umwelt-online: Verordnung (EG) Nr. 62/2006 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zum Teilsystem "Telematikanwendungen für den Güterverkehr" des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems (3)
zurück

4.2.4. Prognose zur Zugfahrt

4.2.4.1. Allgemeine Bemerkungen 12

Dieser Abschnitt definiert die Meldungen, die beim Normalbetrieb des Zuges, wenn keinerlei Unterbrechung auftreten, ausgetauscht werden müssen.

Die relevanten Meldungen sind:

Zugfahrtprognose,
Zugfahrtmeldung.

Dieser Informationsaustausch zwischen EVU und IB erfolgt immer zwischen dem aktuell zuständigen IB und dem EVU, das die Trasse gebucht hat, auf der sich der Zug aktuell befindet. Im Fall des offenen Netzzugangs, wenn also die Trassen für die gesamte Fahrt von einem einzigen EVU (dieses EVU betreibt auch den Zug während der gesamten Fahrt) gebucht werden, werden alle Meldungen an dieses EVU gesandt. Dasselbe gilt, wenn die Trassen für die Fahrt von einem EVU über den OSS gebucht werden.

Sie berücksichtigen die verschiedenen Kommunikationsbeziehungen zwischen EVU und IB entsprechend den Trassenbuchungsszenarien in Kapitel 4.2.2.1 (Beantragung einer Trasse, Vorbemerkungen Szenario A, B):

Es wird angenommen, dass der Übergabepunkt nicht gleichzeitig ein Wagenübergangspunkt (nur Szenario B) und auch keine Anschlussstelle ist. Somit ist der Übergabepunkt ein Punkt auf den gebuchten Trassen eines EVU und das EVU hat die Zugbildung bereits an den IB n2 übermittelt, während es gleichzeitig diese Meldung an den IB n1 geschickt hat.

IB n1 muss nach der Abfahrt vom Abfahrtspunkt 5 eine Zugfahrtprognose mit der voraussichtlichen Übergabezeit (PZÜ) an IB n2 übermitteln. Diese Meldung wird gleichzeitig an das EVU geschickt.

Wenn ein Zug die Infrastruktur des IB n1 am Übergabepunkt verlässt, sendet dieser IB eine Zugfahrtmeldung mit der tatsächlichen Übergabezeit an diesem Punkt an das EVU, das die Trasse gebucht hat.

Wenn ein Zug in die Infrastruktur des IB n2 am Übergabepunkt einfährt, sendet dieser IB eine Zugfahrtmeldung mit der tatsächlichen Übergabezeit an diesem Punkt an das EVU, das die Trasse gebucht hat.

Im Trassenvertrag muss ein Wagenübergangspunkt immer als Meldepunkt definiert werden. (PZAZ an den Meldepunkten werden von den IB gemäß den Angaben in ihren Verträgen mit den EVU generiert.)

Für diesen Punkt sendet der zuständige IB, sobald der Zug den auf der Trasse vorher liegenden Meldepunkt verlassen hat, eine Zugfahrtprognosemeldung mit der voraussichtlichen Ankunftszeit des Zuges (PZAZ) an diesem Wagenübergangspunkt an das EVU, das die Trasse gebucht hat (z.B. EVU 1). EVU 1 gibt die Meldung an das nächste EVU (z.B. EVU 2), das den Zug übernehmen soll, weiter. Zusätzlich wird diese Meldung auch an das federführende EVU (FEVU) für den Transport weitergegeben, sofern ein FEVU vorhanden und die Weiterleitung der Meldung im Vertrag zwischen den beiden EVU festgelegt ist.

Ist der Wagenübergangspunkt gleichzeitig ein Übergabepunkt, beispielsweise zwischen IB n1 und IB n2, sendet IB n1 die Zugfahrtprognose bereits nach der Abfahrt vom Abfahrtspunkt oder vom vorigen Wagenübergangspunkt an IB n2 mit Angabe der voraussichtlichen Übergabezeit (PZÜ). Diese Meldung wird gleichzeitig an das EVU geschickt, das die Trasse gebucht hat, z.B. EVU 1. Für das EVU ist die PZÜ identisch mit PZAZ am Wagenübergangspunkt. EVU 1 gibt die Meldung an den Nachbarn EVU 2 und gegebenenfalls an ein federführendes EVU für den Transport weiter, sofern ein FEVU vorhanden und die Weiterleitung der Meldung im Vertrag zwischen den beiden EVU festgelegt ist.

Bei Ankunft des Zuges an einem Wagenübergangspunkt muss der IB eine Zugfahrtmeldung an das EVU senden, das die Trasse gebucht hat (z.B. EVU 1); die Meldung enthält die tatsächliche Ankunftszeit an diesem Punkt.

Vor der Abfahrt eines Zuges vom Wagenübergangspunkt muss EVU 2 eine neue Zugbildungsmeldung an den IB schicken, der ihr die Trasse zugewiesen hat, und es muss das in Kapitel 4.2.3 (Zugvorbereitung) beschriebene Verfahren bei der Abfahrt befolgen.

Eine Anschlussstelle muss immer im Trassenvertrag als Meldepunkt definiert werden.

Für diesen Punkt muss der zuständige IB eine Zugfahrtprognose mit einer PZAZ nur dann schicken, wenn dies im Vertrag zwischen IB und EVU festgelegt ist.

Ist die Anschlussstelle aber gleichzeitig ein Übergabepunkt, beispielsweise zwischen IB n1 und IB n2, muss IB n1 die Zugfahrtprognose bereits nach der Abfahrt vom Abfahrtspunkt oder vom vorigen Wagenübergangspunkt an IB n2 mit Angabe der voraussichtlichen Übergabezeit (PZÜ) senden. Diese Meldung wird auch an das EVU geschickt. Für das EVU ist die PZÜ identisch mit der PZAZ an der Anschlussstelle.

Bei Ankunft des Zuges an der Anschlussstelle muss der IB eine Zugfahrtmeldung mit der tatsächlichen Ankunftszeit an diesem Punkt an das EVU schicken.

Vor Abfahrt des Zuges von der Anschlussstelle müssen das EVU und der IB das in Kapitel 4.2.3 (Zugvorbereitung) beschriebene Verfahren bei der Abfahrt befolgen.

Wenn der Zug an seinem Ziel eintrifft, sendet der zuständige IB die Meldung "Zugfahrtmeldung" mit der tatsächlichen Ankunftszeit an das EVU, das die Trasse gebucht hat.

Bemerkung: Im Trassenvertrag können auch andere Orte definiert sein, für die eine Zugfahrtprognose mit PZAZ und Zugfahrtmeldungen mit Istzeiten erforderlich sind. Für diese Punkte sendet der zuständige IB diese Meldungen nach Maßgabe des Trassenvertrags. Die weitere Auswertung und Verarbeitung der gesendeten PZÜ und PZAZ wird in den Kapiteln 4.2.7 (Ladung PÜZ/PAZ) bis 4.2.9 (Berichtswesen Wagenübergang) beschrieben.

In den folgenden Kapiteln werden die Meldungen "Zugfahrtprognose" und "Zugfahrtmeldung" in ihren wichtigsten Punkten umrissen. Die ausführlichen Formate dieser Meldungen sind im Anhang a Anlage F definiert. Die logische Abfolge dieses Meldungsaustauschs bei den unterschiedlichen Kommunikationsszenarios ist aus Anhang a Ziffer 5 Kapitel 4 ersichtlich. Es sei darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Kommunikationsbeziehung zwischen EVU und IB während der Zugfahrt die beiden Szenarien A(a) und A(b) (Kapitel 4.2.2.1: Beantragung einer Trasse, Vorbemerkungen) zum Trassenantrag identisch sind, denn in beiden Fällen kennen die IB nur ein EVU, z.B. EVU 1, das den Zug über die gesamte Trasse betreibt und auch für die neue Zugbildung an den Anschlussstellen zuständig ist.

4.2.4.2. Zugfahrtprognose

Diese Meldung muss vom IB für Übergabepunkte, Wagenübergangspunkte und für das Zugziel, wie in Kapitel 4.2.4.1 (Prognose zur Zugfahrt, Allgemeine Bemerkungen) beschrieben, geschickt werden.

Zusätzlich muss diese Meldung durch den IB an das EVU für weitere Meldepunkte entsprechend den EVU/IB-Verträgen erfolgen (z.B. für Anschlussstellen).

Die wichtigsten Datenelemente sind:

4.2.4.3. Zugfahrtmeldung

Diese Meldung muss erfolgen bei:

4.2.5. Information über Verkehrsunterbrechung

4.2.5.1. Allgemeine Bemerkungen

Erfährt das EVU von einer Verkehrsunterbrechung während der Zugfahrt, für die es verantwortlich ist, muss es den zuständigen IB unverzüglich unterrichten (nicht per IT-Meldung, sondern z.B. durch den Triebfahrzeugführer). Falls erforderlich, aktualisiert das EVU die Betriebsdatenbank für Wagen und Intermodaleinheiten. Falls erforderlich, aktualisiert der IB die Infrastrukturdaten in der Datenbank für Mitteilungen der Infrastrukturbeschränkungen und/oder die Trassen- bzw. die Zugdatenbank.

