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Regelwerk, EU 2008, Lebensmittel - EU Bund

Richtlinie 2008/84/EG der Kommission vom 27. August 2008 zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel

Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 253 vom 20.09.2008 S. 1;
RL 2009/10/EG - ABl. Nr. L 44 vom 14.02.2009 S. 62;
RL 2010/67/EU - ABl. Nr. L 277 vom 21.10.2010 S. 17;
VO (EU) 231/2012 - ABl. Nr. L 83 vom 22.03.2012 S. 1 Inkrafttreten Gültig Übergangsbestimmungenaufgehoben)



aufgehoben/ersetzt zum 01.12.2012 gem. Art. 2 der VO (EU) 231/2012 - Inkrafttreten Gültig Übergangsbestimmungen

Neufassung -Ersetzt Richtlinie 96/77/EG

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften-

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 89/107/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Zusatzstoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen 1, insbesondere auf Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Richtlinie 96/77/EG der Kommission vom 2. Dezember 1996 zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel 2 ist mehrfach und in wesentlichen Punkten geändert worden 3. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit empfiehlt es sich daher, die genannte Richtlinie zu kodifizieren.

(2) Für alle in der Richtlinie 95/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 1995 über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel 4 aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe sollten Reinheitskriterien festgelegt werden.

(3) Die im durch den gemeinsamen FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) verfassten Codex Alimentarius für Zusatzstoffe festgelegten Spezifikationen und Analysenmethoden sind zu berücksichtigen.

Lebensmittelzusatzstoffe, die in Verfahren oder mit Ausgangsstoffen hergestellt werden, die sich wesentlich von denen unterscheiden, die vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss beurteilt worden sind, oder von denen, die in dieser Richtlinie aufgeführt sind, sollten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit mit besonderem Hinweis auf die Reinheitskriterien zur Beurteilung der Sicherheit vorgelegt werden.

(5) Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit.

(6) Diese Richtlinie sollte die Verpflichtung der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht der in Anhang II Teil B aufgeführten Richtlinien unberührt lassen

- hat folgende Richtlinie erlassen:

Artikel 1

Die in Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe a der Richtlinie 89/107/EWG angeführten Reinheitskriterien für die in der Richtlinie 95/2/EG genannten anderen Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel sind in Anhang I der vorliegenden Richtlinie aufgeführt.

Artikel 2

Die Richtlinie 96/77/EG, in der Fassung der in Anhang II Teil A aufgeführten Richtlinien, wird unbeschadet der Verpflichtung der Mitgliedstaaten hinsichtlich der in Anhang II Teil B genannten Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang III zu lesen.

Artikel 3

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 4

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 27. August 2008


1) ABl. Nr. L 40 vom 11.02.1989 S. 27.
2) ABl. Nr. L 339 vom 30.12.1996 S. 1.
3) Siehe Anhang II Teil A.
4) ABl. Nr. L 61 vom 18.03.1995 S. 1.

.
Anhang I

Ethylenoxid darf zur Sterilisierung von Lebensmittelzusatzstoffen nicht verwendet werden.

E 170 (i) CALCIUMCARBONAT

Für diesen Zusatzstoff gelten die Reinheitskriterien, die im Anhang zur Richtlinie 95/45/EG der Kommission1 für ihn festgelegt wurden.
1) ABl. Nr. L 226 vom 22.09.1995 S. 1.

E 200 SORBINSÄURE

Definition  
  Chemische Bezeichnung Sorbinsäure
transtrans-Hexa-2,4-diensäure
Einecs 203-768-7
Chemische Formel C6H8O2
Molekulargewicht 112,12
Gehalt Nicht weniger als 99 % in der Trockensubstanz
Beschreibung Farblose Kristallnadeln oder weißes rieselfähies Pulver mit schwachem, charakteristischem Geruch; bei Erhitzen auf g105 °C während 90 Min. keine farbliche Veränderung
Merkmale  
  A. Schmelzbereich 133 °C bis 135 °C nach 4-stündigem Vakuumtrocknen in einem Schwefelsäureexsikkator
B. Spektrometrie In Isopropanollösung (1 zu 4.000.000) Absorptionsmaximum bei 254 ± 2 nm
C. Positive Prüfung auf Doppelbindungen  
D. Sublimationspunkt 80 °C
Reinheit  
  Wassergehalt Nicht mehr als 0,5 % (Karl-Fischer-Verfahren)
Sulfatasche Nicht mehr als 0,2 %
Aldehyde Nicht mehr als 0,1 % (als Formaldehyd)
Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg
Blei Nicht mehr als 5 mg/kg
Quecksilber Nicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb) Nicht mehr als 10 mg/kg

E 202 KALIUMSORBAT

Definition  
  Chemische Bezeichnung Kaliumsorbat
Kalium(E,E)-2,4,-hexadienat
Kalisalz der transtrans-Hexa-2,4-diensäure
Einecs 246-376-1
Chemische Formel C6H7O2K
Molekulargewicht 150,22
Gehalt Nicht weniger als 99 %, bezogen auf die Trockensubstanz
Beschreibung Weißes, kristallines Pulver, das sich beim Erhitzen auf 105 °C während 90 Min. farblich nicht verändert
Merkmale  
  A. Schmelzbereich von der durch Ansäuern isolierten und nicht umkristallisierten Sorbinsäure nach Vakuumtrocknen im Schwefelsäureexsikkator 133 °C bis 135 °C  
B. Positive Prüfungen auf Kalium und auf Doppelbindungen  
Reinheit  
  Trocknungsverlust Nicht mehr als 1,0 % (105 °C, 3 Std.)
Acidität oder Alkalinität Nicht mehr als etwa 1,0 % (als Sorbinsäure oder K2CO3)
Aldehyde Nicht mehr als 0,1 % (als Formaldehyd)
Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg
Blei Nicht mehr als 5 mg/kg
Quecksilber Nicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb) Nicht mehr als 10 mg/kg

E 203 CALCIUMSORBAT

Definition  
  Chemische Bezeichnung Calciumsorbat
Calciumsalze der transtrans-Hexa-2,4-diensäure
Einecs 231-321-6
Chemische Formel C12H14O4 Ca
Molekulargewicht 262,32
Gehalt Nicht weniger als 98 %, bezogen auf die Trockensubstanz
Beschreibung Feines, weißes, kristallines Pulver, das sich beim Erhitzen auf 105 °C während 90 Min. farblich nicht verändert
Merkmale  
  A. Schmelzbereich der durch Ansäuern isolierten und nicht umkristallisierten Sorbinsäure nach Vakuumtrocknen im Schwefelsäureexsikkator 133 °C bis 135 °C  
B. Positive Prüfungen auf Calcium und auf Doppelbindungen  
Reinheit  
  Trocknungsverlust Nicht mehr als 2,0 % (4 Std.), bestimmt durch Vakuumtrocknen im Schwefelsäureexsikkator
Aldehyde Nicht mehr als 0,1 % (als Formaldehyd)
Fluorid Nicht mehr als 10 mg/kg
Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg
Blei Nicht mehr als 5 mg/kg
Quecksilber Nicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb) Nicht mehr als 10 mg/kg

E 210 BENZOESÄURE

Definition  
  Chemische Bezeichnung Benzoesäure
Benzolcarbonsäure
Phenylcarbonsäure
Einecs 200-618-2
Chemische Formel C7H6O2
Molekulargewicht 122,12
Gehalt Nicht weniger als 99,5 % in der Trockensubstanz
Beschreibung Weißes, kristallines Pulver
Merkmale  
  A. Schmelzbereich 121,5 °C bis 123,5 °C
B. Positive Prüfungen auf Sublimation und auf Benzoat  
Reinheit  
  Trocknungsverlust Nicht mehr als 0,5 % nach 3-stündigem Trocknen über Schwefelsäure
pH Etwa 4 (Lösung in Wasser)
Sulfatasche Nicht mehr als 0,05 %
Chlorierte organische Verbindungen Nicht mehr als 0,07 %, ausgedrückt als Chlorid, was in Monochlorbenzoesäure ausgedrückt 0,3 % entspricht
Leicht oxidierbare Stoffe 1,5 ml Schwefelsäure in 100 ml Wasser geben, zum Sieden bringen und 0,1 NKMnO4 tropfenweise hinzufügen, bis Rosafärbung 30 Sek. lang zu sehen ist; 1 g der Probe (Messgenauigkeit 1 mg) in der erhitzten Lösung auflösen und mit 0,1 NKMnO4 titrieren, bis Rosafärbung 15 Sek. lang zu sehen ist; nicht mehr als 0,5 ml sollten nötig sein
Leicht carbonisierbare Stoffe Eine kalte Lösung von 0,5 g Benzoesäure in 5 ml 94,5-95,5%iger Schwefelsäure darf keine stärkere Färbung aufweisen als eine Referenzflüssigkeit, die 0,2 ml Kobaltchlorid TSC2, 0,3 ml Eisen(III)chlorid TSC3, 0,1 ml Kupfersulfat TSC4 und 4,4 ml Wasser enthält
Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg
Blei Nicht mehr als 5 mg/kg
Quecksilber Nicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb) Nicht mehr als 10 mg/kg
2) Kobaltchlorid TSC: Etwa 65 g Kobaltchlorid CoCl2- 6H2O in einer ausreichenden Menge Salzsäure (25 ml HCl zu 975 ml H2O) lösen und zu 1 l auffüllen. Genau 5 ml dieser Lösung in einen Kolben mit 250 ml Iodlösung einfüllen, nacheinander 5 ml 3%iges Wasserstoffperoxyd und 15 ml einer 20%igen Natriumhydroxydlösung hinzugeben. 10 Min. lang sieden, abkühlen lassen. 2 g Kaliumiodid und 20 ml 25%ige Schwefelsäure hinzugeben. Nach völliger Auflösung der Ausfällung das freigewordene Iod mit Natriumthiosulfat (0,1 N) in Gegenwart von Stärke ST * titrieren. 1 ml Natriumthiosulfat (0,1 N) entspricht 23,80 mg CoCl2- 6H2O. Salzsäure hinzugeben, bis die Lösung 59,5 mg CoCl2- 6H2O je ml enthält.
3) Eisen(III)chlorid TSC: Etwa 55 g Eisen(III)chlorid in Salzsäure (25 ml HCL zu 975 ml H2O) lösen und zu 1 l auffüllen. 10 ml dieser Lösung in einen Kolben mit 250 ml Iodlösung einfüllen und 15 ml Wasser und 3 g Kaliumiodid hinzugeben; die Mischung dann 15 Min. stehen lassen. Mit 100 ml Wasser verdünnen und das freigewordene Iod dann mit Natriumthiosulfat (0,1 N) in Gegenwart von Stärke ST * titrieren. 1 ml Natriumthiosulfat (0,1 N) entspricht 27,03 mg FeCl36H2O. Salzsäure hinzugeben, bis die Lösung 45,0 mg FeCl3 . 6H2O je ml enthält.
4) Kupfersulfat TSC: Etwa 65 g Kupfersulfat CuSO4. 5H2O in Salzsäure (25 ml HCl zu 975 ml H2O) lösen und zu 1 l auffüllen. 10 ml dieser Lösung in einen Kolben mit 250 ml Iodlösung einfüllen und 40 ml Wasser, 4 ml Essigsäure und 3 g Kaliumiodid hinzugeben. Das freigewordene Iod mit Natriumthiosulfat 0,1 N in Gegenwart von Stärke ST * titrieren. 1 ml Natriumthiosulfat entspricht 24,97 mg CuSO4- 5 H2O. Salzsäure hinzugeben, bis die Lösung 62,4 mg CuSO4- 5H2O je ml enthält.

*) Stärke ST: 0,5 g Stärke (Kartoffelstärke, Maisstärke oder lösliche Stärke) mit 5 ml Wasser zerreiben und den erhaltenen Kleister bei fortwährendem Schütteln mit Wasser zu 100 ml Lösung auffüllen. Einige Minuten lang sieden lassen, dann abkühlen lassen und filtrieren. Die Stärke muß frisch sein.

