Regelwerk, EU chronologisch, EU 2005
VO (EG) 1277/2005
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Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Kapitel II
Verantwortlicher Beauftragter
Kapitel III
Erlaubniserteilung und Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten
Kapitel IV
Bereitstellung von Informationen
Kapitel V
Vorausfuhrunterrichtung
Kapitel VI
Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigung
Kapitel VII
Schlussbestimmungen
Formular: Erlaubnis
Formular: Erklärung des Wirtschaftsbeteiligten zur Verbringung erfasster Stoffe in das Zollgebiet der Gemeinschaft
1. Liste der Länder gemäß Artikel 20, bei denen für die Ausfuhr erfasster Stoffe der Kategorie 2 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 eine Vorausfuhrunterrichtung erforderlich ist
2. Liste der Länder gemäß Artikel 20 und 22, für die bei der Ausfuhr erfasster Stoffe der Kategorie 3 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 eine Vorausfuhrunterrichtung und eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich sind
Formular: Multilaterale Anmeldung chemischer Stoffe
Formulare:
Nr.1 Der Ausfuhrkontrolle unterliegende Waren
(Exemplar für die Erteilungs-
behörde)Nr. 2 Der Ausfuhrkontrolle unterliegende Waren
(Exemplar zur Begleitung der Waren bis zur Ausgangsstelle )Vereinfachtes Ausfuhrgenehmigungsverfahren
Nr. 3 Der Ausfuhrkontrolle unterliegende Waren
(Exemplar zur Begleitung der Waren bis ins Einfuhrland)Nr. 4 Der Ausfuhrkontrolle unterliegende Waren
(Exemplar für den Ausführer)
Formulare:
Nr.1 Der Einfuhrkontrolle unterliegende Waren
(Exemplar für die Erteilungsbehörde)Nr. 2 Der Einfuhrkontrolle unterliegende Waren
(Exemplar für die Behörde im Ausfuhrland)Nr.3 Der Einfuhrkontrolle unterliegende Waren
(Waren-Begleitexemplar )Nr. 4 Der Einfuhrkontrolle unterliegende Waren
(Exemplar für den Einführer)