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Richtlinie 2008/38/EG der Kommission vom 5. März 2008 mit dem Verzeichnis der Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke
(ABl. Nr. L 62 vom 06.03.2008 S. 9, ber. 2015 L 175 S. 126;
RL 2008/82/EG - ABl. Nr. L 202 vom 31.07.2008 S. 48;
VO (EU) 1070/2010 - ABl. Nr. L 306 vom 23.11.2010 S. 42;
VO (EU) 5/2014 - ABl. Nr. L 2 vom 07.01.2014 S. 3 Inkrafttreten;
VO (EU) 1123/2014 - ABl. Nr. L 304 vom 23.10.2014 S. 81 Inkrafttreten:
VO (EU) 2020/354 - ABl. L 67 vom 05.03.2020 S. 1aufgehoben)
aufgehoben/ersetzt gem. Art. 4 der VO (EU) 2020/354
Neufassung -Ersetzt RL 94/39/EG - Entsprechungstabelle
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Richtlinie 93/74/EWG des Rates vom 13. September 1993 über Futtermittel für besondere Ernährungszwecke 1, insbesondere auf Artikel 6 Buchstabe a,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Richtlinie 94/39/EG der Kommission vom 25. Juli 1994 mit dem Verzeichnis der Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke 2 ist mehrfach und in wesentlichen Punkten geändert worden 3. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit empfiehlt es sich, die genannte Richtlinie zu kodifizieren.
(2) In der Richtlinie 93/74/EWG ist vorgesehen, dass eine Positivliste der Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke erstellt wird. Sie muss Angaben über die genaue Verwendung enthalten, d. h. den besonderen Ernährungszweck, die wesentlichen ernährungsphysiologischen Merkmale, die Kennzeichnungsangaben sowie gegebenenfalls die besonderen Kennzeichnungsvorschriften.
(3) Bestimmte Ernährungszwecke können zurzeit noch nicht in das Verzeichnis der Verwendungszwecke aufgenommen werden, da gemeinschaftliche Methoden zur Untersuchung von Futtermitteln für Haustiere in Bezug auf den Energiewert und von Futtermitteln im Allgemeinen in Bezug auf den Gehalt an diätetisch wirksamen Fasern noch nicht vorhanden sind. Das Verzeichnis wird vervollständigt, sobald diese Methoden auf Gemeinschaftsebene festgelegt worden sind.
(4) Die Liste soll gegebenenfalls an den neuesten Stand des wissenschaftlichtechnischen Fortschritts angepasst werden können.
Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit.
(4) Diese Richtlinie sollte die Verpflichtung der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht der in Anhang II Teil B aufgeführten Richtlinien unberührt lassen
- hat folgende Richtlinie erlassen:
Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass Futtermittel für besondere Ernährungszwecke im Sinne der Richtlinie 93/74/EWG nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn ihre vorgesehenen Verwendungen in Teil B des Anhangs I dieser Richtlinie aufgeführt sind und wenn sie die anderen Bestimmungen dieses Teils des Anhangs I erfüllen.
Die Mitgliedstaaten sorgen ferner dafür, dass die Bestimmungen des Teils A "Allgemeine Bestimmungen" des Anhangs I eingehalten werden.
Die Richtlinie 94/39/EG in der Fassung der in Anhang II Teil A aufgeführten Richtlinien wird unbeschadet der Verpflichtung der Mitgliedstaaten hinsichtlich der in Anhang II Teil B genannten Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang III zu lesen.
Diese Richtlinie tritt am 31. Juli 2008 in Kraft.
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 5. März 2008
Anhang I |
Teil A 14
Allgemeine Bestimmungen
________
1) ABl. L 268 vom 18.10.2003 S. 29.
2) ABl. L 270 vom 14.12.1970 S. 1.