E 211 NATRIUMBENZOAT

Definition  
  Chemische Bezeichnung Natriumbenzoat
Natriumsalz der Benzolcarbonsäure
Natriumsalz der Phenylcarbonsäure
Einecs 208-534-8
Chemische Formel C7H5O2 Na
Molekulargewicht 144,11
Gehalt Nicht weniger als 99 % C7H5O2Na nach 4-stündigem Trocknen bei 105 °C
Beschreibung Weißes, fast geruchloses, kristallines Pulver oder Granulat
Merkmale  
  A. Löslichkeit In Wasser sehr gut löslich; in Ethanol schwer löslich
B. Schmelzbereich für Benzoesäure 121,5 °C bis 123,5 °C für die durch Säurebehandlung isolierte, nicht umkristallisierte und im Exsikkator über Schwefelsäure getrocknete Benzoesäure
C. Positive Prüfungen auf Benzoat und auf Natrium  
Reinheit  
  Trocknungsverlust Nicht mehr als 1,5 % nach 4-stündigem Trocknen bei 105 °C
Leicht oxidierbare Stoffe 1,5 ml Schwefelsäure in 100 ml Wasser geben, zum Sieden bringen und 0,1 N KMnO4 tropfenweise hinzufügen, bis Rosafärbung 30 Sek. lang zu sehen ist; 1 g der Probe (Messgenauigkeit 1 mg) in der erhitzten Lösung auflösen und mit 0,1 N KMnO4 titrieren, bis Rosafärbung 15 Sek. lang zu sehen ist; nicht mehr als 0,5 ml sollten nötig sein
Polyzyklische Säuren Beim fraktionierten Ansäuern einer (neutralisierten) Natriumbenzoatlösung darf die erste Ausfällung keinen anderen Schmelzbereich haben als Benzoesäure
Chlorierte organische Verbindungen Nicht mehr als 0,06 %, ausgedrückt als Chlorid, was in Monochlorbenzoesäure ausgedrückt 0,25 % entspricht
Acidität oder Alkalität Für die Neutralisierung von 1 g Natriumbenzoat in Gegenwart von Phenolphthalein darf nicht mehr als 0,25 ml 0,1 N NaOH oder 0,1 N HCl benötigt werden
Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg
Blei Nicht mehr als 5 mg/kg
Quecksilber Nicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb) Nicht mehr als 10 mg/kg

E 212 KALIUMBENZOAT

Definition  
  Chemische Bezeichnung Kaliumbenzoat
Kalisalz der Benzolcarbonsäure
Kalisalz der Phenylcarbonsäure
Einecs 209-481-3
Chemische Formel C7H5 KO2- 3H2O
Molekulargewicht 214,27
Gehalt Nicht weniger als 99 % C7H5KO2 nach Trocknen bei 105 °C bis zum konstanten Gewicht
Beschreibung Weißes, kristallines Pulver
Merkmale  
  A. Schmelzbereich der durch Ansäuern isolierten, nicht umkristallisierten Benzoesäure 121,5 °C bis 123,5 °C in der im Vakuumexsikkator über Schwefelsäure getrockneten Probe  
B. Positive Prüfungen auf Benzoat und auf Kalium  
Reinheit  
  Trocknungsverlust Nicht mehr als 26,5 %, bestimmt durch Trocknen bei 105 °C
Chlorierte organische Verbindungen Nicht mehr als 0,06 %, ausgedrückt als Chlorid, was in Monochlorbenzoesäure ausgedrückt 0,25 % entspricht
Leicht oxidierbare Stoffe 1,5 ml Schwefelsäure in 100 ml Wasser geben, zum Sieden bringen und 0,1 N KMnO4 tropfenweise hinzufügen, bis Rosafärbung 30 Sek. lang auftritt; 1 g der Probe (Messgenauigkeit 1 mg) in der erhitzten Lösung auflösen und mit 0,1 N KMnO4 titrieren, bis Rosafärbung 15 Sek. lang zu sehen ist; nicht mehr als 0,5 ml sollten nötig sein
Leicht carbonisierbare Stoffe Eine kalte Lösung von 0,5 g Benzoesäure in 5 ml 94,5-95,5%iger Schwefelsäure darf keine stärkere Färbung aufweisen als eine Referenzflüssigkeit, die 0,2 ml Kobaltchlorid TSC, 0,3 ml Eisenchlorid TSC, 0,1 ml Kupfersulfat TSC und 4,4 ml Wasser enthält
Polyzyklische Säuren Beim fraktionierten Ansäuern einer (neutralisierten) Kaliumbenzoatlösung darf die erste Ausfällung keinen anderen Schmelzbereich haben als Benzoesäure
Acidität oder Alkalität Für die Neutralisierung von 1 g Kaliumbenzoat in Gegenwart von Phenolphthalein darf nicht mehr als 0,25 ml 0,1 N NaOH oder 0,1 N HCl benötig werden
Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg
Blei Nicht mehr als 5 mg/kg
Quecksilber Nicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb) Nicht mehr als 10 mg/kg

E 213 CALCIUMBENZOAT

Synonyme Monocalciumbenzoat
Definition  
  Chemische Bezeichnung Calciumbenzoat
  Calciumdibenzoat
Einecs 218-235-4
Chemische Formel Anhydrat: C14H10O4Ca
Monohydrat: C14H10O4Ca -H2O
Trihydrat: C14H10O4Ca - 3H2O
Molekulargewicht Anhydrat: 282,31
Monohydrat: 300,32
Trihydrat: 336,36
Gehalt Nicht weniger als 99 % nach Trocknen bei 105 °C
Beschreibung Weiße oder farblose Kristalle bzw. weißes Pulver
Merkmale  
  A. Schmelzbereich der durch Ansäuern isolierten, nicht umkristallisierten Benzoesäure 121,5 °C bis 123,5 °C in der im Vakuumexsikkator über Schwefelsäure getrockneten Probe  
B. Positive Prüfungen auf Benzoat und auf Calcium  
Reinheit  
  Trocknungsverlust Nicht mehr als 17,5 %, bestimmt durch Trocknen bei 105 °C bis zur Gewichtskonstanz
Wasserunlösliche Stoffe Nicht mehr als 0,3 %
Chlorierte organische Verbindungen Nicht mehr als 0,06 %, ausgedrückt als Chlorid, was in Monochlorbenzoesäuren ausgedrückt 0,25 % entspricht
Leicht oxidierbare Stoffe 1,5 ml Schwefelsäure in 100 ml Wasser geben, zum Sieden bringen und 0,1 N KMnO4 tropfenweise hinzufügen, bis Rosafärbung 30 Sek. Lang auftritt; 1 g der Probe (Messgenauigkeit 1 mg) in der erhitzten Lösung auflösen und mit 0,1 N KMnO4 titrieren, bis Rosafärbung 15 Sek. lang zu sehen ist; nicht mehr als 0,5 mol sollten nötig sein
Leicht carbonisierbare Stoffe Kalte Lösung von 0,5 g Benzoesäure in 5 ml 94,5-95,5%iger Schwefelsäure darf keine stärkere Färbung aufweisen als eine Referenzflüssigkeit, die 0,2 ml Kobaltchlorid TSC, 0,3 ml Eisenchlorid TSC, 0,1 ml Kupfersulfat TSC und 4,4 ml Wasser enthält
Polyzyklische Säuren Beim fraktionierten Ansäuern einer (neutralisierten) Calciumbenzoatlösung darf die erste Ausfällung keinen anderen Schmelzbereich haben als Benzoesäure
Acidität oder Alkalität Zur Neutralisierung von 1 g Calciumbenzoat in Gegenwart von Phenolphthalein darf nicht mehr als 0,25 ml 0,1 N NaOH oder 0,1 N HCl benötigt werden
Fluorid Nicht mehr als 10 mg/kg
Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg
Blei Nicht mehr als 5 mg/kg
Quecksilber Nicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb) Nicht mehr als 10 mg/kg

