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Versicherungszweige der Nichtlebensversicherung | Anhang I |
A. Einteilung der Risiken nach Versicherungszweigen
Sämtliche Schäden an
Sämtliche Schäden an Schienenfahrzeugen.
Sämtliche Schäden an Luftfahrzeugen.
Sämtliche Schäden an
Sämtliche Schäden an transportierten Gütern, unabhängig von dem jeweils verwendeten Transportmittel.
Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Zweige 3, 4, 5, 6 oder 7 fallen), die verursacht werden durch:
Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Zweige 3, 4, 5, 6 und 7 fallen), die durch Hagel oder Frost sowie durch Ursachen aller Art (wie beispielsweise Diebstahl) hervorgerufen werden, soweit diese Ursachen nicht unter Zweig 8 erfasst sind.
Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Landfahrzeugen mit eigenem Antrieb ergibt.
Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Luftfahrzeugen ergibt.
Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Flussschiffen, Binnenseeschiffen und Seeschiffen ergibt.
Alle sonstigen Haftpflichtfälle, die nicht unter die Nummern 10, 11 und 12 fallen.
Rechtsschutz.
Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die auf Reisen oder während der Abwesenheit von ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Schwierigkeiten geraten.
B. Bezeichnung von Zulassungen, die gleichzeitig für mehrere Zweige erteilt werden
Zulassungen, die die nachstehend genannten Versicherungszweige umfassen, erhalten folgende Bezeichnungen:
Lebensversicherungszweige | Anhang II |
I. Lebensversicherungen nach Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a Ziffern i, ii und iii mit Ausnahme der Lebensversicherungen nach den Anhängen II und III
II. Heiratsversicherung, Geburtenversicherung
III. Fondsgebundene Versicherungen nach Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a Ziffern i und ii
IV. permanente Krankenversicherung nach Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer iv
V. Tontinengeschäfte nach Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer i
VI. Kapitalisierungsgeschäfte nach Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer ii
VII. Geschäfte der Verwaltung von Pensionsfonds nach Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe b Ziffern iii und iv
VIII. Geschäfte nach Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer v
IX. Geschäfte nach Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe c.
Rechtsformen von Unternehmen | Anhang III 13 14 14 14 25 |
A. Nichtlebensversicherungsunternehmen:
(Stand: 17.01.2025)
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