Bei Verspätungen von mehr als x Minuten (dieser Wert ist im Vertrag zwischen EVU und IB zu definieren) muss der betroffene IB dem EVU eine Zugfahrtprognose bezogen auf den nächsten Meldepunkt schicken.

Bei Aussetzung des Zuges sendet der IB eine Meldung über die Fahrtunterbrechung gemäß nachstehender Beschreibung.

In den Ausnahmefällen, in denen das EVU oder der IB den Zug nicht zur veranschlagten Zeit fahren lassen kann, muss eine neue Trasse gemäß Kapitel 4.2.2 (Beantragung einer Trasse) ausgehandelt werden.

4.2.5.2. Fahrtunterbrechung

Bei Aussetzung des Zuges wird diese Meldung vom IB an den benachbarten IB und an das EVU, das die Trasse gebucht hat, geschickt.

Die wichtigsten Datenelemente in dieser Meldung sind:

4.2.6. Abfragen zum Zugstandort

4.2.6.1. Vorbemerkung

Dieser Abschnitt beschreibt die Möglichkeiten der Abfrage, um Informationen über den Standort eines Zuges zu erhalten. Das EVU kann den Status seiner Züge jederzeit beim IB abfragen. Die Abfrage kann sich erstrecken auf:

Der Zugriff auf diese Informationen muss von der Kommunikationsbeziehung EVU/IB während der Zugfahrt unabhängig sein, d. h. das EVU muss eine einzelne Zugangsadresse 6 für diese Informationen haben. Die Informationen basieren hauptsächlich auf den gespeicherten Meldungen, die nach oben beschriebenem Verfahren ausgetauscht wurden.

4.2.6.2. Abfrage zur Zugfahrt

Zweck: EVU erfragt den letzten gemeldeten Status (Standort, Verspätungen und Verspätungsgründe) eines bestimmten Zuges auf der Infrastruktur eines bestimmten IB.

Abfrage: Wichtigste Datenelemente:

Antwort: Informationsdaten:

4.2.6.3. Abfrage zur Zugverspätung/Fahrleistung

Zweck: EVU erfragt alle Verspätungen bei einem bestimmten IB.

Abfrage: Wichtigste Datenelemente

Antwort: Informationsdaten (dieselben Informationen wie bei der "Abfrage zur Zugfahrt", jedoch nicht nur für den zuletzt gemeldeten Meldepunkt, sondern für alle Meldepunkte des Zuges auf der Infrastruktur des spezifizierten IB):

4.2.6.4. Abfrage der Zugkennung

Zweck: EVU erfragt die aktuelle Zugkennung und die vorigen Zugkennungen. Für einen spezifischen Zug kann jede der Zugkennungen für die Abfrage verwendet werden.

Abfrage: Wichtigste Datenelemente:

Antwort: Informationsdaten:

4.2.6.5. Abfrage der Zugfahrtprognose beim IB

Zweck: EVU fragt nach der prognostizierten Zeit eines bestimmten Zuges an einem bestimmten Meldepunkt, oder bei Auslassen des Meldepunkts erfolgt die Frage nach der prognostizierten Zeit am Übergabepunkt vom IB.

Abfrage: Wichtigste Datenelemente:

Antwort: Informationsdaten:

4.2.6.6. Abfrage an IB über Züge am Meldepunkt

Zweck: EVU fragt nach allen seinen Zügen an einem bestimmten Meldepunkt auf der Infrastruktur eines speziellen IB.

Abfrage: Wichtigste Datenelemente:

Antwort: Informationsdaten:

4.2.7. Ladung PÜZ/PAZ

4.2.7.1. Vorbemerkung

In Kapitel 4.2.2 (Trassenantrag) bis 4.2.6 (Zugstandort) wird hauptsächlich die Kommunikation zwischen EVU und IB beschrieben. Da die Aufgabe des Betreibers der Infrastruktur darin besteht, die Züge zu überwachen und zu steuern, ist die Zugnummer das wichtigste Element dieser Kommunikation. Der Wageninformationsteil der Zugbildungsmeldung ist nur für den Abgleich der Zugbildung mit dem Trassenvertrag zwischen IB und EVU und in Ausnahmefällen relevant.

Die Einzelüberwachung von Wagen oder Intermodaleinheiten wird durch diesen Informationsaustausch nicht geregelt. Dies geschieht auf EVU- oder FEVU-Ebene auf Basis der zugspezifischen Meldungen und wird in den folgenden Kapiteln 4.2.7 (Ladung PÜZ/PAZ) bis 4.2.9 (Berichtswesen Wagenübergang) beschrieben.