E 214 ETHYL-p-HYDROXYBENZOAT

Synonyme Ethylparaben
Ethyl-poxybenzoat
Definition  
  Chemische Bezeichnung Ethyl-phydroxybenzoat
  Ethylester der p-Hydroxybenzoesäure
Einecs 204-399-4
Chemische Formel C9H10O3
Molekulargewicht 166,8
Gehalt Nicht weniger als 99,5 % nach 2-stündigem Trocknen bei 80 °C
Beschreibung Fast geruchlose, kleine, farblose Kristalle bzw. weißes, kristallines Pulver
Merkmale  
  A. Schmelzbereich 115 °C bis 118 °C
B. Positive Prüfung auf p-Hydroxybenzoat Schmelzbereich der durch Ansäuern isolierten, nicht umkristallisierten p-Hydroxybenzoesäure 213 °C bis 217 °C nach Vakuumtrocknen im Schwefelsäureexsikkator
C. Positive Prüfung auf Alkohol  
Reinheit  
  Trocknungsverlust Nicht mehr als 0,5 % nach 2-stündigem Trocknen bei 80 °C
Sulfatasche Nicht mehr als 0,05 %
p-Hydroxybenzoesäure und Salicylsäure Nicht mehr als 0,35 %, ausgedrückt als p-Hydroxybenzoesäure
Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg
Blei Nicht mehr als 5 mg/kg
Quecksilber Nicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb) Nicht mehr als 10 mg/kg

E 215 NATRIUMETHYL-p-HYDROXYBENZOAT

Definition  
  Chemische Bezeichnung Natriumethyl-phydroxybenzoesäure
Natriumsalz des Ethylesters der p-Hydroxybenzoesäure
Einecs 252-487-6
Chemische Formel C9H9O3 Na
Molekulargewicht 188,8
Gehalt Nicht weniger als 83 % Ethylester der p-Hydroxybenzoesäure, berechnet auf die Trockensubstanz
Beschreibung Weißes, kristallines, hygroskopisches Pulver
Merkmale  
  A. Schmelzbereich 115 °C bis 118 °C nach Vakuumtrocknen im Schwefelsäureexsikkator
B. Positive Prüfung auf p-Hydroxybenzoat Schmelzbereich der p-Hydroxybenzoesäure aus der Probe 213 °C bis 217 °C
C. Positive Prüfung auf Natrium  
D. pH-Wert einer 0,1%igen wässrigen Lösung Zwischen 9,9 und 10,3
Reinheit  
  Trocknungsverlust Nicht mehr als 5 %, bestimmt durch Vakuumtrocknen im Schwefelsäureexsikkator
Sulfatasche 37 % bis 39 %
p-Hydroxybenzoesäure und Salicylsäure Nicht mehr als 0,35 %, ausgedrückt als p-Hydroxybenzoesäure
Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg
Blei Nicht mehr als 5 mg/kg
Quecksilber Nicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb) Nicht mehr als 10 mg/kg

E 218 METHYL-p-HYDROXYBENZOAT

Synonyme Methylparaben
Methyl-poxybenzoat
Definition  
  Chemische Bezeichnung Methyl-phydroxybenzoat
Methylester der p-Hydroxybenzoesäure
Einecs 243-171-5
Chemische Formel C8H8O3
Molekulargewicht 152,15
Gehalt Nicht weniger als 99 % nach 2-stündigem Trocknen bei 80 °C
Beschreibung Fast geruchlose, kleine, farblose Kristalle bzw. weißes, kristallines Pulver
Merkmale  
  A. Schmelzbereich 125 °C bis 128 °C
B. Positive Prüfung auf p-Hydroxybenzoat Schmelzbereich der p-Hydroxybenzoesäure aus der Probe 213 °C bis 217 °C
Reinheit  
  Trocknungsverlust Nicht mehr als 0,5 % nach 2-stündigem Trocknen bei 80 °C
Sulfatasche Nicht mehr als 0,05 %
p-Hydroxybenzoesäure und Salicylsäure Nicht mehr als 0,35 %, ausgedrückt als p-Hydroxybenzoesäure
Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg
Blei Nicht mehr als 5 mg/kg
Quecksilber Nicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb) Nicht mehr als 10 mg/kg

E 219 NATRIUMMETHYL-p-HYDROXYBENZOAT

Definition  
  Chemische Bezeichnung Natriummethyl-phydroxybenzoat
Natriumsalz des Methylesters der p-Hydroxybenzoesäure
Chemische Formel C8H7O3Na
Molekulargewicht 174,15
Gehalt Nicht weniger als 99,5 %, bezogen auf die Trockensubstanz
Beschreibung Weißes, hygroskopisches Pulver
Merkmale  
  A. Die Ausfällung, die sich beim Ansäuern einer 10%igen (G/V) wässrigen Lösung des Natriumderivats von Methyl-phydroxybenzoats (Lackmuspapier als Indikator verwenden) bildet, soll bei Spülen mit Wasser und nach 2-stündigem Trocknen bei 80 °C einen Schmelzbereich von 125 °C bis 128 °C haben  
B. Positive Prüfung auf Natrium  
C. pH-Wert einer 0,1%igen Lösung in kohlendioxidfreiem Wasser Zwischen 9,7 und 10,3
Reinheit  
  Wassergehalt Nicht mehr als 5 % (Karl-Fischer-Verfahren)
Sulfatasche 40 % bis 44,5 %, bezogen auf die Trockenmasse
p-Hydroxybenzoesäure und Salicylsäure Nicht mehr als 0,35 %, ausgedrückt als p-Hydroxybenzoesäure
Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg
Blei Nicht mehr als 5 mg/kg
Quecksilber Nicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb) Nicht mehr als 10 mg/kg

