RL 2009/100/EG
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Artikel 7 Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Anhang I Mindestangaben in den Schiffsattesten
(gemäß Atikel 2 Absatz 3)
Teil A
Aufgehobene Richtlinie mit ihrer nachfolgenden Änderung
Teil B
Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht