kopf
4. Elektrobetäubung durch Kopfdurchströmung
Tabelle 1 - Mindeststromstärken bei der Elektrobetäubung durch Kopfdurchströmung5. Elektrobetäubung durch Ganzkörperdurchströmung
5.1. Schafe, Ziegen und Schweine5.2 Füchse
5.3 Chinchillas
6. Betäubung von Geflügel im Elektro-Wasserbad
Tabelle 2 - Elektrotechnische Anforderungen an Geräte zur Wasserbadbetäubung7. Kohlendioxid in hoher Konzentration
8. Kohlendioxid, inerte Gase oder eine Kombination dieser Gase
9. Kohlenmonoxid (rein oder in Verbindung mit anderen Gasen)
10. Betäubung mit niedrigem Luftdruck
Anhang II Auslegung, Bau und Ausrüstung von Schlachthöfen (gemäß Artikel 14)
1. Alle Arten von Stallungen2. Stallungen für Tiere, die nicht in Containern angeliefert werden
3. Geräte und Anlagen zur Ruhigstellung
4. Elektrobetäubungsgeräte (mit Ausnahme von Geräten zur Wasserbadbetäubung)
5. Geräte zur Wasserbadbetäubung
6. Gasbetäubungsvorrichtungen für Schweine und Geflügel
7. Betäubung mit niedrigem Luftdruck
Anhang III Vorschriften über den Betrieb von Schlachthöfen (gemäß Artikel 15)
1. Eintreffen, Weiterbeförderung und Handhabung von Tieren2. Zusätzliche Vorschriften für Säugetiere (ausgenommen Kaninchen und Hasen), die sich in Stallungen befinden
3. Entbluten von Tieren