E 220 SCHWEFELDIOXID

Definition
Chemische Bezeichnung Schwefeldioxid
Schwefelsäureanhydrid
Einecs 231-195-2
Chemische Formel SO2
Molekulargewicht 64,07
Gehalt Nicht weniger als 99 %
Beschreibung Farbloses, nicht entzündbares Gas mit stark ätzendem, atemhemmendem Geruch
Merkmale  
  A. Positive Prüfung auf schweflige Stoffe  
Reinheit  
  Wassergehalt Nicht mehr als 0,05 %
Nichtflüchtige Rückstände Nicht mehr als 0,01 %
Schwefeltrioxid Nicht mehr als 0,1 %
Selen Nicht mehr als 10 mg/kg
Sonstige, normalerweise in der Luft nicht vorkommende Gase Frei von Spuren
Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg
Blei Nicht mehr als 5 mg/kg
Quecksilber Nicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb) Nicht mehr als 10 mg/kg

E 221 NATRIUMSULFIT

Synonyme Dinatriumsulfit
Definition  
  Chemische Bezeichnung Natriumsulfit (Anhydrat bzw. Heptahydrat)
Einecs 231-821-4
Chemische Formel Anhydrat: Na2SO3
Heptahydrat: Na2SO37H2O
Molekulargewicht Anhydrat: 126,04
  Heptahydrat: 252,16
Gehalt Anhydrat: Nicht weniger als 95 % Na2SO3 und nicht weniger als 48 % SO2

Heptahydrat: Nicht weniger als 48 % Na2SO3 und nicht weniger als 24 % SO2

Beschreibung Weißes kristallines Pulver bzw. farblose Kristalle
Merkmale  
  A. Positive Prüfungen auf Sulfit und auf Natrium  
B. pH-Wert einer 10%igen Lösung (Anhydrat) bzw. einer 20%igen Lösung (Heptahydrat) Zwischen 8,5 und 11,5
Reinheit  
  Thiosulfat Nicht mehr als 0,1 %, bezogen auf den SO2-Gehalt
Eisen Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf den SO2-Gehalt
Selen Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf den SO2-Gehalt
Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg
Blei Nicht mehr als 5 mg/kg
Quecksilber Nicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb) Nicht mehr als 10 mg/kg

E 222 NATRIUMHYDROGENSULFIT

Definition  
Chemische Bezeichnung Natriumbisulfit
Natriumhydrogensulfit
Mononatriumsulfit
  Einecs 231-921-4
Chemische Formel NaHSO3 in wässriger Lösung
Molekulargewicht 104,06
Gehalt Nicht weniger als 32 % NaHSO3
Beschreibung Weißes, kristallines Pulver
Merkmale  
  A. Positive Prüfungen auf Sulfit und auf Natrium  
B. pH-Wert einer 10%igen wässrigen Lösung Zwischen 2,5 und 5,5
Reinheit  
  Eisen Nicht mehr als 50 mg/kg Na2SO3, bezogen auf den SO2-Gehalt
Selen Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf den SO2-Gehalt
Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg
Blei Nicht mehr als 5 mg/kg
Quecksilber Nicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb) Nicht mehr als 10 mg/kg

E 223 NATRIUMMETABISULFIT

Synonyme Pyrosulfit
Natriumpyrosulfit
Dinatriumdisulfit
Definition  
  Chemische Bezeichnung Natriumdisulfit
Einecs 231-673-0
Chemische Formel Na2S2O5
Molekulargewicht 190,11
Gehalt Nicht weniger als 95 % Na2S2O5 und nicht weniger als 64 % SO2
Beschreibung Weiße Kristalle bzw. kristallines Pulver
Merkmale  
  A. Positive Prüfungen auf Sulfit und auf Natrium  
B. pH-Wert einer 10%igen wässrigen Lösung Zwischen 4,0 und 5,5
Reinheit  
  Thiosulfat Nicht mehr als 0,1 %, bezogen auf den SO2-Gehalt
Eisen Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf den SO2-Gehalt
Selen Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf den SO2-Gehalt
Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg
Blei Nicht mehr als 5 mg/kg
Quecksilber Nicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb) Nicht mehr als 10 mg/kg

E 224 KALIUMMETABISULFIT

Synonyme Kaliumpyrosulfit
Dikaliumdisulfi
Definition  
  Chemische Bezeichnung Kaliumdisulfit
Einecs 240-795-3
Chemische Formel K2S2O5
Molekulargewicht 222,33
Gehalt Nicht weniger als 90 % K2S2O5 und nicht weniger als 51,8 % SO2; der Rest besteht fast ausschließlich aus Kaliumsulfat
Beschreibung Farblose Kristalle bzw. weißes kristallines Pulver
Merkmale  
  A. Positive Prüfungen auf Sulfit und auf Kalium  
Reinheit  
  Thiosulfat Nicht mehr als 0,1 %, bezogen auf den SO2-Gehalt
Eisen Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf den SO2-Gehalt
Selen Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf den SO2-Gehalt
Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg
Blei Nicht mehr als 5 mg/kg
Quecksilber Nicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb) Nicht mehr als 10 mg/kg

E 226 CALCIUMSULFIT

Definition  
  Chemische Bezeichnung Calciumsulfit
Einecs 218-235-4
Chemische Formel CaSO3- 2H2O
Molekulargewicht 156,17
Gehalt Nicht weniger als 95 % CaSO3- 2H2O und nicht weniger als 39 % SO2
Beschreibung Weiße Kristalle bzw. weißes kristallines Pulver
  Merkmale  
A. Positive Prüfungen auf Sulfit und auf Calcium  
Reinheit  
  Eisen Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf den SO2-Gehalt
Selen Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf den SO2-Gehalt
Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg
Blei Nicht mehr als 5 mg/kg
Quecksilber Nicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb) Nicht mehr als 10 mg/kg

E 227 CALCIUMBISULFIT

Definition  
  Chemische Bezeichnung Calciumbisulfit
  Calciumhydrogensulfit
Einecs 237-423-7
Chemische Formel Ca(HSO3)2
Molekulargewicht 202,22
Gehalt 6 % bis 8 % (G/V) Schwefeldioxid und 2,5 % bis 3,5 % (G/V) Calciumdioxid bzw. 10 % bis 14 % (G/V) Calciumbisulfit [Ca(HSO3)2]
Beschreibung Klare grüngelbe wässrige Lösung mit markantem Schwefeldioxidgeruch
Merkmale  
  A. Positive Prüfungen auf Sulfit und auf Calcium  
Reinheit  
  Eisen Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf den SO2-Gehalt
Selen Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf den SO2-Gehalt
Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg
Blei Nicht mehr als 5 mg/kg
Quecksilber Nicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb) Nicht mehr als 10 mg/kg

