Regelwerk, EU 2008

VO (EG) 1166/2008
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Definitionen

Artikel 3 Erfassungsbereich

Artikel 4 Datenquellen

Artikel 5 Genauigkeitsanforderungen

Kapitel II
Statistiken über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe

Artikel 6 Betriebsstrukturerhebungen

Artikel 7 Erhebungsmerkmale

Artikel 8 Bezugszeiträume

Artikel 9 Übermittlung

Artikel 10 Auswahlgrundlage

Kapitel III
Statistiken über landwirtschaftliche Produktionsmethoden

Artikel 11 Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden

Kapitel IV
Berichterstattung, Finanzierung und Durchführungsmaßnahmen

Artikel 12 Berichte

Artikel 13 Gemeinschaftsbeitrag

Artikel 14 Finanzrahmen

Artikel 14a Schutz der finanziellen Interessen der Union

Artikel 15 Ausschuss

Artikel 16 Ausnahmeregelungen

Artikel 17 Aufhebung

Artikel 18 Inkrafttreten

Anhang I Liste der landwirtschaftlichen Tätigkeiten, auf die in der Definition des landwirtschaftlichen Betriebs Bezug genommen wird

Anhang II Schwellen für die Betriebsstrukturerhebungen und die Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden

Anhang III Liste der Merkmale für die Betriebsstrukturerhebung 2016

I. Allgemeine Merkmale

II. Flächen

III. Viehbestand

IV. Arbeitskräfte

IV.(i) Landwirtschaftliche Arbeiten im Betrieb

IV.(ii) Außerbetriebliche Erwerbstätigkeiten: nicht landwirtschaftliche Arbeiten im Betrieb (die nicht direkt mit dem Betrieb in Verbindung stehen) und Arbeiten außerhalb des Betriebs

V. Außerbetriebliche Erwerbstätigkeiten des Betriebs (die direkt mit dem Betrieb in Verbindung stehen)

V.(i) Liste der außerbetrieblichen Erwerbstätigkeiten

V.(ii) Bedeutung der außerbetrieblichen Erwerbstätigkeiten, die direkt mit dem Betrieb in Verbindung stehen

VI. Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

VII. Verfahren der Bodenbearbeitung und Bodenerhaltung sowie Wirtschaftsdüngermanagement in landwirtschaftlichen Betrieben

Anhang IV Genauigkeitsanforderungen

Anhang V