Regelwerk, EU 2009

RL 2009/32/EG
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Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Anhang I Extraktionslösungsmittel, die bei der Bearbeitung von Rohstoffen, Lebensmitteln,
Lebensmittelbestandteilen oder Lebensmittelzutaten verwendet werden dürfen

Teil I
Extraktionslösungsmittel, die unter Einhaltung der nach redlichem Herstellerbrauch für sämtliche
Verwendungszwecke üblichen Verfahren verwendet werden dürfen

Teil II
Extraktionslösungsmittel mit festgelegten Verwendungsbedingungen und Rückstandshöchstwerten

Teil III
Extraktionslösungsmittel mit festgelegten Verwendungsbedingungen

Teil IV
Spezifische Reinheitskriterien für die in Anhang I aufgeführten Extraktionslösungsmittel

Anhang II

Teil A
Aufgehobene Richtlinie mit ihren nachfolgenden Änderungen (gemäß Artikel 9)

Teil B
Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht (gemäß Artikel 9)

Anhang III