E 228 KALIUMBISULFIT

Definition  
  Chemische Bezeichnung Kaliumbisulfit
Kaliumhydrogensulfit
Einecs 231-870-1
Chemische Formel KHSO3 in wässriger Lösung
Molekulargewicht 120,17
Gehalt Nicht weniger als 280 g KHSO3 pro Liter (bzw. 150g SO2 pro Liter)
Beschreibung Klare, farblose wässrige Lösung
Merkmale  
  A. Positive Prüfungen auf Sulfit und auf Kalium  
Reinheit  
  Eisen Nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf den SO2-Gehalt
Selen Nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf den SO2-Gehalt
Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg
Blei Nicht mehr als 5 mg/kg
Quecksilber Nicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb) Nicht mehr als 10 mg/kg

E 231 ORTHOPHENYLPHENOL

Definition  
Chemische Bezeichnung (1,1 -Biphenyl)-2-ol
2-Hydroxydiphenyl
o-Hydroxydiphenyl
  Einecs 201-993-5
Chemische Formel C12H10O
Molekulargewicht 170,20
Gehalt Nicht weniger als 99 %
Beschreibung Weißes bzw. leicht gelbliches, kristallines Pulver
Merkmale  
  A. Schmelzbereich 56 °C bis 58 °C
B. Positive Prüfung auf Phenolat Ethanollösung (1 g in 10 ml) färbt sich bei Zugabe von 10 % Eisenchloridlösung grün
Reinheit  
  Sulfatasche Nicht mehr als 0,05 %
Diphenylether Nicht mehr als 0,3 %
p-Phenylphenol Nicht mehr als 0,1 %
1-Naphthol Nicht mehr als 0,01 %
Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg
Blei Nicht mehr als 5 mg/kg
Quecksilber Nicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb) Nicht mehr als 10 mg/kg

E 232 NATRIUMORTHOPHENYLPHENOL

Synonyme Natriumorthophenylphenolat
Natriumsalz von o-Phenylphenol
Definition  
  Chemische Bezeichnung Natriumorthophenylphenol
Einecs 205-055-6
Chemische Formel C12H9ONa - 4H2O
Molekulargewicht 264,26
Gehalt Nicht weniger als 97 % C12H9ONa - 4H2O
Beschreibung Weißes bzw. leicht gelbliches, kristallines Pulver
Merkmale  
  A. Positive Prüfungen auf Phenolat und auf Natrium  
B. Schmelzbereich des durch Ansäuern isolierten und nicht umkristallisierten Orthophenylphenols aus der Probe 56 °C bis 58 °C nach Trocknen im Schwefelsäureexsikkator  
C. pH-Wert einer 2%igen wässrigen Lösung Zwischen 11,1 und 11,8
Reinheit  
  Diphenylether Nicht mehr als 0,3 %
p-Phenylphenol Nicht mehr als 0,1 %
1-Naphthol Nicht mehr als 0,01 %
Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg
Blei Nicht mehr als 5 mg/kg
Quecksilber Nicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb) Nicht mehr als 10 mg/kg

E 233 THIABENDAZOL

Definition  
Chemische Bezeichnung 4-(2-Benzimidazolyl)thiazo
2-(4-Thiazolyl)-1H-Benzimidazol
  Einecs 205-725-8
Chemische Formel C10 H7 N3 S
Molekulargewicht 201,26
Gehalt Nicht weniger als 98 %, bezogen auf die Trockensubstanz
Beschreibung Weißes bzw. fast weißes, geruchloses Pulver
Merkmale  
  A. Schmelzbereich 296 °C bis 303 °C
B. Spektrometrie Absorptionsmaxima in 0,1 N HCl (0,0005 % G/V) bei 302 nm, 258 nm und 243 nm
  E i9mbei 302 ± 2 nm: ca. 1 230
  E i9mbei 258 ± 2 nm: ca. 200
  E i9mbei 243 ± 2 nm: ca. 620
  Absorptionsgrad 243 nm/302 nm = 0,47 bis 0,53
  Absorptionsgrad 258 nm/302 nm = 0,14 bis 0,18
Reinheit  
  Wassergehalt Nicht mehr als 0,5 % (Karl-Fischer-Verfahren)
Sulfatasche Nicht mehr als 0,2 %
Selen Nicht mehr als 3 mg/kg
Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg
Blei Nicht mehr als 5 mg/kg
Quecksilber Nicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb) Nicht mehr als 10 mg/kg

E 234 NISIN 09

Definition Nisin besteht aus verschiedenen eng verwandten Polypeptiden, die während der Fermentierung eines Mediums auf Milch- oder Zuckerbasis durch bestimmte natürliche Arten von Lactococcus lactis subsp.1actis erzeugt werden.
Einecs 215-807-5
  Chemische Formel C143H230N42O37S7
Molekulargewicht 3 354,12
Gehalt Nisinkonzentrat enthält nicht weniger als 900 Einheiten pro mg in einer Mischung aus fettfreien Milchproteinen oder fermentierten festen Bestandteilen mit einem Natriumchloridgehalt von mindestens 50 %.
Beschreibung  
Reinheit Weißes Pulver
  Trocknungsverlust Höchstens 3 %, wenn bei 102 °C bis 103 °C bis zur Gewichtskonstanz getrocknet
Arsen Höchstens 1 mg/kg
Blei Höchstens 1 mg/kg
Quecksilber Höchstens 1 mg/kg"