Teil B 08 10 14 14a
Verzeichnis der Verwendungszwecke
Besonderer Ernährungszweck | Wesentliche ernährungsphysiologische Merkmale | Tierart oder Tiergattung | Kennzeichnungsangaben | Empfohlene Fütterungsdauer | Andere Bestimmungen |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Unterstützung der Nierenfunktion bei chronischer Niereninsuffizienz 1 | Hochwertige Proteine und niedriger Phosphorgehalt von höchstens 5 g/kg Alleinfuttermittel für Heimtiere mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % und Rohproteingehalt von höchstens 220 g/kg Alleinfuttermittel für Heimtiere mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
oder |
Hunde | - Proteinquelle(n) | Zunächst bis zu 6 Monaten 2 |
|
- Calcium | |||||
- Phosphor | |||||
- Kalium | |||||
- Natrium | |||||
- Gehalt an essentiellen Fettsäuren (falls zugesetzt) | |||||
Niedrige Phosphatabsorption durch Aufnahme von Lanthancarbonat-Octahydrat | Ausgewachsene Hunde | - Proteinquelle(n) | Zunächst bis zu 6 Monate 2 |
|
|
- Calcium | |||||
- Phosphor | |||||
- Kalium | |||||
- Natrium | |||||
- Gehalt an essenziellen Fettsäuren (falls zugesetzt) | |||||
- Lanthancarbonat- Octahydrat |
|||||
Hochwertige Proteine und niedriger Phosphorgehalt von höchstens 6,2 g/kg Alleinfuttermittel für Heimtiere mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % und Rohproteingehalt von höchstens 320 g/kg Alleinfuttermittel für Heimtiere mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
oder |
Katzen | - Proteinquelle(n) | Zunächst bis zu 6 Monate 2 |
|
|
- Calcium | |||||
- Phosphor | |||||
- Kalium | |||||
- Natrium | |||||
- Gehalt an essenziellen Fettsäuren (falls zugesetzt) | |||||
Niedrige Phosphatabsorption durch Aufnahme von Lanthancarbonat-Octahydrat | Ausgewachsene Katzen | - Proteinquelle(n) | Zunächst bis zu 6 Monate 2 |
|
|
- Calcium | |||||
- Phosphor | |||||
- Kalium | |||||
- Natrium | |||||
- Gehalt an essenziellen Fettsäuren (falls zugesetzt) | |||||
- Lanthancarbonat- Octahydrat |
|||||
Auflösung von Struvitsteinen 3 | - Harnsäuernde Eigenschaften, niedriger Magnesiumgehalt, herabgesetzter Proteingehalt, jedoch hochwertiges Protein | Hunde | - Proteinquelle(n) | 5-12 Wochen | Hinweis in der Gebrauchsanweisung: "Wasser zur freien Aufnahme anbieten. Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: |
- Calcium | |||||
- Phosphor | |||||
- Natrium | |||||
- Magnesium | |||||
- Kalium | |||||
- Chloride | |||||
- Schwefel | |||||
- harnsäuernde Stoffe | |||||
- Harnsäuernde Eigenschaften, niedriger Magnesiumgehalt | Katzen | - Calcium | |||
- Phosphor | |||||
- Natrium | |||||
- Magnesium | |||||
- Kalium | |||||
- Chloride | |||||
- Schwefel | |||||
- Taurin (insgesamt) | |||||
- harnsäuernde Stoffe |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Harnsäuernde Eigenschaften und mittlerer Magnesiumgehalt | Hunde und Katzen | - Calcium | Bis zu 6 Monaten | Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: "Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Tierarztes einzuholen." |
|
- Phosphor | |||||
- Natrium | |||||
- Magnesium | |||||
- Kalium | |||||
- Chloride | |||||
- Schwefel | |||||
- harnsäuernde Stoffe | |||||
Verringerung der Uratsteinbildung | Niedriger Puringehalt, niedriger Proteingehalt, jedoch hochwertiges Protein | Hunde und Katzen | Proteinquelle(n) | Bis zu 6 Monaten, bei irreversibler Störung des Harnsäurestoffwechsels lebenslang | Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: "Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Tierarztes einzuholen." |
Verringerung der Oxalsteinbildung | Niedriger Calciumgehalt, niedriger Vitamin-D-Gehalt und hamalkalisierende Eigenschaften | Hunde und Katzen | - Phosphor | Bis zu 6 Monaten | Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: "Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Tierarztes einzuholen." |
- Calcium | |||||
- Natrium | |||||
- Magnesium | |||||
- Kalium | |||||
- Chloride | |||||
- Schwefel | |||||
- Vitamin D (ingesamt) | |||||
- Hydroxyprolin | |||||
- harnalkalisierende Stoffe | |||||
Verringerung der Zystinsteinbildung | Niedriger Proteingehalt, mittlerer Gehalt an schwefelhaltigen Aminosäuren und harnalkalisierende Eigenschaften | Hunde und Katzen | - Schwefelhaltige Aminosäuren (insgesamt) | Zunächst bis zu 1 Jahr | Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder vor Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen." |
- Natrium | |||||
- Kalium | |||||
- Chloride | |||||
- Schwefel | |||||