Der auf Wagen oder Intermodaleinheiten bezogene Informationsaustausch und die Aktualisierung stützen sich im Wesentlichen auf die Speicherung von "Tourenplänen" und "Wagenbewegungen" (Kapitel 4.2.12.2: Weitere Datenbanken).

Wie bereits in Kapitel 2.3.2 (Betrachtete Prozesse) erwähnt, ist die wichtigste Information für einen Kunden immer die voraussichtliche Ankunftszeit (PAZ) seiner Ladung. Die wagenbezogene PAZ sowie die PÜZ ist auch die Basisinformation in der Kommunikation zwischen FEVU und EVU. Diese Information ist das Hauptinstrument für das FEVU zur Überwachung des physischen Transports einer Ladung und dient zur Überprüfung mit der Verpflichtung gegenüber dem Kunden.

Die prognostizierten Zeiten in den zugbezogenen Meldungen beziehen sich stets auf die Ankunftszeit eines Zuges an einem bestimmten Punkt. Das kann ein Übergabepunkt, Wagenübergangspunkt, Zielort oder ein anderer Meldepunkt sein. Es handelt sich dabei immer um die voraussichtliche Ankunftszeit des Zuges (PZAZ). Für die verschiedenen Wagen oder Intermodaleinheiten in einem Zug kann diese PZAZ unterschiedliche Bedeutungen haben. Eine für einen Wagenübergangspunkt berechnete PZAZ kann beispielsweise die voraussichtliche Wagenübergangszeit (PÜZ) für einige Wagen oder Intermodaleinheiten sein. Für andere Wagen, die zur weiteren Beförderung durch dasselbe EVU im Zugverband verbleiben, mag dieses PZAZ ohne Bedeutung sein. Die Aufgabe des EVU, das die PZAZ-Information erhält, ist es, die spezifische Interpretation vorzunehmen und auszuwerten, sie als Wagenbewegung in der Betriebsdatenbank für Wagen und Intermodaleinheiten zu speichern und sie dann dem FEVU mitzuteilen, falls der Zug nicht im Modus des offenen Netzzugangs betrieben wird. Dies wird nun in den folgenden Abschnitten betrachtet.

4.2.7.2. Berechnung der PÜZ/PAZ

Die PÜZ/PAZ-Berechnung basiert auf den Informationen vom zuständigen Infrastrukturbetreiber. Dieser sendet im Rahmen der Zugfahrtprognose die voraussichtliche Ankunftszeit des Zuges (PZAZ) für die definierten Meldepunkte (in jedem Fall für Übergabe-, Wagenübergangs- oder Ankunftspunkte einschließlich Intermodal-Umschlagbahnhöfe) auf der vereinbarten Trasse, z.B. für den Übergabepunkt von einem IB zum nächsten IB (in diesem Fall ist PZAZ gleich PZÜ).

Für die Wagenübergangspunkte oder für andere definierte Meldepunkte auf der vereinbarten Trasse muss das EVU für das nächste EVU in der Transportkette die voraussichtliche Wagenübergangszeit (PÜZ) für die Wagen und/oder Intermodaleinheiten berechnen.

Da ein EVU Wagen mit verschiedenen Fahrten und von verschiedenen FEVU innerhalb des Zugs haben kann, kann der Wagenübergangspunkt für die PÜZ-Berechnung der Wagen verschieden sein. Dies ist in den zwei folgenden vereinfachten Beispielen erklärt (die bildliche Darstellung dieser Szenarien ist im Anhang A Index 5 Kapitel 1.4 wiedergegeben, und das Ablaufdiagramm auf der Basis von Beispiel 1 für den Wagenübergangspunkt C ist in Anhang A Index 5 Kapitel 5 dargestellt).

Beispiel 1: EVU1 hat innerhalb ein und desselben Zuges die Wagen Nummer 1 und 2 vom FEVU1 und die Wagen mit den Nummern 3 bis 5 vom FEVU2. Am Wagenübergangspunkt C erfolgt der weitere Transport vom Wagen 1 und 2 durch EVU2 und für die Wagen 3 bis 5 durch EVU3. In diesem Fall muss EVU1 bezogen auf den Wagenübergangspunkt C die PÜZ für den Wagen 1 und 2 berechnen und diese Werte an das FEVU1 schicken. EVU1 muss auch, bezogen auf den gleichen Wagenübergangspunkt C, die PÜZ für die Wagen 3 bis 5 berechnen und diese Werte dem FEVU2 schicken.
Beispiel 2: EVU1 hat innerhalb ein und desselben Zuges die Wagen Nummer 1 und 2 vom FEVU1 und die Wagen mit den Nummern 3 bis 5 vom FEVU2. Am Wagenübergangspunkt C erfolgt der weitere Transport von Wagen 3 bis 5 durch EVU3, während die Wagen 1 und 2 im Zug des EVU1 bis zum Wagenübergangspunkt E verbleiben, wo die Verantwortung für diese Wagen an EVU2 übergeht. In diesem Fall muss EVU1 bezogen auf den Wagenübergangspunkt C nur die PÜZ für die Wagen 3 bis 5 berechnen und diese Werte dem EVU2 schicken. Für die Wagen 1 und 2 ist der Wagenübergangspunkt C nicht relevant. Der nächste relevante Wagenübergangspunkt für diese Wagen ist E, und EVU1 muss bezogen auf diesen Punkt die PÜZ berechnen und diese Werte an FEVU1 schicken.

