Regelwerk, EU 2008

RL 2008/50/EG
- Inhalt =>

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Verantwortungsbereiche

Artikel 4 Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen

Kapitel II
Beurteilung der Luftqualtität

Abschnitt I
Beurteilung der Luftqualität in Bezug auf Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel, Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

Artikel 5 Beurteilungsverfahren

Artikel 6 Beurteilungskriterien

Artikel 7 Probenabmestellen

Artikel 8 Referenzmessmethoden

Abschnitt 2
Beurteilung der Luftqualität in Bezug auf Ozon

Artikel 9 Beurteilungskriterien

Artikel 10 Probenahmestellen

Artikel 11 Referenzmessmethoden

Kapitel III
Kontrolle der Luftqualität

Artikel 12 Anforderungen für Gebiete, in denen die Werte unterhalb der Grenzwerte liegen

Artikel 13 Grenzwerte und Alarmschwellen für den Schutz der menschlichen Gesundheit

Artikel 14 Kritische Werte

Artikel 15 Nationales Ziel für die Reduzierung der Exposition gegenüber PM2,5 zum Schutz der menschlichen Gesundheit

Artikel 16 PM2,5 Zielwert und -Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit

Artikel 17 Anforderungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Ozonkonzentrationen die Zielwerte und die langfristigen Ziele überschreiten

Artikel 18 Anforderungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Ozonkonzentrationen die langfristigen Ziele erreichen

Artikel 19 Bei Überschreitung der Informationsschwelle oder der Alarmschwellen erforderliche Maßnahmen

Artikel 20 Emissionsbeiträge aus natürlichen Quellen

Artikel 21 Überschreitungen aufgrund der Ausbringung von Streusand oder -salz auf Straßen im Winterdienst

Artikel 22 Verlängerung der Fristen für die Erfüllung der Vorschriften und Ausnahmen von der vorgeschriebenen Anwendung bestimmter Grenzwerte

Kapitel IV
Pläne

Artikel 23 Luftqualitätspläne

Artikel 24 Pläne fair kurzfristige Maßnahmen

Artikel 25 Grenzüberschreitende Luftverschmutzung

Kapitel V
Informations- und Berichtspflicht

Artikel 26 Unterrichtung der Öffentlichkeit

Artikel 27 Übermittlung von Informationen und Berichten

Artikel 28 Änderung und Durchführung

Kapitel VI
Ausschuss, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 29 Ausschuss

Artikel 30 Sanktionen

Artikel 31 Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 32 Überprüfung

Artikel 33 Umsetzung

Artikel 34 Inkrafttreten

Artikel 35 Adressaten

Anhang I Datenqualitätsziele

A. Datenqualitätsziele fr die Luftqualitätsbeurteilung

B. Ergebnisse der Beurteilung der Luftqualität

C. Qualitätssicherung bei der Beurteilung der Luftqualität - Validierung der Daten

Anhang II Festlegung der Anforderungen fair die Beurteilung der Konzentration von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft innerhalb eines Gebiets oder Ballungsraums

A. Obere und untere Beurteilungsschwellen

B. Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen

Anhang III Beurteilung der Luftqualität und Lage der Probenahmestellen fair Messungen von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft

A. Allgemeines

B. Großräumige Ortbestimmung der Probenahmestellen

C. Kleinräumige Ortbestimmung der Probenahmestellen

D. Dokumentation und Überprüfung der Ortswahl

Anhang IV Messungen an Messstationen für ländlichen Hintergrund
(Konzentrationsunabhängig)

A. Ziele

B. Stoffe

C. Standortkriterien

Anhang V Kriterien fair die Festlegung der Mindestzahl der Probenahmestellen fair ortsfeste Messungen der Konzentration von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft

Anhang VI Referenzmethoden fair die Beurteilung der Konzentration von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol, Kohlenmonoxid und Ozon

A. Referenzmessmethoden für die Beurteilung der Konzentration von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Feinstaub (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol, Kohlenmonoxid und Ozon

B. Nachweis der Gleichwertigkeit

C. Normzustand

D. (aufgehoben)

E. Gegenseitige Anerkennung der Daten

Anhang VII Zielwerte und langfristige Ziele für Ozon

A. Begriffsbestimmungen und Kriterien

B. Zielwerte

C. Langfristige Ziele

Anhang VIII Kriterien zur Einstufung von Probenahmestellen fair die Beurteilung der Ozonkonzentrationen und zur Bestimmung ihrer Standortel

A. Großräumige Standortbestimmung

B. Kleinräumige Standortbestimmung

C. Dokumentation und Überprüfung der Standortbestimmung

Anhang IX Kriterien zur Bestimmung der Mindestzahl von Probenahmestellen für die ortsfesten Messungen von Ozonkonzentrationen

A. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen von Ozonkonzentrationen

B. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die langfristigen Ziele eingehalten werden

Anhang X Messung von Ozonvorläuferstoffen

A. Ziele

B. Stoffe

C. Standortkriterien

Anhang XI Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit

A. Kriterien

B. Grenzwerte

Anhang XII Informationsschwelle und Alarmschwellen

A. Alarmschwellen für andere Schadstoffe als Ozon

B. Informationsschwelle und Alarmschwelle für Ozon

Anhang XIII Kritische Werte für den Schutz der Vegetation

Anhang XIV Nationales Ziel für die Reduzierung der Exposition, Zielwert und Grenzwert für PM2,5

A. Indikator fair die durchschnittliche Exposition

B. Nationales Ziel fair die Reduzierung der Exposition

C. Verpflichtung in Bezug auf die Expositionskonzentration

D. Zielwert

E. Grenzwert

Anhang XV In den örtlichen, regionalen oder einzelstaatlichen Luftqualitätsplänen zu berücksichtigende Informationen

A. Nach Artikel 23 (Luftqualitätspläne) zu übermittelnde Informationen

B. Nach Artike1 22 Absatz 1 zu übermittelnde Informationen

Anhang XVI Unterrichtung der Öffentlichkeit

Anhang XVII