- harnalkalisierende Stoffe |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Minderung von Ausgangserzeugnis- und Nährstoffintoleranzerscheinungen 4 | - Ausgewählte Eiweißquellen) | Hunde und Katzen | - Proteinquelle(n) | 3-8 Wochen
Bei Nachlassen der Intoleranzerscheinungen unbegrenzt weiterverwendbar |
|
- Gehalt an essentiellen Fettsäuren (falls zugesetzt) | |||||
und/oder | |||||
- ausgewählte Kohlenhydratquelle(n) | - Kohlenhydratquelle(n) | ||||
- Gehalt an essentiellen Fettsäuren (falls zugesetzt) | |||||
Linderung akuter Resorptionsstörungen des Darms | Erhöhter Elektrolytgehalt und leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse | Hunde und Katzen | - Leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse (ggf. Angabe ihrer Behandlung) | 1-2 Wochen | Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:
- "Bei und nach akutem Durchfall." |
- Natrium | |||||
- Kalium | |||||
- Quelle(n) der Quellstoffe (falls zugesetzt) | |||||
Ausgleich unzureichender Verdauung 5 | Leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse und niedriger Fettgehalt | Hunde und Katzen | Leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse (ggf. Angabe ihrer Behandlung) | 3-12 Wochen, bei chronischer Insuffizienz der Bauchspeicheldrüse lebenslang | Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: "Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Tierarztes einzuholen." |
Unterstützung der Herzfunktion bei chronischer Herzinsuffizienz | Natriumgehalt niedriger als 2,6 g/kg Alleinfuttermittel für Heimtiere mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % | Hunde und Katzen | - Magnesium | Zunächst bis zu 6 Monaten |
|
- Kalium | |||||
- Natrium | |||||
Regulierung der Glucoseversorgung (Diabetes mellitus) | Niedriger Kohlenhydratgehalt mit schneller Glucosefreisetzung | Hunde und Katzen | - Kohlenhydratquelle(n) | Zunächst bis zu 6 Monaten | Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: "Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder vor Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen." |
- ggf. Behandlung der Kohlenhydrate | |||||
- Stärke | |||||
- Gesamtzucker | |||||
- Fructose (falls zugesetzt) | |||||
- Gehalt an essentiellen Fettsäuren (falls zugesetzt) | |||||
- Quelle(n) kurz- und mittelkettiger Fettsäuren (falls zugesetzt) |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Unterstützung der Leberfunktion bei chronischer Leberinsuffizienz | - Hochwertiges Protein, mittlerer Proteingehalt, hoher Gehalt an essentiellen Fettsäuren und hoher Gehalt an leichtverdaulichen Kohlenhydraten | Hunde | - Proteinquelle(n) | Zunächst bis zu 6 Monaten | Hinweis auf Verpackung, Behältnis, Etikett: "Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder vor Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen." Hinweis in der Gebrauchsanweisung: |
- Gehalt an essentiellen Fettsäuren | |||||
- Leichtverdauliche Kohlenhydrate (ggf. mit Angabe ihrer Behandlung) | |||||
- Natrium | |||||
- Kupfer (insgesamt) | |||||
- Hochwertiges Protein, mittlerer Proteingehalt und hoher Gehalt an essentiellen Fettsäuren | Katzen | - Proteinquelle(n) | Zunächst bis zu 6 Monaten | Hinweis auf Verpackung, Behältnis, Etikett: "Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder vor Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen." Hinweis in der Gebrauchsanweisung: |
|
- Gehalt an essentiellen Fettsäuren | |||||
- Natrium | |||||
- Kupfer (insgesamt) | |||||
Regulierung des Fettstoffwechsels bei Hyperlipidämie | Niedriger Fettgehalt und hoher Gehalt an essentiellen Fettsäuren | Hunde und Katzen | - Gehalt an essentiellen Fettsäuren | Zunächst bis zu 2 Monaten | Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: "Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen." |
- Gehalt an n-3-Fettsäuren (falls zugesetzt) | |||||
Verringerung des Jodgehalts in Futtermitteln im Fall einer Schilddrüsen-Überfunktion | Verringerter Jodgehalt: höchstens 0,26 mg/kg Alleinfuttermittel für Heimtiere mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % | Katzen | Jod (insgesamt) | Zunächst bis zu 3 Monaten |
|
Verringerung der Kupferspeicherung in der Leber | Verringerter Kupfergehalt: höchstens 8,8 mg/kg Alleinfuttermittel für Heimtiere mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % | Hunde | Kupfer (insgesamt) | Zunächst bis zu 6 Monaten |
|