Das nächste EVU berechnet seinerseits auf Basis der PÜZ-Angaben vom vorigen EVU die wagenbezogene PÜZ für den nächsten Wagenübergangspunkt. Diese Schritte werden von allen folgenden EVU ausgeführt. Wenn das letzte EVU (z.B. EVU n) in der Transportkette eines Wagens die PÜZ von seinem vorausgehenden EVU (z.B. EVU n-1) für den Wechsel des Wagens zwischen EVU n-1 und EVU n erhält, muss das letzte EVU (EVU n) die voraussichtliche Ankunftszeit der Wagen am Endziel errechnen. Diese ist ausgerichtet auf die Platzierung der Wagen gemäß Beförderungsauftrag und im Einklang mit der Verpflichtung des FEVU gegenüber dem Kunden. Dies ist die PAZ für den Wagen; sie muss zum FEVU gesandt werden. Sie muss zusammen mit der Wagenbewegung elektronisch gespeichert werden. Das FEVU muss dem Kunden entsprechend den Vertragsbedingungen Zugang zu dessen relevanten Daten gewähren.

Bemerkung zu Intermodaleinheiten: Für die Intermodaleinheiten auf einem Wagen sind die wagenbezogenen PÜZ zugleich die PÜZ für die Intermodaleinheiten. Bezüglich der PAZ für Intermodaleinheiten sei angemerkt, dass das EVU nicht in der Lage ist, eine solche PAZ über den Schienentransportanteil hinaus zu berechnen. Daher kann das EVU nur PÜZ bezogen auf den Intermodalterminal liefern.

Das federführende EVU ist verantwortlich für den Vergleich der PAZ mit der eingegangenen Verpflichtung gegenüber dem Kunden.

Abweichungen der PAZ von der Verpflichtung gegenüber dem Kunden müssen im Einklang mit dem Vertrag behandelt werden und können zu einem Alarmmanagement-Prozess durch das FEVU führen. Für die Übertragung der Ergebnisse dieses Prozesses ist die Alarmmeldung vorgesehen.

Als Basis für den Alarmmanagement-Prozess muss das FEVU die Möglichkeit zur wagenbezogenen Abfrage von Abweichungen haben. Diese Abfrage eines FEVU und die Antwort vom EVU sind ebenfalls nachfolgend beschrieben.

4.2.7.3. Wagen PÜZ/PAZ

Zweck: Übermittlung der PÜZ oder einer aktualisierten PÜZ von einem EVU zum nächsten EVU in der Transportkette. Das letzte EVU in der Transportkette der Wagen übermittelt die PAZ oder eine aktualisierte PAZ an das FEVU.
Wichtigste Datenelemente:
  • Kennung des EVU, das die PÜZ oder PAZ errechnet hat,
  • Abfahrt- oder vorheriger Wagenübergangspunkt (PÜZ oder Abfahrtszeit am Ursprungsbahnhof),
  • Zugnummer bei Abfahrt vom Abfahrts- oder vorigen Wagenübergangspunkt (PÜZ oder Abfahrtszeit vom Ursprungsbahnhof),
  • Tatsächliche(s) Abfahrtsdatum und -uhrzeit des Zuges,
  • Ankunfts- oder nächster Wagenübergangspunkt (PÜZ/PAZ-Endbahnhof),
  • Zugnummer bei Ankunft am PÜZ/PAZ-Endbahnhof (Ankunfts- oder nächster Wagenübergangspunkt),
  • Ankunftsdatum und -uhrzeit des Wagens (PÜZ oder PAZ).

4.2.7.4. Alarmmeldung

Zweck: Als Folge des Abgleichs zwischen PAZ und der Verpflichtung gegenüber dem Kunden kann das FEVU eine Alarmmeldung an die beteiligten EVU schicken.
Wichtigste Datenelemente:
  • Wagennummer,
  • Verpflichtung gegenüber dem Kunden: Ankunftsdatum und -uhrzeit,
  • Derzeitige PAZ: Datum und Uhrzeit.

