Regelwerk, EU 2009

Beschl. 2009/370/EG
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Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anlage I Allgemeine Erklärungen zur Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft, abzugeben von der Gemeinschaft zum Zeitpunkt des Beitritts zu dem Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung ("Übereinkommen von Kapstadt") und zu dem Protokoll über Luftfahrtausrüstung ("Luftfahrtprotokoll"), die gemeinsam am 16. November 2001 in Kapstadt angenommen wurden

I. Erklärung gemäß Artikel 48 Absatz 2 zur Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft für Bereiche, die vom Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung ("Übereinkommen von Kapstadt') erfasst werden und hinsichtlich derer die Mitgliedstaaten ihre Zuständigkeit auf die Gemeinschaft übertragen haben

II. Erklärung gemäß Artikel XXVII Absatz 2 zur Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft in Fragen, die unter das Protokoll über Luftfahrtausrüstung ("Luftfahrtprotokoll") fallen und hinsichtlich derer die Mitgliedstaaten ihre Zuständigkeit auf die Gemeinschaft übertragen haben

Anlage II Erklärungen der Europäischen Gemeinschaft, die bei Beitritt zu dem Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung ("Übereinkommen von Kapstadt") und zu dem Protokoll über Luftfahrtausrüstung ("Luftfahrtprotokoll"), die gemeinsam am 16. November 2001 angenommen wurden, zu bestimmten darin enthaltenen Bestimmungen und Maßnahmen vorzulegen sind

I. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft gemäß Artikel 55 des Übereinkommens über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung ("Übereinkommen von Kapstadt")

II. Erklärung der Europäischen Gemeinschaft gemäß Artikel XXX des Protokolls über Luftfahrtausrüstung (Luftfahrtprotokoll)