Verringerung von Übergewicht | Niedriger Energiegehalt | Hunde und Katzen | Energiewert | Bis zum Erreichen des angestrebten Körpergewichts | Angabe der empfohlenen täglichen Futtermenge |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Ernährungsphysiologische Wiederherstellung, Rekonvaleszenz 6 | Hoher Energiegehalt, hohe Konzentration wichtiger Nährstoffe und leichte Verdaulichkeit der Ausgangserzeugnisse | Hunde und Katzen | - Leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse (ggf. Angabe ihrer Behandlung) | Bis zur vollständigen Genesung | Bei Futtermitteln zur Verabreichung mit Hilfe von Schlundsonden. Hinweis auf dem Etikett: ,Verabreichung unter tierärztlicher Aufsicht' |
- Energiewert | |||||
- Gehalt an n-3- und n-6-Fettsäuren, falls zugesetzt | |||||
Das Ergänzungsfuttermittel darf Enterococcus faecium DSM 10663/NCIMB 10415 in einer Konzentration von mehr als dem Einhundertfachen des entsprechenden festgelegten Höchstgehalts in Alleinfuttermitteln enthalten. | Hunde | Enterococcus faecium DSM 10663/NCIMB 10415 einschließlich zugesetzter Mengen | 10-15 Tage | - Die Gebrauchsanweisung muss sicherstellen, dass der gesetzliche Höchstgehalt des Darmflorastabilisators/Mikroorganismus' für Alleinfuttermittel eingehalten wird. | |
- Hinweis auf dem Etikett: "Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder vor Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen." | |||||
Unterstützung der Hautfunktion bei Dermatose und übermäßigem Haarausfall | Hoher Gehalt an essentiellen Fettsäuren | Hunde und Katzen | Gehalt an essentiellen Fettsäuren | Bis zu 2 Monaten | Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: "Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Tierarztes einzuholen." |
Unterstützung des Gelenkstoffwechsels bei Osteoarthritis | Hunde:
Mindestgehalt in der Trockenmasse an Omega- 3-Fettsäuren insgesamt 3,3 % und an Eicosapentaensäure (EPA) 0,38 %. Angemessener Vitamin-E-Gehalt. |
Hunde und Katzen | Hunde: | Zunächst bis zu 3 Monaten | Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder der Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen. |
- Gesamtgehalt an Omega-3- Fettsäuren | |||||
- Gesamtgehalt an EPA | |||||
- Gesamtgehalt an Vitamin E | |||||
Katzen:
Mindestgehalt in der Trockenmasse an Omega-3-Fettsäuren insgesamt 1,2 % und an Docosahexaensäure (DHA) 0,28 %. Erhöhter Methionin- und Mangangehalt. Angemessener Vitamin-E-Gehalt. |
Katzen: | ||||
- Gesamtgehalt an Omega-3-Fettsäuren | |||||
- Gesamtgehalt an DHA | |||||
- Gesamtgehalt an Methionin | |||||
- Gesamtgehalt an Mangan | |||||
- Gesamtgehalt an Vitamin E | |||||
Verringerung der Gefahr von Milchfieber | - Niedriger Calciumgehalt | Milchkühe | - Calcium | 1-4 Wochen vor dem Abkalben | Hinweis in der Gebrauchsanweisung: "Nur bis zum Abkalben verfüttern." |
- Phosphor | |||||
- Magnesium | |||||
und/oder | |||||
- enges Kation/Anionen-Verhältnis, | - Calcium | 1-4 Wochen vor dem Abkalben | Hinweis in der Gebrauchsanweisung: "Nur bis zum Abkalben verfüttern." |
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- Phosphor | |||||
- Natrium | |||||
- Kalium | |||||
- Chloride | |||||
- Schwefel | |||||
oder | |||||
- hoher Gehalt an Zeolit (synthetisches Natrium-Aluminiumsilikat) | Gehalt an synthetischem Natrium-Aluminiumsilikat | 2 Wochen vor dem Abkalben | Hinweis in der Gebrauchsanweisung: - "Die Menge des Futtermittels ist so zu beschränken, dass eine tägliche Aufnahme von 500 g Natrium-Aluminiumselikat pro Tier nicht überschritten wird." - "Nur bis zum Abkalben verfüttern" |
||
oder | |||||
- hoher Calciumgehalt in Form von leicht verfügbaren Calciumsalzen | Gesamtgehalt an Calcium, Quellen und jeweilige Calciummenge | Beginn bei den ersten Geburtszeichen bis zwei Tage nach der Geburt | Hinweise auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: - Gebrauchsanweisung, d. h. Anzahl der Anwendungen und Dauer vor und nach dem Abkalben; - den Wortlaut: "Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Futtermittelexperten einzuholen". |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Verringerung der Ketosegefahr 7 8 | Glucose liefernde Ausgangserzeugnisse | Milchkühe und Mutterschafe | - Ausgangserzeugnisse mit Glucose liefernden Energiequellen | 3-6 Wochen nach dem Abkalben 9
Die letzten 6 Wochen vor und die ersten 3 Wochen nach dem Lammen 10 |
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- Propan-1,2-diol (falls als Glucoselieferant zugesetzt) | |||||
- Glycerin (falls als Glucoselieferant zugesetzt) | |||||
Verringerung der Tetaniegefahr (Hypomagnesämie) | Hoher Magnesiumgehalt, leicht verfügbare Kohlenhydrate, mittlerer Proteingehalt, niedriger Kaliumgehalt | Wiederkäuer | - Stärke | 3-10 Wochen während des schnellen Grasaufwuchses | In der Gebrauchsanweisung sind Angaben zur Ausgewogenheit der täglichen Ration hinsichtlich des Gesamtgehaltes an Rohfaser und leicht verfügbaren Energiequellen zu machen.
