Regelwerk, EU chronologisch, EU 2007

Entsch. 2007/363/EG
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Artikel 1

Artikel 2

Anhang Leitlinien für die integrierten mehrjährigen Kontrollpläne gemäß Artikel 41 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004

1 Zweck der Leitlinien

2 Begriffsbestimmungen

3 Hinweise zu den für nationale Kontrollpläne geltenden rechtlichen Anforderungen

3.1 Nationale Kontrollpläne

3.1.1 Einschlägiges Gemeinschaftsrecht

3.1.2 Hinweise/Festlegung der Anforderungen

3.1.2.1 Umfang der nationalen Kontrollpläne

3.1.2.2. Anwendbarkeit auf dem Gebiet der Pflanzengesundheit

3.1.2.3 Integrierte mehrjährige nationale Kontrollpläne

3.1.2.4 Periodizität (Dauer des Planungszyklus)

3.2 Allgemeine Anforderungen an nationale Kontrollpläne

3.2.1 Einschlägiges Gemeinschaftsrecht

3.2.2 Hinweise/Festlegung der Anforderungen

3.3 Strategische Ziele der nationalen Kontrollpläne

3.3.1 Einschlägiges Gemeinschaftsrecht

3.3.2 Hinweise/Festlegung der Anforderungen

3.4 Risikokategorisierung

3.4.1 Einschlägiges Gemeinschaftsrecht

3.4.2 Hinweise/Festlegung der Anforderungen

3.5 Benennung der zuständigen Behörden

3.5.1 Einschlägiges Gemeinschaftsrecht

3.5.2 Hinweise/Festlegung der Anforderungen

3.6 Allgemeine Organisation und Management

3.6.1 Einschlägiges Gemeinschaftsrecht

3.6.2 Hinweise/Festlegung der Anforderungen

3.7 Kontrollsysteme und Koordinierung der Maßnahmen

3.7.1 Einschlägiges Gemeinschaftsrecht

3.7.2 Hinweise/Festlegung der Anforderungen

3.7.2.1 Organisation der amtlichen Kontrollen

3.7.2.2 Koordination und Zusammenarbeit

3.8 Übertragung von Aufgaben an Kontrollstellen

3.8.1 Einschlägiges Gemeinschaftsrecht

3.8.2 Hinweise/Festlegung der Anforderungen

3.9 Erfüllung der arbeitstechnischen Kriterien

3.9.1 Einschlägiges Gemeinschaftsrecht

3.9.2 Hinweise/Festlegung der Anforderungen

3.10 Ausbildung des Personals, das die amtlichen Kontrollen durchführt

3.10.1 Einschlägiges Gemeinschaftsrecht

3.10.2 Hinweise/Festlegung der Anforderungen

3.11 Dokumentierte Verfahren

3.11.1 Einschlägiges Gemeinschaftsrecht

3.11.2 Hinweise/Festlegung der Anforderungen

3.12 Operative Notfallpläne

3.12.1 Einschlägiges Gemeinschaftsrecht

3.12.2 Hinweise/Festlegung der Anforderungen

3.13 Organisation der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Unterstützung

3.13.1 Einschlägiges Gemeinschaftsrecht

3.13.2 Hinweise/Festlegung der Anforderungen

3.14 Anpassung der nationalen Kontrollpläne

3.14.1 Einschlägige Gemeinschaftsvorschriften

3.14.2 Hinweise/Festlegung der Anforderungen

4 Hinweise zum Format der integrierten mehrjährigen nationalen Kontrollpläne

4.1 Titel

4.2 Kontaktstelle im Mitgliedstaat (zur Kommunikation über den Plan)

4.3 Planinhalt

4.3.1 Allgemeine nationale strategische Ziele

4.3.2 Benennung der zuständigen Behörden, nationalen Referenzlaboratorien und bevollmächtigten Kontrollstellen

4.3.3 Organisation und Verwaltung amtlicher Kontrollen durch die zuständigen Behörden

4.3.4 Notfallpläne und gegenseitige Unterstützung

4.3.5 Vorkehrungen für Audits der zuständigen Behörden (nicht anwendbar auf Pflanzen-Gesundheit)

4.3.6 Massnahmen, mit denen die Einhaltung der arbeitstechnischen Kriterien der Verordnung (EG) NR. 882/2004 sichergestellt wird (nicht anwendbar auf Pflanzengesundheit)

4.3.7 Überprüfung und Anpassung des nationalen Kontrollplans

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