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Regelwerk, EU 2014, Wirtschaft/Finanzwesen - EU Bund

Richtlinie 2014/51/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinien 2003/71/EG und 2009/138/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) und der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde)

(ABl. Nr. L 153 vom 22.05.2014 S. 1, ber. 2015 L 108 S. 8)



Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 50, 53, 62 und 114, auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme der Europäischen Zentralbank 1,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 2,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Finanzkrise von 2007 und 2008 hat erhebliche Schwachstellen bei der Finanzaufsicht sowohl in Einzelfällen als auch hinsichtlich des Finanzsystems als Ganzem offenbart. Die Aufsichtsmodelle auf nationaler Ebene konnten mit der Globalisierung des Finanzsektors und mit der Realität der Integration und Verknüpfung der europäischen Finanzmärkte mit vielen grenzüberschreitend tätigen Finanzinstituten nicht Schritt halten. Die Krise förderte Mängel bei der Zusammenarbeit, bei der Koordinierung und bei der kohärenten Anwendung des Unionsrechts sowie einen Mangel an Vertrauen zwischen den zuständigen nationalen Behörden zutage.

(2) In mehreren vor und während der Finanzkrise angenommenen Entschließungen - insbesondere in seinen Entschließungen vom 13. April 2000 zu der Mitteilung der Kommission "Umsetzung des Finanzmarktrahmens: Aktionsplan", vom 21. November 2002 zu den aufsichtsrechtlichen Vorschriften in der Europäischen Union, vom 11. Juli 2007 zu der Finanzdienstleistungspolitik für die Jahre 2005-2010 - Weißbuch, vom 23. September 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zu Hedge-Fonds und Private Equity, vom 9. Oktober 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zu Lamfalussy-Folgemaßnahmen: Künftige Aufsichtsstruktur, und in seinen Standpunkten vom 22. April 2009 zu dem geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit - Solvabilität II und vom 23. April 2009 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Ratingagenturen - forderte das Parlament, dass auf eine stärkere Bündelung der europäischen Aufsicht hingearbeitet wird, damit wirklich gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Akteure auf Unionsebene sichergestellt sind, und dass im Rahmen dieser Aufsicht der zunehmenden Integration der Finanzmärkte in der Union Rechnung getragen wird.

(3) Die Kommission beauftragte im November 2008 eine hochrangige Gruppe unter dem Vorsitz von Jacques de Larosière mit der Ausarbeitung von Empfehlungen, wie die europäischen Aufsichtsregelungen gestärkt werden können, um die Unionsbürger besser zu schützen und das Vertrauen in das Finanzsystem wiederherzustellen. In ihrem Schlussbericht vom 25. Februar 2009 (im Folgenden "De-Larosière-Bericht") empfahl die hochrangige Gruppe, den Aufsichtsrahmen zu stärken, um das Risiko und den Schweregrad künftiger Finanzkrisen zu vermindern. Sie empfahl weitreichende Reformen der Aufsichtsstruktur für den Finanzsektor in der Union. Im De-Larosière-Bericht wurde darüber hinaus empfohlen, ein Europäisches Finanzaufsichtssystem einzurichten, das sich aus drei Europäischen Aufsichtsbehörden - einer Behörde für den Bankensektor, einer Behörde für den Wertpapiersektor sowie einer Behörde für den Versicherungssektor und die betriebliche Altersversorgung - und einem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken zusammensetzt.

(4) Die Finanzmarktstabilität ist eine Grundvoraussetzung für die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie für Kredite und Wachstum in der Realwirtschaft. Die Finanzkrise hat erhebliche Mängel bei der Finanzaufsicht offenbart, die nachteilige Entwicklungen auf der Makroebene nicht antizipieren und die Häufung überzogener Risiken im Finanzsystem nicht verhindern konnte.

(5) In den Schlussfolgerungen zu seiner Tagung vom: 18. und 19. Juni 2009 empfahl der Europäische Rat, ein aus drei neuen Europäischen Aufsichtsbehörden bestehendes Europäisches Finanzaufsichtssystem einzurichten. Außerdem empfahl er, dass mit dem System die Qualität und Kohärenz der nationalen Aufsicht verbessert, die Aufsicht über grenzübergreifend tätige Gruppen gestärkt und ein einheitliches europäisches Regelwerk eingeführt wird, das für alle Finanzinstitute im Binnenmarkt gilt. Er betonte, dass die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (im Folgenden "ESA") auch in Bezug auf Ratingagenturen über Aufsichtsbefugnisse verfügen sollten, und ersuchte die Kommission, konkrete Vorschläge dazu vorzulegen, wie das Europäische Finanzaufsichtssystem (im Folgenden "ESFS") in Krisensituationen eine gewichtige Rolle spielen könnte.

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