Bei Futtermitteln für Schafe: Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: |
- Gesamtzucker | |||||
- Magnesium | |||||
- Natrium | |||||
- Kalium | |||||
Verringerung der Gefahr von Azidose | Niedriger Gehalt an leicht vergärbaren Kohlenhydraten und hohe Pufferkapazität | Wiederkäuer | - Stärke | Höchstens 2 Monate 11 | In der Gebrauchsanweisung sind Angaben zur Ausgewogenheit der täglichen Ration hinsichtlich des Gesamtgehalts an Rohfaser und leicht vergärbaren Kohlenhydratquellen zu machen.
Bei Futtermitteln für Milchkühe: Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: Bei Futtermitteln für Mastwiederkäuer: Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: "Insbesondere für intensiv gefütterte." 12 |
- Gesamtzucker | |||||
"Langfristige Versorgung von Weidetieren mit Spurenelementen und/oder Vitaminen | Hoher Gehalt an
Das Ergänzungsfuttermittel darf Futtermittelzusatzstoffe in einer Konzentration von mehr als dem Einhundertfachen des entsprechenden festgelegten Höchstgehalts in Alleinfuttermitteln enthalten. |
Wiederkäuer mit voll entwickeltem Pansen |
|
Bis zu 12 Monaten | - Die Verabreichung in Form eines Bolus ist zulässig. Ein Bolus darf zur Erhöhung der Dichte bis zu 20 % Eisen in einer inerten, nicht bioverfügbaren Form enthalten.
- Hinweis auf dem Etikett:,
Eisen zur Erhöhung der Dichte (falls zutreffend).' |
Ausgleich unzureichender Eisen-Verfügbarkeit nach der Geburt | Hoher Gehalt an Eisenverbindungen im Rahmen der Funktionsgruppe ,Verbindungen von Spurenelementen' der Kategorie ,ernährungsphysiologische Zusatzstoffe' gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003
Das Ergänzungsfuttermittel darf Eisen in einer Konzentration von mehr als dem Einhundertfachen des entsprechenden festgelegten Höchstgehalts in Alleinfuttermitteln enthalten. |
Saugferkel und Kälber | Eisen (insgesamt) | Bis zu 3 Wochen nach der Geburt | Die Gebrauchsanweisung für das Futtermittel muss sicherstellen, dass der gesetzliche Höchstgehalt an Eisen für Alleinfuttermittel eingehalten wird. |
Unterstützung der Regenerierung von Hufen, Füßen und Haut | Hoher Zinkgehalt.
