Regelwerk, EU chronologisch, EU 2006

VO (EG) 1882/2006
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Artikel 1

Artikel 2

Anhang Verfahren für die Probenahme, Probenaufbereitung und Analyse zur amtlichen Kontrolle des Nitratgehalts bestimmter Lebensmittel

A. Allgemeine Bestimmungen

A.1. Anwendungsbereich

A.2. Definitionen Für die Zwecke dieses Anhangs gelten die folgenden Definitionen:

A.3. Allgemeine Vorschriften

A.4. Verschiedene Arten von Partien

B. Probenahmeverfahren

B.1. Probenahme auf dem Feld

B.2. Probenahme von Spinat, Salat, Getreidebeikost und anderer Beikost für Säuglinge und Kleinkinder auf Marktebene

Tabelle 1 Mindestanzahl der Einzelproben die der Partie zu entnehmen sind

Tabelle 2 Anzahl der Packungen (Einzelproben), die die Sammelprobe bilden, sofern die Partie aus einzelnen Packungen besteht

B.3. Probenahme im Einzelhandel

B.4. Akzeptanz einer Partie oder Teilpartie

C. Probenaufbereitung

D. Analysemethoden, Angabe der Ergebnisse und Laborkontroll-Anforderungen

D.1. Definitionen

D.2. Allgemeine Vorschriften

D.3. Spezifische Anforderungen

D.4. Angabe der Ergebnisse, Abschätzung der Messunsicherheit und Berechnung der Wiederfindungsrate

D.5.