RL 2008/50/EG
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verantwortungsbereiche
Artikel 4 Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen
Kapitel II
Beurteilung der Luftqualtität
Abschnitt I
Beurteilung der Luftqualität in Bezug auf Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel, Blei, Benzol und Kohlenmonoxid
Artikel 5 Beurteilungsverfahren
Artikel 6 Beurteilungskriterien
Artikel 7 Probenabmestellen
Artikel 8 Referenzmessmethoden
Abschnitt 2
Beurteilung der Luftqualität in Bezug auf Ozon
Artikel 9 Beurteilungskriterien
Artikel 10 Probenahmestellen
Artikel 11 Referenzmessmethoden
Kapitel III
Kontrolle der Luftqualität
Artikel 12 Anforderungen für Gebiete, in denen die Werte unterhalb der Grenzwerte liegen
Artikel 13 Grenzwerte und Alarmschwellen für den Schutz der menschlichen Gesundheit
Artikel 14 Kritische Werte
Artikel 15 Nationales Ziel für die Reduzierung der Exposition gegenüber PM2,5 zum Schutz der menschlichen Gesundheit
Artikel 16 PM2,5 Zielwert und -Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit
Artikel 17 Anforderungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Ozonkonzentrationen die Zielwerte und die langfristigen Ziele überschreiten
Artikel 18 Anforderungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Ozonkonzentrationen die langfristigen Ziele erreichen
Artikel 19 Bei Überschreitung der Informationsschwelle oder der Alarmschwellen erforderliche Maßnahmen
Artikel 20 Emissionsbeiträge aus natürlichen Quellen
Artikel 21 Überschreitungen aufgrund der Ausbringung von Streusand oder -salz auf Straßen im Winterdienst
Artikel 22 Verlängerung der Fristen für die Erfüllung der Vorschriften und Ausnahmen von der vorgeschriebenen Anwendung bestimmter Grenzwerte
Kapitel IV
Pläne
Artikel 23 Luftqualitätspläne
Artikel 24 Pläne fair kurzfristige Maßnahmen
Artikel 25 Grenzüberschreitende Luftverschmutzung
Kapitel V
Informations- und Berichtspflicht
Artikel 26 Unterrichtung der Öffentlichkeit
Artikel 27 Übermittlung von Informationen und Berichten
Artikel 28 Änderung und Durchführung
Kapitel VI
Ausschuss, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 29 Ausschuss
Artikel 30 Sanktionen
Artikel 31 Aufhebung und Übergangsbestimmungen
Artikel 32 Überprüfung
Artikel 33 Umsetzung
Artikel 34 Inkrafttreten
Artikel 35 Adressaten
Anhang I Datenqualitätsziele
A. Datenqualitätsziele fr die Luftqualitätsbeurteilung
B. Ergebnisse der Beurteilung der Luftqualität
C. Qualitätssicherung bei der Beurteilung der Luftqualität - Validierung der Daten
Anhang II Festlegung der Anforderungen fair die Beurteilung der Konzentration von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft innerhalb eines Gebiets oder Ballungsraums
A. Obere und untere Beurteilungsschwellen
B. Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen
Anhang III Beurteilung der Luftqualität und Lage der Probenahmestellen fair Messungen von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft
A. Allgemeines
B. Großräumige Ortbestimmung der Probenahmestellen
C. Kleinräumige Ortbestimmung der Probenahmestellen
D. Dokumentation und Überprüfung der Ortswahl
Anhang IV Messungen an Messstationen für ländlichen Hintergrund
(Konzentrationsunabhängig)
A. Ziele
B. Stoffe
C. Standortkriterien
Anhang V Kriterien fair die Festlegung der Mindestzahl der Probenahmestellen fair ortsfeste Messungen der Konzentration von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft
Anhang VI Referenzmethoden fair die Beurteilung der Konzentration von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol, Kohlenmonoxid und Ozon
A. Referenzmessmethoden für die Beurteilung der Konzentration von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Feinstaub (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol, Kohlenmonoxid und Ozon
B. Nachweis der Gleichwertigkeit
C. Normzustand
D. (aufgehoben)
E. Gegenseitige Anerkennung der Daten
Anhang VII Zielwerte und langfristige Ziele für Ozon
A. Begriffsbestimmungen und Kriterien
B. Zielwerte
C. Langfristige Ziele
Anhang VIII Kriterien zur Einstufung von Probenahmestellen fair die Beurteilung der Ozonkonzentrationen und zur Bestimmung ihrer Standortel
A. Großräumige Standortbestimmung
B. Kleinräumige Standortbestimmung
C. Dokumentation und Überprüfung der Standortbestimmung
Anhang IX Kriterien zur Bestimmung der Mindestzahl von Probenahmestellen für die ortsfesten Messungen von Ozonkonzentrationen
A. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen von Ozonkonzentrationen
B. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die langfristigen Ziele eingehalten werden
Anhang X Messung von Ozonvorläuferstoffen
A. Ziele
B. Stoffe
C. Standortkriterien
Anhang XI Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit
A. Kriterien
B. Grenzwerte
Anhang XII Informationsschwelle und Alarmschwellen
A. Alarmschwellen für andere Schadstoffe als Ozon
B. Informationsschwelle und Alarmschwelle für Ozon
Anhang XIII Kritische Werte für den Schutz der Vegetation
Anhang XIV Nationales Ziel für die Reduzierung der Exposition, Zielwert und Grenzwert für PM2,5
A. Indikator fair die durchschnittliche Exposition
B. Nationales Ziel fair die Reduzierung der Exposition
C. Verpflichtung in Bezug auf die Expositionskonzentration
D. Zielwert
E. Grenzwert
Anhang XV In den örtlichen, regionalen oder einzelstaatlichen Luftqualitätsplänen zu berücksichtigende Informationen
A. Nach Artikel 23 (Luftqualitätspläne) zu übermittelnde Informationen
B. Nach Artike1 22 Absatz 1 zu übermittelnde Informationen
Anhang XVI Unterrichtung der Öffentlichkeit