Das Ergänzungsfuttermittel darf Zink in einer Konzentration von mehr als dem Einhundertfachen des entsprechenden festgelegten Höchstgehalts in Alleinfuttermitteln enthalten. |
Pferde, Wiederkäuer und Schweine | Gesamtmenge an | Bis zu 8 Wochen | Die Gebrauchsanweisung für das Futtermittel muss sicherstellen, dass der gesetzliche Höchstgehalt an Zink für Alleinfuttermittel eingehalten wird. |
- Zink | |||||
- Methionin | |||||
Unterstützung der Vorbereitung auf Östrus und Reproduktion | - Hoher Gehalt an Selen und
Mindestgehalt an Vitamin E pro kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % von 53 mg für Schweine, 35 mg für Kaninchen und 88 mg für Hunde, Katzen, Nerze; - hoher Gehalt an Vitamin A und/oder Vitamin D und/oder Das Ergänzungsfuttermittel darf Selen, Vitamin a und Vitamin D in Konzentrationen von mehr als dem Einhundertfachen des entsprechenden festgelegten Höchstgehalts in Alleinfuttermitteln enthalten. |
Säugetiere | Name und Gesamtbetrag jedes hinzugefügten Spurenelements und Vitamins. | - Kühe: Zwei Wochen vor Ende der Trächtigkeit bis zur Bestätigung der nächsten Trächtigkeit | - Die Gebrauchsanweisung für das Futtermittel muss gewährleisten, dass die jeweiligen vorgeschriebenen Höchstgehalte für Alleinfuttermittel eingehalten werden. |
- Sauen 7 Tage vor bis drei Tage nach der Geburt und 7 Tage vor bis drei Tage nach der Paarung | - Hinweis auf dem Etikett: ,Hinweise zu den Fällen, in denen eine Verwendung des Futtermittels angebracht ist' " |
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- Sonstige weibliche Säugetiere: ab der letzten Phase der Trächtigkeit bis zur bestätigten nächsten Trächtigkeit | |||||
- Männliche Tiere: während der Reproduktionsaktivität | |||||
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Vögel | Name und Gesamtbetrag jedes hinzugefügten Spurenelements und Vitamins | - Für weibliche Tiere: während des Östrus
|
||
- Für männliche Tiere: während der Reproduktionsaktivität | |||||
Das Ergänzungsfuttermittel darf Selen und Zink, Vitamin a und D in einer Konzentration von mehr als dem Einhundertfachen des entsprechenden festgelegten Höchstgehalts in Alleinfuttermitteln enthalten. |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Stabilisierung des Wasser- und Elektrolythaushalts zur Unterstützung der physiologischen Verdauung |
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Kälber, Schweine, Lämmer, Ziegenlämmer und Fohlen | - Natrium | 1-7 Tage |
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- Kalium | |||||
- Chloride | |||||
- Kohlenhydratquelle(n) | |||||
- Bicarbonate und/oder Citrate (falls zugesetzt | |||||
Verringerung der Gefahr von Harnsteinbildung | Niedriger Phosphor- und Magnesiumgehalt, harnsäuernde Eigenschaften | Wiederkäuer | - Calcium | Bis zu 6 Wochen | Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: "Besonders für intensiv gefütterte Jungtiere" Hinweis in der Gebrauchsanweisung: |
- Phosphor | |||||
- Natrium | |||||
- Magnesium | |||||
- Kalium | |||||
- Chloride | |||||
- Schwefel | |||||
- harnsäuernde Stoffe | |||||
Minderung von Stressreaktionen | - Hoher Magnesiumgehalt | Schweine | - Magnesium | 1-7 Tage | Es sind Angaben über die Situationen, für die die Verwendung dieses Futtermittels geeignet ist, zu machen. |
und/oder | - Leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse (ggf. Angabe ihrer Behandlung) | ||||
- leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse | - Gehalt an n-3-Fettsäuren (falls zugesetzt) | ||||
Stabilisierung der physiologischen Verdauung | Niedrige Pufferkapazität, leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse | Ferkel | - Leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse (ggf. Angabe ihrer Behandlung) | 2-4 Wochen | Hinweis auf dem Etikett:
,Bei Gefahr von oder während Verdauungsstörungen und in der Erholungsphase.' |
- Pufferkapazität | |||||
- Quelle(n) der adstringierenden Stoffe (falls zugesetzt) | |||||
- Quelle(n) der Quellstoffe (falls zugesetzt) | |||||
Leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse | Schweine | - Leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse (ggf. Angabe ihrer Behandlung) | |||
- Quelle(n) der adstringierenden Stoffe (falls zugesetzt) | |||||
- Quelle(n) der Quellstoffe (falls zugesetzt) | |||||
Futtermittelzusatzstoffe der Funktionsgruppe , Darmflorastabilisatoren" der Kategorie ,zootechnische Zusatzstoffe" gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 oder, bis zum Abschluss des Verfahrens zur Wiederzulassung gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003, Futtermittelzusatzstoffe der Gruppe "Mikroorganismen".
