VO (EG) 2008/900
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Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Berechnung des Gehalts
Artikel 3 Einreihung von Waren
Artikel 4 Prüfbericht
Artikel 5 Schlussbestimmung
Anhang 1 Methode zur Bestimmung des Gehalts in Gewichtshundertteilen an Stärke und ihren Abbauprodukten, einschließlich Glucose
1. Anwendungsbereich
2. Bestimmung des Gesamtglucosegehalts und des Gesamtglucosegehalts, ausgedrückt als Stärke
3. Prinzip
4. Reagenzien und Geräte
5. Geräte
6. Verfahren
6.1. Vorbereitung der Probe für verschiedene Produktarten
6.2. Probeneinwaage
6.3. Blindwert
6.4. Analyse
6.4.1. Vorbereitung der Proben
6.4.2. Klärung
6.4.3. Vorbereitung für die HPLC-Analyse
6.5. Chromatografie
7. Berechnung und Darstellung der Ergebnisse
7.1. Berechnung der HPLC-Ergebnisse
7.2. Berechnung des Stärkegehalts
7.2.1. Berechnung der Gesamtglucose ,Z'
7.2.2. Berechnung des Gesamtglucosegehalts, ausgedrückt als Stärke
8. Präzision
Anhang II Bestimmung des Gehalts an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken, die in Waren der KN-Codes 3505 20 10 bis 3505 20 90 enthalten sind, sowie an Stärke oder Stärkederivaten, die in Waren der KN-Codes 3809 10 10 bis 3809 10 90 enthalten sind
I. Prinzip der MethodeII. Geräte und Reagenzien
III. Versuchsdurchführung
IV. Herstellung der Fehling-Lösungen
Anhang III Nachweis von Weichweizenmehl oder Weichweizengrieß in Teigwaren
(nach der Methode Young und Gilles, abgeändert durch Bernaerts und Gruner)
I. Prinzip der MethodeII. Geräte und Reagenzien
III. Versuchsdurchführung
IV. Auswertung des Chromatogramms
Anhang IV Aufgehobene Verordnung mit ihrer Änderung