Bemerkung: Im Fall des offenen Netzzugangs ist die Berechnung der PÜZ und PAZ ein interner Prozess innerhalb des EVU. In diesem Fall ist das EVU selbst das federführende EVU.

4.2.7.5. Abfrage zu Wagenabweichungen

Zweck: FEVU erfragt die Abweichungen bezogen auf einen bestimmten Wagen.
Abfrage: Wichtigste Datenelemente
  • Wagennummer,
  • FEVU-Kennung.
Antwort: Informationsdaten:
  • Für jeden Meldepunkt
    • Kennung des Meldepunkts,
    • Wagenstatus am Meldepunkt (Abfahrt, Ankunft am Rangierbahnhof, Abfahrt ab Rangierbahnhof, Ankunft am Wagenübergangspunkt, Ankunft am Ziel),
    • Zuständiges EVU am Meldepunkt und gemäß Wagenstatus am Meldepunkt,
    • Neu geplante Zeit (Vergleich zum aktuellen Fahrplan bei mehrfachen Umplanungen),
    • PÜZ, falls Meldepunkt ein Wagenübergangspunkt ist,
    • Istzeit am Meldepunkt,
    • Für jede Abweichung am betreffenden Meldepunkt
      • Code für die Ursache und Verspätungszeit aufgrund dieser Ursache.

4.2.8. Berichtswesen Wagenbewegung

4.2.8.1. Vorbemerkungen 12

Für das Berichtswesen von Wagenbewegungen müssen die folgenden Daten gespeichert und elektronisch zugänglich sein. Sie müssen auch, falls vertraglich vereinbart, als Meldung mit autorisierten Parteien ausgetauscht werden. Die genauen Formate sind in Anhang a Anlage F definiert.

4.2.8.2. Wagenfreigabe

Zweck: FEVU an EVU: Das federführende EVU ist nicht unbedingt das erste EVU in der Transportkette. In diesem Fall muss das FEVU dem zuständigen EVU mitteilen, dass der Wagen auf dem Abstellgleis des Kunden (Abfahrtsort gemäß Vertrag zwischen FEVU und Kunde) zum gegebenen Freigabezeitpunkt (Datum und Uhrzeit der Abfahrt) zur Abholung bereit steht.

Der Vorgang muss in der Betriebsdatenbank für Wagen und Intermodaleinheiten gespeichert werden.

Wichtigste Datenelemente:
  • Wagennummer,
  • Ort, Datum und Uhrzeit der Abfahrt (der Ort, von dem der Transport abgehen soll).

Die folgenden Daten müssen für EVU und FEVU leicht aus den Datenbanken abrufbar sein:

  • Transporteinheit, Kennung, Größe und Art,
  • Auslastung der Transporteinheit,
  • Gesamtgewicht (Gebuchtes/tatsächliches Gesamtgewicht (Masse) der Güter, einschließlich Verpackung und Transportvorrichtungen),
  • Angabe von Gefahrgütern.

4.2.8.3. Wagenabfahrt

Zweck: EVU an FEVU: Das EVU muss dem FEVU das tatsächliche Datum und die tatsächliche Uhrzeit mitteilen, zu der der Wagen vom Abfahrtsort gezogen wurde.

Der Vorgang muss in der Betriebsdatenbank für Wagen und Intermodaleinheiten gespeichert werden. Mit diesem Meldungsaustausch geht die Verantwortung für den Wagen vom Kunden auf das EVU über.

Wichtigste Datenelemente:
  • Wagennummer,
  • Ort, Datum und Uhrzeit der Abfahrt (der Ort, von dem der Transport abgehen soll).

Die folgenden Daten müssen für EVU und FEVU leicht aus den Datenbanken abrufbar sein:

  • Transporteinheit, Kennung, Größe und Art,
  • Auslastung der Transporteinheit,
  • Gesamtgewicht (Gebuchtes/tatsächliches Gesamtgewicht (Masse) der Güter, einschließlich Verpackung und Transportvorrichtungen),
  • Angabe von Gefahrgütern.

4.2.8.4. Wagenankunft Rangierbahnhof

Zweck: Das EVU muss das FEVU informieren, dass der Wagen am Rangierbahnhof angekommen ist. Diese Meldung kann aufgrund einer "Zugfahrtmeldung" aus Kapitel 4.2.4 (Prognose zur Zugfahrt) erfolgen. Der Vorgang muss in der Betriebsdatenbank für Wagen und Intermodaleinheiten gespeichert werden.
Wichtigste Datenelemente:
  • Wagennummer,
  • Kennung des Rangierbahnhofs,
  • Datum und Uhrzeit der Ankunft am Rangierbahnhof.