Das Ergänzungsfuttermittel darf Futtermittelzusatzstoffe der Funktionsgruppe "Darmflorastabilisatoren" in einer Konzentration von mehr als dem Einhundertfachen des entsprechenden festgelegten Höchstgehalts an Futtermittelzusatzstoffen in Alleinfuttermitteln enthalten. |
Tierarten, für die der Darmflorastabilisator/Mikroorganismus zugelassen ist | Name und zugesetzte Menge des Darmflorastabilisators/Mikroorganismus | Bis zu 4 Wochen | Hinweis auf dem Etikett:
Die Gebrauchsanweisung muss sicherstellen, dass der gesetzliche Höchstgehalt des Darmflorastabilisators/ Mikroorganismus für Alleinfuttermittel eingehalten wird. |
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Verringerung der Verstopfungsgefahr | Ausgangserzeugnisse zur Beschleunigung der Darmpassage | Säue | Ausgangserzeugnisse zur Beschleunigung der Darmpassage | 10-14 Tage vor und 10-14 Tage nach dem Abferkeln | |
Verringerung der Fettlebersyndromgefahr | Niedriger Energiegehalt und hoher Anteil an umsetzbarer Energie aus Lipiden mit hohem Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuren | Legehennen | - Energiewert (Angabe nach EG-Verfahren berechnet) | Bis zu 12 Wochen | |
- Prozentsatz an umsetzbarer Energie aus Lipiden | |||||
- Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuren | |||||
Ausgleich bei Malabsorption | Geringer Gehalt an gesättigten Fettsäuren, hoher Anteil fettlöslicher Vitamine | Geflügel außer Gänsen und Tauben | - Prozentsatz gesättigter Fettsäuren bezogen auf die Gesamtfettsäuren | Innerhalb der ersten 2 Wochen nach dem Schlupf | |
- Vitamin a (insgesamt) | |||||
- Vitamin D (insgesamt) | |||||
- Vitamin E (insgesamt) | |||||
- Vitamin K (insgesamt) | |||||
Ausgleich bei chronischer Insuffizienz der Dünndarmfunktion | Präcecal leichtverda uliche Kohlenhydrate, Proteine und Fette | Equiden 13 | - Leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse als Quelle von Kohlenhydraten, Proteinen und Fetten (ggf. Angabe ihrer Behandlung) | Zunächst bis zu 6 Monaten | Es sind Angaben über die Situation zu machen, in der das Futtermittel geeignet ist, und über die Art seiner Verabreichung (z.B. viele kleine Rationen pro Tag).
Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: |
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Ausgleich bei chronischen Verdauungsstörungen des Dickdarms | Leichtverdauliche Fasern | Equiden | - Faserquelle(n) | Zunächst bis zu 6 Monaten | Es sind Angaben über die Situation zu machen, in der das Futtermittel geeignet ist, und über die Art seiner Verabreichung.
Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: |
- Gehalt an n-3-Fettsäuren (falls zugesetzt) | |||||
Minderung von Stressreaktionen | Leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse | Equiden | - Magnesium | 2 bis 4 Wochen | Es sind Angaben über die bestimmte Situation zu machen, in der die Verwendung des Futtermittels geeignet ist. |
- leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse (ggf. Angabe ihrer Behandlung) | |||||
- Gehalt an n-3-Fettsäuren (falls zugesetzt) | |||||
Ausgleich bei Elektrolytverlusten bei übermäßigem Schwitzen | Vorwiegend Elektrolyte und leicht verfügbare Kohlenhydrate | Equiden | - Calcium | 1 bis 3 Tage | Es sind Angaben über die Situation zu machen, in der die Verwendung des Futtermittels geeignet ist.
Wenn das Futtermittel einen bedeutenden Teil der Tagesration ausmacht, sind Angaben über die Gefahr plötzlicher Umstellungen in der Fütterung zu machen. Hinweis in der Gebrauchsanweisung: |
- Natrium | |||||
- Magnesium | |||||
- Kalium | |||||
- Chloride | |||||
- Glukose | |||||
Unterstützung der Vorbereitung auf und der Erholung von sportlicher Anstrengung | Hoher Selengehalt und ein Mindestgehalt von 50 mg Vitamin E/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Das Ergänzungsfuttermittel darf Selenverbindungen in einer Konzentration von mehr als dem Einhundertfachen des entsprechenden festgelegten Höchstgehalts in Alleinfuttermitteln enthalten. |
Equiden | Gesamtmenge an
- Vitamin E - Selen. |
Bis zu 8 Wochen vor sportlicher Anstrengung - bis zu vier Wochen nach sportlicher Anstrengung | Bis zu 8 Wochen vor sportlicher Anstrengung - bis zu vier Wochen nach sportlicher Anstrengung |
Ernährungsphysiologische Wiederherstellung, Rekonvaleszenz | Starke Konzentration an wichtigen Nährstoffen und leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse | Equiden | - Leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse (ggf. Angabe ihrer Behandlung) | Bis zur Genesung | Es sind Angaben über die Situation zu machen, in der das Futtermittel geeignet ist.
