Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2007, Lebensmittel - Futtermittel |
Verordnung (EG) Nr. 1380/2007 der Kommission vom 26. November 2007 zur Zulassung von Endo-1,4-beta-Xylanase (Natugrain Wheat TS) als Futtermittelzusatzstoff
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 309 vom 27.11.2007 S. 21, ber. L 310 S. 22;
VO (EG) 516/2008 - ABl. Nr. L 151 vom 11.06.2008 S. 3;
VO (EU) 2020/196 - ABl. L 42 vom 14.02.2020 S. 1aufgehoben)
aufgehoben/ersetzt gem. Art. 2 der VO (EU) 2020/196
Anm.: s. Liste der VO'en - Zulasssung von Futtermittelzusatzstoffen
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 regelt die Zulassung von Zusatzstoffen zur Verwendung in der Tierernährung sowie die entsprechenden Grundlagen und Verfahren.
(2) Es wurde ein Antrag auf Zulassung der im Anhang zu dieser Verordnung beschriebenen Zubereitung gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vorgelegt. Diesem Antrag waren die in Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 verlangten Angaben und Unterlagen beigefügt.
(3) Der Antrag bezieht sich auf die Zulassung eines neuen Verwendungszwecks der in die Zusatzstoffkategorie "zootechnische Zusatzstoffe" einzuordnenden Zubereitung von Endo-1,4-beta-Xylanase (Natugrain Wheat TS) aus Aspergillus niger (CBS 109.713) als Futtermittelzusatzstoff für Masttruthühner.
(4) Mit der Verordnung (EG) Nr. 1458/2005 der Kommission vom 8. September 2005 über die unbefristete beziehungsweise die vorläufige Zulassung bestimmter Zusatzstoffe und die vorläufige Zulassung neuer Verwendungszwecke bestimmter in Futtermitteln bereits zugelassener Zusatzstoffe 2 wurde die Verwendung der Zubereitung von Endo-1,4-beta-Xylanase aus Aspergillus niger (CBS 109.713) für Masthühner vorläufig zugelassen.
Zur Unterstützung eines Antrags auf Zulassung der Zubereitung für Masttruthühner wurden neue Daten vorgelegt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ("die Behörde") kam in ihrem Gutachten vom 18. April 2007 zu dem Schluss, dass die Zubereitung von Endo-1,4-beta-Xylanase (Natugrain Wheat TS) aus Aspergillus niger (CBS 109.713) sich nicht schädlich auf die Gesundheit von Tier und Mensch oder auf die Umwelt auswirkt 3. Ferner kam sie zum dem Schluss, dass von der Zubereitung keine anderweitigen Risiken ausgehen, welche gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eine Zulassung ausschließen würden. Dem Gutachten zufolge hat die Verwendung der Zubereitung keine nachteiligen Auswirkungen auf diese zusätzliche Tierkategorie, die Gegenstand des Antrags ist. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für notwendig. Das Gutachten bestätigt auch den Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete gemeinschaftliche Referenzlabor vorgelegt hat.
(5) Die Bewertung der Zubereitung hat ergeben, dass die Bedingungen für die Zulassung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 erfüllt sind. Die Verwendung dieser Zubereitung gemäß den Spezifikationen im Anhang zur vorliegenden Verordnung sollte daher zugelassen werden.
(6) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die im Anhang genannte Zubereitung, die der Zusatzstoffkategorie "zootechnische Zusatzstoffe" und der Funktionsgruppe "Verdaulichkeitsförderer" angehört, wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 26. November 2007
Anhang 08 |
Kennnummer des Zusatz- stoffs |
Name des Zulassungs- inhabers |
Zusatzstoff (Handels- bezeichnung) |
Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analyse- methode |
Tierart oder Tierkategorie |
Höchstalter | Mindest- gehalt |
Höchst- gehalt |
Sonstige Bestimmungen | Geltungsdauer der Zulassung |
Einheit der Aktivität/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt vom 12 % |
|||||||||
Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Verdaulichkeitsförderer. | |||||||||
4a62 | BASF Aktien- gesellschaft |
Endo-1,4-beta-Xylanase EC 3.2.1.8 (Natugrain Wheat TS) |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs:
Zubereitung von Endo-1,4-beta-Xylanase aus Aspergillus niger (CBS 109.713) mit einer Mindestaktivität von: Charakterisierung des Wirkstoffs: Analysemethode2: |
Masttruthühner | - | 560 TXU | - | In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben.
Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: Masttruthühner: 560-840 TXU Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an anderen Polysacchariden als Stärke (überwiegend Beta-Glucane und Arabinoxylane), z.B. mit mehr als 40 % Weizen. |
17. Dezember 2017 |
1) 1 TXU ist die Enzymmenge, die 5 Mikromol reduzierende Zucker (Xyloseäquivalent) in der Minute bei einem pH-Wert von 3,5 und einer Temperatur von 55 T aus Weizen-Arabinoxylan freisetzt. 2) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des gemeinschaftlichen Referenzlabors unter folgender Adresse: www.irmm.jrc.be/crlfeed-additives |
ENDE |
(Stand: 18.02.2020)
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