E 235 NATAMYCIN

Synonyme Pimaricin
Definition Natamycin ist ein Fungizid der Polyen-Makrolid-Gruppe und wird von natürlichen Arten des Streptomyces natalensis bzw. des Streptococcus lactis erzeugt
  Einecs 231-683-5
Chemische Formel C33H47O13 N
Molekulargewicht 665,74
Gehalt Nicht weniger als 95 %, bezogen auf die Trockensubstanz
Beschreibung Weißes bis cremefarbenes, kristallines Pulver
Merkmale  
  A. Farbreaktion Bei der Hinzufügung von Natamycinkristallen auf einer Tüpfelplatte zu einem Tropfen
  • konzentrierter Salzsäure entsteht blaue Färbung;
  • konzentrierter Phosphorsäure entsteht grüne Färbung, die nach einigen Minuten in eine blassrote Färbung übergeht
B. Spektrometrie Eine 0,0005%ige (G/V) Lösung in einer 1%igen methanolischen Essigsäurelösung hat ein Absorptionsmaximum bei etwa 290 nm, 303 nm und 318 nm und einen Absatz bei etwas 280 nm, die Minima liegen bei etwa 250 nm, 295 nm und 311 nm
C. pH-Wert 5,5 bis 7,5 (1%ige Lösung (G/V) in vorher neutralisierter Mischung aus 20 Teilen Dimethylformamid und 80 Teilen Wasser)
D. Spezifische Drehung [α]D20 = + 250° bis + 295° (1%ige Lösung (G/V) in kristallisierter Essigsäure bei 20 °C, berechnet aufgrund der Trockenmasse)
Reinheit  
  Trocknungsverlust Nicht mehr als 8 % (über P2O5 bei 60 °C zur Gewichtskonstanz vakuumgetrocknet)
Sulfatasche Nicht mehr als 0,5 %
Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg
Blei Nicht mehr als 5 mg/kg
Quecksilber Nicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb) Nicht mehr als 10 mg/kg
Mikrobiologische Kriterien: Gesamtkeimzahl Nicht mehr als 100 Kolonien pro Gramm

E 239 HEXAMETHYLENTETRAMIN

Synonyme Hexamin, Methenamin
Definition  
  Chemische Bezeichnung 1,3,5,7-Tetraazatricyclo[3.3.1.13,7]-decan, Hexamethylentetramin
Einecs 202-905-8
Chemische Formel C6H12 N4
Molekulargewicht 140,19
Gehalt Nicht weniger als 99 %, bezogen auf die Trockensubstanz
Beschreibung Farbloses bzw. weißes, kristallines Pulver
Merkmale  
  A. Positive Prüfungen auf Formaldehyd und Ammoniak  
B. Sublimationspunkt Ca. 260 °C
Reinheit  
  Trocknungsverlust Nicht mehr als 0,5 % nach 2-stündigem Vakuumtrocknen über P2O5 bei 105 °C
Sulfatasche Nicht mehr als 0,05 %
Sulfate Nicht mehr als 0,005 %, ausgedrückt als SO4
   
Chloride Nicht mehr als 0,005 %, ausgedrückt als Cl
Ammoniumsalze Nicht nachweisbar
Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg
Blei Nicht mehr als 5 mg/kg
Quecksilber Nicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb) Nicht mehr als 10 mg/kg

E 242 DIMETHYLDICARBONAT

Synonyme DMDC
Dimethylpyrocarbonat
Definition  
  Chemische Bezeichnung Dimethyldicarbonat

Pyrokohlensäuredimethylester

Einecs 224-859-8
Chemische Formel C4 H6O5
Molekulargewicht 134,09
Gehalt Nicht weniger als 99,8 %
Beschreibung Farblose Flüssigkeit, zersetzt sich in wässriger Lösung; ätzend für Haut und Augen und giftig beim Einatmen bzw. Verzehr
Merkmale  
  A. Zersetzung Nach Verdünnen positive Prüfung auf CO2 und Methanol
B. Schmelzpunkt 17 °C
Siedepunkt 172 °C unter Zersetzung
C. Dichte bei 20 °C Ca. 1,25 g/cm3
D. Infrarot-Spektrum Maxima bei 1 156 und 1 832 cm-1
Reinheit  
  Dimethylcarbonat Nicht mehr als 0,2 %
Chlor, insgesamt Nicht mehr als 3 mg/kg
Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg
Blei Nicht mehr als 5 mg/kg
Quecksilber Nicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb) Nicht mehr als 10 mg/kg

E 249 KALIUMNITRIT

Definition  
  Chemische Bezeichnung Kaliumnitrit
Einecs 231-832-4
Chemische Formel KNO2
Molekulargewicht 85,11
Gehalt Nicht weniger als 95 %, bezogen auf die Trockensubstanz5
Beschreibung Weiße bzw. leicht gelbliche hygroskopische Granulate
Merkmale  
  A. Positive Prüfungen auf Nitrit und auf Kalium  
B. pH-Wert einer 5%igen Lösung 6,0 bis 9,0
Reinheit  
  Trocknungsverlust Nicht mehr als 3 % nach 4-stündigem Trocknen über Kieselgel
Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg
Blei Nicht mehr als 5 mg/kg
Quecksilber Nicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb) Nicht mehr als 10 mg/kg
5) Wenn mit "für Lebensmittel" gekennzeichnet, darf Nitrit nur als Mischung mit Kochsalz oder -ersatz verkauft werden.

E 250 NATRIUMNITRIT

Definition  
  Chemische Bezeichnung Natriumnitrit
Einecs 231-555-9
Chemische Formel NaNO2
Molekulargewicht 69,00
Gehalt Nicht weniger als 97 %, bezogen auf die Trockensubstanz6
Beschreibung Weißes, kristallines Pulver bzw. gelbliche Klumpen
Merkmale  
  A. Positive Prüfungen auf Nitrit und auf Natrium  
Reinheit  
  Trocknungsverlust Nicht mehr als 0,25 % nach 4-stündigem Trocknen über Kieselgel
Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg
Blei Nicht mehr als 5 mg/kg
Quecksilber Nicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb) Nicht mehr als 10 mg/kg
6) Wenn mit "für Lebensmittel " gekennzeichnet, darf Nitrit nur als Mischung mit Kochsalz oder -ersatz verkauft werden.