4.2.8.5. Wagenabfahrt Rangierbahnhof

Zweck: Das EVU muss das FEVU informieren, dass der Wagen den Rangierbahnhof verlassen hat. Diese Meldung kann aufgrund einer "Zugfahrtmeldung" aus Kapitel 4.2.4 (Prognose zur Zugfahrt) erfolgen. Der Vorgang muss in der Betriebsdatenbank für Wagen und Intermodaleinheiten gespeichert werden.
Wichtigste Datenelemente:
  • Wagennummer,
  • Kennung des Rangierbahnhofs,
  • Datum und Uhrzeit der Abfahrt vom Rangierbahnhof.

4.2.8.6. Wagenausnahme

Zweck: Das EVU muss das FEVU informieren, sobald etwas Unerwartetes mit dem Wagen auftritt, das möglicherweise eine Auswirkung auf PÜZ/PAZ haben kann oder das zusätzliche Aktivitäten erforderlich macht. Diese Meldung bedingt in den meisten Fällen auch die Berechnung einer neuen PÜZ/PAZ. Wenn das FEVU beschließt, eine neue PÜZ/PAZ zu benötigen, sendet es eine Meldung zusammen mit der Angabe "Neue PÜZ/PAZ erforderlich" zurück an das EVU, das die Meldung geschickt hat. (Meldung: Wagenausnahme neue PÜZ/PAZ erforderlich). Die Berechnung der neuen PÜZ/PAZ muss nach dem Verfahren in Kapitel 4.2.7 (Ladung PÜZ/PAZ) erfolgen.

Diese Information muss in der Betriebsdatenbank für Wagen und Intermodaleinheiten gespeichert werden.

Wichtigste Datenelemente:
  • Wagennummer,
  • Ort, Datum und Uhrzeit der Störung (der Ort, an dem während des Transports etwas Unvorhergesehenes geschieht),
  • Ursachen-/Störungscode.

Zusätzlich müssen folgende Daten leicht aus den Datenbanken abrufbar sein:

  • Kennung der Transporteinheit,
  • Angabe von Gefahrgütern.

4.2.8.7. Wagenausnahme neue PÜZ/PAZ erforderlich

Zweck: Das FEVU kann diese Meldung an das aktuelle EVU senden, das die "Ausnahmemeldung" geschickt hat, um eine Neuberechnung der PÜZ/PAZ anzufordern. Das FEVU sendet diese Meldung an alle folgenden EVU, um sie über die Abweichung zu informieren. Ob eine Neuberechnung der PÜZ/PAZ erforderlich ist, entscheidet das FEVU; sie ist nicht in allen Fällen erforderlich.
Wichtigste Datenelemente:
  • Wagennummer,
  • Ort, Datum und Uhrzeit der Störung (der Ort, an dem während des Transports etwas Unvorhergesehenes geschieht),
  • Ursachen-/Störungscode,
  • Neue PÜZ/PAZ erforderlich.

Zusätzlich müssen folgende Daten leicht aus den Datenbanken abrufbar sein:

  • Kennung der Transporteinheit,
  • Angabe von Gefahrgütern.

4.2.8.8. Wagenankunft

Zweck: Das letzte EVU in der Transportkette eines Wagens oder einer Intermodaleinheit muss das FEVU informieren, dass der Wagen auf seinem Rangierbahnhof angekommen ist (EVU-Standort).
Wichtigste Datenelemente:
  • Wagennummer,
  • Kennung des Rangierbahnhofs des EVU,
  • Datum und Uhrzeit der Ankunft.

4.2.8.9. Wagenablieferung

Zweck: Das letzte EVU in der Transportkette eines Wagens muss das FEVU informieren, dass der Wagen auf das Abstellgleis des Empfängers gestellt wurde.
Wichtigste Datenelemente:
  • Wagennummer,
  • Genaue Ortsangabe auf Empfängergleis (Standort, Bereich, Gleis, Stelle),
  • Datum und Uhrzeit des Abstellens.

Die Wagenablieferungsmeldung kann ein zweites Mal als "Wagenablieferbestätigung" mit folgender Zusatzangabe geschickt werden:

Bemerkung: Im Fall des offenen Netzzugangs ist das beschriebene Berichtswesen über Wagenbewegungen ein interner Prozess des EVU (FEVU). Dennoch müssen alle Berechnungen und Datenspeicherungen von ihm als FEVU, das einen Vertrag mit und eine Verpflichtung gegenüber dem Kunden hat, durchgeführt werden.

