Regelwerk, EU 2008

VO (EG) 2008/900
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Artikel 1 Anwendungsbereich

Artikel 2 Berechnung des Gehalts

Artikel 3 Einreihung von Waren

Artikel 4 Prüfbericht

Artikel 4a

Artikel 5 Schlussbestimmung

Artikel 6

Anhang 1 Methode zur Bestimmung des Gehalts in Gewichtshundertteilen an Stärke und ihren Abbauprodukten, einschließlich Glucose

1. Anwendungsbereich

2. Bestimmung des Gesamtglucosegehalts und des Gesamtglucosegehalts, ausgedrückt als Stärke

3. Prinzip

4. Reagenzien und Geräte

5. Geräte

6. Verfahren

6.1. Vorbereitung der Probe für verschiedene Produktarten

6.2. Probeneinwaage

6.3. Blindwert

6.4. Analyse

6.4.1. Vorbereitung der Proben

6.4.2. Klärung

6.4.3. Vorbereitung für die HPLC-Analyse

6.5. Chromatografie

7. Berechnung und Darstellung der Ergebnisse

7.1. Berechnung der HPLC-Ergebnisse

7.2. Berechnung des Stärkegehalts

7.2.1. Berechnung der Gesamtglucose ,Z'

7.2.2. Berechnung des Gesamtglucosegehalts, ausgedrückt als Stärke

8. Präzision

Anhang II Bestimmung des Gehalts an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken, die in Waren der KN-Codes 3505 20 10 bis 3505 20 90 enthalten sind, sowie an Stärke oder Stärkederivaten, die in Waren der KN-Codes 3809 10 10 bis 3809 10 90 enthalten sind

I. Prinzip der Methode

II. Geräte und Reagenzien

III. Versuchsdurchführung

IV. Herstellung der Fehling-Lösungen

Anhang III Nachweis von Weichweizenmehl oder Weichweizengrieß in Teigwaren
(nach der Methode Young und Gilles, abgeändert durch Bernaerts und Gruner)

I. Prinzip der Methode

II. Geräte und Reagenzien

III. Versuchsdurchführung

IV. Auswertung des Chromatogramms

Anhang IV Aufgehobene Verordnung mit ihrer Änderung

Anhang V