E 251 NATRIUMNITRAT

1. FESTES NATRIUMNITRAT
Synonyme Chilesalpeter
Natronsalpeter
Definition  
  Chemische Bezeichnung Natriumnitrat
Einecs 231-554-3
Chemische Formel NaNO3
Molekulargewicht 85,00
Gehalt Mindestens 99 % nach dem Trocknen
Beschreibung Weißes, kristallines, leicht hygroskopisches Pulver
Merkmale  
  A. Positive Prüfungen auf Nitrat und auf Natrium  
B. pH-Wert einer 5%igen Lösung 5,5 bis 8,3
Reinheit  
  Trocknungsverlust Höchstens 2 % nach 4-stündigem Trocknen bei 105 °C
Nitrite Höchstens 30 mg/kg, ausgedrückt als NaNO2
Arsen Höchstens 3 mg/kg
Blei Höchstens 5 mg/kg
Quecksilber Höchstens 1 mg/kg
E 251 NATRIUMNITRAT
2. FLÜSSIGES NATRIUMNITRAT
  Definition Flüssiges Natriumnitrat ist eine wässrige Natriumnitratlösung als direktes Ergebnis der chemischen Reaktion zwischen Natriumhydroxid und Salpetersäure in stoechiometrischen Mengen, ohne nachfolgende Kristallisation. Standardisierte Formen, die aus diesen Spezifikationen entsprechendem flüssigen Natriumnitrat hergestellt werden, dürfen Salpetersäure in übermäßigen Mengen enthalten, wenn deutlich angegeben oder etikettiert
Chemische Bezeichnung Natriumnitrat
Einecs 231-554-3
Chemische Formel NaNO3
Molekulargewicht 85,00
Gehalt 33,5 % bis 40,0 % NaNO3
Beschreibung Klare farblose Flüssigkeit
Merkmale  
  A. Positive Prüfungen auf Nitrat und auf Natrium  
B. pH-Wert Mindestens 1,5 und höchstens 3,5
Reinheit  
  Freie Salpetersäure Höchstens 0,01 %
Nitrite Höchstens 10 mg/kg, ausgedrückt als NaNO2
Arsen Höchstens 1 mg/kg
Blei Höchstens 1 mg/kg
Quecksilber Höchstens 0,3 mg/kg
Diese Spezifikation gilt für eine 35%ige wässrige Lösung  

E 252 KALIUMNITRAT

Synonyme Salpeter
Kalisalpeter
Kaliumsalz der Salpetersäure
Definition  
  Chemische Bezeichnung Kaliumnitrat
Einecs 231-818-8
Chemische Formel KNO3
Molekulargewicht 101,11
Gehalt Nicht weniger als 99 %, bezogen auf die Trockensubstanz
Beschreibung Weißes kristallines Pulver bzw. transparente Prismen mit kühlem, salzigem, scharfem Geschmack
Merkmale  
  A. Positive Prüfungen auf Nitrat und auf Kalium  
B. pH-Wert einer 5%igen Lösung 4,5 bis 8,5
Reinheit  
  Nitrite Nicht mehr als 20 mg/kg, ausgedrückt als KNO2
Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg
Blei Nicht mehr als 5 mg/kg
Quecksilber Nicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb) Nicht mehr als 10 mg/kg

E 260 ESSIGSÄURE

Synonyme Eisessig
Definition  
  Chemische Bezeichnung Essigsäure
Ethansäure
Einecs 200-580-7
Chemische Formel C2 H4 O2
Molekulargewicht 60,05
Gehalt Nicht weniger als 99,8 %
Beschreibung Klare farblose Flüssigkeit mit stechendem charakteristischem Geruch
Merkmale  
  A. Siedepunkt 118 °C unter 760 mm Hg
B. Spezifisches Gewicht Etwa 1,049
C. Eine Lösung im Verhältnis eins zu drei ermöglicht positive Prüfungen auf Acetat  
D. Erstarrungspunkt Nicht unter 14,5 °C
Reinheit  
  Nichtflüchtige Rückstände Nicht mehr als 100 mg/kg
Ameisensäure, Formiate und andere oxydierbare Verunreinigungen Nicht mehr als 1.000 mg/kg, ausgedrückt als Ameisensäure
Leicht oxidierbare Stoffe 2 ml der Probe in einem Glasstopfbehälter mit 10 ml Wasser auflösen und 0,1 ml 0,1 N Kaliumpermanganat hinzufügen; keine farbliche Änderung von rosa zu braun innerhalb von 30 min.
Arsen Nicht mehr als 1 mg/kg
Blei Nicht mehr als 5 mg/kg
Quecksilber Nicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetall (als Pb) Nicht mehr als 10 mg/kg

E 261 KALIUMACETAT

Definition  
  Chemische Bezeichnung Kaliumacetat
Einecs 204-822-2
Chemische Formel C2H3KO2
Molekulargewicht 98,14
Gehalt Nicht weniger als 99 %, bezogen auf die Trockensubstanz
Beschreibung Farblose, hygroskopische Kristalle bzw. ein weißes kristallines Pulver, geruchlos bzw. mit leichtem Essiggeruch
Merkmale  
  A. pH-Wert einer 5%igen wässrigen Lösung 7,5 bis 9,0
B. Positive Prüfungen auf Acetat und auf Kalium  
Reinheit  
  Trocknungsverlust Nicht mehr als 8 % nach 2-stündigem Trocknen bei 150 °C
Ameisensäure, Formiate und andere oxydierbare Verunreinigungen Nicht mehr als 1.000 mg/kg, ausgedrückt als Ameisensäure
Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg
Blei Nicht mehr als 5 mg/kg
Quecksilber Nicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb) Nicht mehr als 10 mg/kg

E 262 (i) NATRIUMACETAT

Definition  
  Chemische Bezeichnung Natriumacetat
Einecs 204-823-8
Chemische Formel C2H3NaO2- nH2O (n = 0 oder 3)
Molekulargewicht Anhydrat: 82,03
Trihydrat: 136,08
Gehalt Sowohl Anhydrat als auch Trihydrat enthalten nicht weniger als 98,5 %, bezogen auf die Trockensubstanz
Beschreibung Anhydrat: Weißes, geruchloses, körniges, hygroskopisches Pulver

Trihydrat: Farblose, transparente Kristalle bzw. körniges, kristallines Pulver, geruchlos bzw. mit leichtem Essiggeruch; verwittert in warmer trockener Luft

Merkmale  
  A. pH-Wert einer 1,0%igen wässrigen Lösung 8,0 bis 9,5
B. Positive Prüfungen auf Acetat und auf Natrium  
Reinheit  
  Trocknungsverlust Anhydrat: Nicht mehr als 2 % (120 °C, 4 Std.)

Trihydrat: Zwischen 36 und 42 % (120 °C, 4 Std.)

Ameisensäure, Formiate und andere oxydierbare Verunreinigungen Nicht mehr als 1.000 mg/kg, ausgedrückt als Ameisensäure
Arsen Nicht mehr als 3 mg/kg
Blei Nicht mehr als 5 mg/kg
Quecksilber Nicht mehr als 1 mg/kg
Schwermetalle (als Pb) Nicht mehr als 10 mg/kg
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