Das Ablaufdiagramm für diese Meldungen basierend auf dem Beispiel 1 der PÜZ-Berechnung für die Wagen der Nummern 1 und 2 (siehe Kapitel 4.2.7.2 Berechnung der PÜZ/PAZ) ist integriert in dem Ablaufdiagramm für Wagenübergangsmeldung Anhang A Ziffer 5 Kapitel 6.

4.2.9. Berichtswesen Wagenübergang

4.2.9.1. Vorbemerkung

Das Berichtswesen zum Wagenübergang beschreibt alle Meldungen, die mit einem Wechsel der Verantwortlichkeit, der sich an Wagenübergangspunkten vollzieht, für einen Wagen zwischen zwei Eisenbahnverkehrsunternehmen verbunden sind. Jeder Wechsel verpflichtet das neue EVU, eine PÜZ zu berechnen und das in Kapitel 4.2.7 (Ladung PÜZ/PAZ) beschriebene Verfahren zu befolgen.

Folgende Meldungen müssen ausgetauscht werden:

Die Informationen in diesen Meldungen müssen in der Betriebsdatenbank für Wagen und Intermodaleinheiten gespeichert werden. Im Fall irgendwelcher Ausnahmen müssen neue PÜZ/PAZ-Zeiten generiert und nach dem in Kapitel 4.2.7 (Ladung PÜZ/PAZ) beschriebenen Verfahren an die anderen Beteiligten übermittelt werden. Das Ablaufdiagramm für diese Meldungen zusammen mit den Meldungen aus dem Berichtswesen der Wagenbewegungen ist im Anhang A Ziffer 5 Kapitel 6 dargestellt.

Die Meldungen "Wagenübergang" und "Wagenübergang/Sub" wie auch die Meldungen "Wagen am Übergangspunkt erhalten" können in Form einer Liste für mehrere Wagen gleichzeitig übertragen werden, insbesondere wenn sich alle Wagen in ein und demselben Zug befinden. In diesem Fall können alle Wagen in einer einzigen Meldung aufgeführt werden.

Im Fall des offenen Netzzugangs gibt es keine Wagenübergangspunkte. An einer Anschlussstelle bleibt die Verantwortung für die Wagen unverändert. Es ist daher kein spezieller Meldungsaustausch erforderlich. Allerdings müssen aus der an diesem Meldepunkt abgesetzten Zugfahrtmeldung die Wagen- oder Intermodaleinheit-Informationen (wie Standort, Ankunftsdatum und -uhrzeit sowie Abfahrtsdatum und -uhrzeit) entnommen, verarbeitet und in der Betriebsdatenbank für Wagen und Intermodaleinheiten gespeichert werden.

Die Inhalte dieser Meldungen ergeben sich wie folgt:

4.2.9.2. Wagenübergang

Zweck: Mit der Meldung "Wagenübergang" fragt ein EVU (EVU 1) beim nächsten EVU (EVU 2) in der Transportkette an, ob es bereit ist, die Verantwortung für einen Wagen zu übernehmen. Mit der Meldung "Wagenübergang/Sub" informiert EVU 2 seinen IB, dass es die Verantwortung für den Wagen übernommen hat.
Wichtigste Datenelemente:
  • Wagennummer,
  • Zugnummer (nur wenn der Wagen Teil eines Zuges ist),
  • Ort, Datum und Uhrzeit des Wagenübergangs.

Zusätzlich müssen folgende Daten leicht aus den Datenbanken abrufbar sein.

  • Kennung der Transporteinheit (Anzahl, Größe und Art),
  • Gesamtgewicht (Gebuchtes/tatsächliches Gesamtgewicht (Masse) der Güter, einschließlich Verpackung und Transportvorrichtungen),
  • Auslastung der Transporteinheit,
  • Details zu Gefahrgütern, Kennung.

4.2.9.3. Wagenübergang/Sub

Zweck: Mit der Meldung "Wagenübergang/Sub" informiert das EVU 2 seinen IB, dass es die Verantwortung für den Wagen übernommen hat.
Wichtigste Datenelemente:
  • Wagennummer,
  • Zugnummer (nur wenn der Wagen Teil eines Zuges ist),
  • Ort, Datum und Uhrzeit des Wagenübergangs.

Zusätzlich müssen folgende Daten leicht aus den Datenbanken abrufbar sein:

  • Einzelheiten zu Gefahrgütern, Kennung.

4.2.9.4. Wagen am Übergangspunkt erhalten

Zweck: Mit der Meldung "Wagen am Übergangspunkt erhalten" informiert EVU 2 das EVU 1, dass es die Verantwortung für den Wagen übernimmt.
Wichtigste Datenelemente:
  • Wagennummer,
  • Ort, Datum und Uhrzeit des Wagenübergangs.


weiter .

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 11.03.2019)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion