VO (EG) 1166/2008
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Definitionen
Artikel 3 Erfassungsbereich
Artikel 4 Datenquellen
Artikel 5 Genauigkeitsanforderungen
Kapitel II
Statistiken über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe
Artikel 6 Betriebsstrukturerhebungen
Artikel 7 Erhebungsmerkmale
Artikel 8 Bezugszeiträume
Artikel 9 Übermittlung
Artikel 10 Auswahlgrundlage
Kapitel III
Statistiken über landwirtschaftliche Produktionsmethoden
Artikel 11 Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden
Kapitel IV
Berichterstattung, Finanzierung und Durchführungsmaßnahmen
Artikel 12 Berichte
Artikel 13 Gemeinschaftsbeitrag
Artikel 14 Finanzrahmen
Artikel 14a Schutz der finanziellen Interessen der Union
Artikel 15 Ausschuss
Artikel 16 Ausnahmeregelungen
Artikel 17 Aufhebung
Artikel 18 Inkrafttreten
Anhang I Liste der landwirtschaftlichen Tätigkeiten, auf die in der Definition des landwirtschaftlichen Betriebs Bezug genommen wird
Anhang II Schwellen für die Betriebsstrukturerhebungen und die Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden
Anhang III Liste der Merkmale für die Betriebsstrukturerhebung 2016
I. Allgemeine MerkmaleII. Flächen
III. Viehbestand
IV. Arbeitskräfte
IV.(i) Landwirtschaftliche Arbeiten im Betrieb
IV.(ii) Außerbetriebliche Erwerbstätigkeiten: nicht landwirtschaftliche Arbeiten im Betrieb (die nicht direkt mit dem Betrieb in Verbindung stehen) und Arbeiten außerhalb des Betriebs
V. Außerbetriebliche Erwerbstätigkeiten des Betriebs (die direkt mit dem Betrieb in Verbindung stehen)
V.(i) Liste der außerbetrieblichen Erwerbstätigkeiten
V.(ii) Bedeutung der außerbetrieblichen Erwerbstätigkeiten, die direkt mit dem Betrieb in Verbindung stehen
VI. Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums
VII. Verfahren der Bodenbearbeitung und Bodenerhaltung sowie Wirtschaftsdüngermanagement in landwirtschaftlichen Betrieben
Anhang IV Genauigkeitsanforderungen