Bei Futtermitteln zur Verabreichung mit Hilfe von Schlundsonden Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: "Verabreichung unter tierärztlicher Aufsicht." |
- Gehalt an n-3- und n-6-Fettsäuren (falls zugesetzt) |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Stützung der Leberfunktion bei chronischer Leberinsuffizienz | Niedriger Proteingehalt, aber hochwertige Proteine und leichtverdauliche Kohlenhydrate | Equiden | - Protein- und Faserquellen | Zunächst bis zu 6 Monaten | Es sind Angaben zu machen über die Art der Verabreichung (z.B. viele kleine Rationen pro Tag).
Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen." |
- Leichtverdauliche Kohlenhydrate (ggf. mit Angabe ihrer Behandlung) | |||||
- Methionin | |||||
- Cholin | |||||
- Gehalt an n-3-Fettsäuren (falls zugesetzt) | |||||
Stützung der Nierenfunktion bei chronischer Niereninsuffizienz | Geringer Proteingehalt, aber hochwertiges Protein, sowie geringer Phosphorgehalt | Equiden | - Proteinquelle(n) | Zunächst bis zu 6 Monaten | Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder vor Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen." Hinweis in der Gebrauchsanweisung: |
- Calcium | |||||
- Phosphor | |||||
- Kalium | |||||
- Magnesium | |||||
- Natrium | |||||
1) Gegebenenfalls kann der Hersteller auch die Verwendung bei akuter Niereninsuffizienz empfehlen. 2) Wird das Futtermittel bei akuter Niereninsuffizienz empfohlen, so beträgt die empfohlene Fütterungsdauer 2 bis 4 Wochen. 3) Bei Futtermitteln für Katzen kann als besonderer Ernährungszweck ergänzend die Angabe "Erkrankung der unteren Harnwege bei Katzen" oder "Felines Urologisches Syndrom - FUS" gemacht werden. 4) Bei bestimmten Intoleranzen verwendete Futtermittel können anstelle der Angabe "Ausgangserzeugnis und Nährstoff'' die Angabe der jeweiligen Intoleranz tragen. 5) Der Hersteller kann die Angaben zum besonderen Ernährungszweck durch den Hinweis "Exokrine Pankreasinsuffizienz" ergänzen. 6) Bei Futtermitteln für Katzen kann der Hersteller den besonderen Ernährungszweck durch die Angabe ,Hepatische Lipidose bei der Katze' ergänzen. 7) Der Begriff "Ketone" kann durch den Begriff "Azetonämie" ersetzt werden. 8) Der Hersteller kann auch die Verwendung für Ketoserekonvaleszenz empfehlen. 9) Bei Futtermitteln für Milchkühe. 10) Bei Futtermitteln für Mutterschafe. 11) Bei Futtermitteln für Milchkühe "Höchstens 2 Monate ab Beginn der Laktation". 12) Angabe der betreffenden Widerkäuerkategorie. 13) Bei speziell auf die Bedürfnisse sehr alter Tiere abgestellten Futtermitteln (leichte Aufnahme) ist neben der Angabe der Tierart oder Tiergattung ein Hinweis auf "alte Tiere" erforderlich. 14) Berechnet nach der Strong Ion Difference Method (SID-Wert): SID ist die Differenz zwischen den Summen der Konzentrationen an starken Kationen und starken Anionen; [SID] = [mmol Na+/l] + [mmol K+/l] + [mmol Ca++ /l] + [mmol Mg++/l] - [mmol Cl-/l] - [mmol andere starke Anionen/l]. |
Anhang II |
Teil A
Aufgehobene Richtlinie mit Liste ihrer nachfolgenden Änderungen
(gemäß Artikel 2)
Richtlinie 94/39/EG der Kommission | (ABl. L 207 vom 10.08.1994 S. 20) |
Richtlinie 95/9/EG der Kommission | (ABl. L 91 vom 22.04.1995 S. 35) |
Richtlinie 2002/1/EG der Kommission | (ABl. L 5 vom 09.01.2002 S. 8) |
Richtlinie 2008/4/EG der Kommission | (ABl. L 6 vom 10.01.2008 S. 4) |
Teil B
Fristen für die Umsetzung
(gemäß Artikel 2)
Richtlinie | Frist für die Umsetzung |
94/39/EG | 30. Juni 1995 |
95/9/EG | 30. Juni 1995 |
2002/1/EG | 20. November 2002 |
2008/4/EG | 30. Juli 2008 |
Entsprechungstabelle | Anhang III |
Richtlinie 94/39/EG | Vorliegende Richtlinie |
Artikel 1 | Artikel 1 |
Artikel 2 | - |
- | Artikel 2 |
Artikel 3 | Artikel 3 |
- | Artikel 4 |
Anhang | Anhang I |
- | Anhang II |
- | Anhang III |
ENDE | |
(Stand: 25.01.2021)
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