Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2005, Bau - und Planungsrecht - EU Bund

Entscheidung 2005/610/EG der Kommission vom 9. August 2005 zur Festlegung der Brandverhaltensklassen für bestimmte Bauprodukte

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 2925)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 208 vom 11.08.2005 S. 21;
VO (EU) 2017/1227 - ABl. Nr. L 177 vom 08.07.2017 S. 1 Inkrafttreten)



Hinweis: Liste von Dateien über Brandverhaltensklassen/-schutzvermögen

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte 1, insbesondere auf Artikel 20 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach der Richtlinie 89/106/EWG kann es zur Berücksichtigung der auf einzelstaatlicher, regionaler oder lokaler Ebene bestehenden unterschiedlichen Schutzniveaus für Bauwerke erforderlich sein, dass in den Grundlagendokumenten Klassen entsprechend der Leistung des jeweiligen Produkts im Hinblick auf die jeweilige wesentliche Anforderung festgelegt werden. Diese Dokumente wurden als "Mitteilung der Kommission über die Grundlagendokumente der Richtlinie des Rates 89/106/EWG" 2 veröffentlicht.

(2) Für die wesentliche Anforderung "Brandschutz" enthält das Grundlagendokument Nr. 2 eine Reihe untereinander zusammenhängender Maßnahmen, die zusammen die Strategie für den Brandschutz festlegen, die in den Mitgliedstaaten in unterschiedlicher Weise entwickelt werden kann.

(3) Das Grundlagendokument Nr. 2 nennt als eine dieser Maßnahmen die Begrenzung der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch in einem gegebenen Bereich, indem das Potenzial der Bauprodukte, zu einem Vollbrand beizutragen, begrenzt wird.

(4) Das Grenzniveau kann nur durch unterschiedliche Stufen des Brandverhaltens der Bauprodukte in ihrer Endanwendung ausgedrückt werden.

(5) In der Entscheidung 2000/147/EG der Kommission vom 8. Februar 2000 zur Umsetzung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates im Hinblick auf die Klassifizierung des Brandverhaltens von Bauprodukten 3 wurde als harmonisierte Lösung ein Klassifizierungssystem festgelegt.

(6) Bei bestimmten Bauprodukten ist es erforderlich, die durch die Entscheidung 2000/147/EG festgelegte Klassifizierung zu verwenden.

(7) Das Brandverhalten zahlreicher Bauprodukte und/oder -materialien im Rahmen der in der Entscheidung 2000/147/EG festgelegten Klassifizierung ist so eindeutig ermittelt und den für Brandschutzvorschriften zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten so gut bekannt, dass sich eine Prüfung dieses Leistungsmerkmals erübrigt.

(8) Die Produkte wurden - sofern relevant - in Bezug auf ihre Endanwendung betrachtet.

(9) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für das Bauwesen

- hat folgende Entscheidung erlassen:

Artikel 1

Die Bauprodukte und/oder -materialien, die alle Anforderungen des Merkmals "Brandverhalten" erfüllen, ohne dass eine weitere Prüfung erforderlich ist, sind im Anhang aufgeführt.

Artikel 2

Die spezifischen Klassen, die im Rahmen der in der Entscheidung 2000/147/EG festgelegten Klassifizierung des Brandverhaltens für unterschiedliche Bauprodukte und/oder -materialien gelten, sind im Anhang aufgeführt.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 9. August 2005.

.

  Anhang

Die Tabellen in diesem Anhang führen jene Bauprodukte und/oder -materialien auf, die alle Anforderungen des Merkmals "Brandverhalten" erfüllen, ohne dass eine weitere Prüfung erforderlich ist.

Tabelle 1 - gestrichen - 17

Tabelle 2 Brandverhaltensklassen für Laminat-Bodenbeläge

Typ des Bodenbelags1 Produktdetails Mindestdichte
(kg/m3)
Mindestgesamt-
dicke (m m)
Klasse2 des
Bodenbelags
Laminatbodenbeläge Laminatbodenbeläge hergestellt gemäß EN 13329:2000 800 6,5 EFL
1) Bodenbeläge lose auf einen Träger auf Holzbasis> D-s2, d0 oder auf einen beliebigen Träger der Klasse A2-s1, d0 aufgetragen.
2) Klasse gemäß Tabelle 2 des Anhangs zur Entscheidung 2000/147/EG.

Tabelle 3 Brandverhaltensklassen für elastische Bodenbeläge

Typ des Bodenbelags1 EN-Produkt-
norm
Mindestflächen-
gewicht (g/m2)
Höchstflächen-
gewicht (g/m2

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 21.11.2019)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion