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Regelwerk, EU 2017, Bau - und Planungsrecht - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2017/1227 der Kommission vom 20. März 2017 über die Bedingungen für die ohne Prüfung erfolgende Klassifizierung von Brettschichtholzprodukten, für die die harmonisierte Norm EN 14080 gilt, und von keilgezinkten Vollholzprodukten für tragende Zwecke, für die die harmonisierte Norm EN 15497 gilt, in Bezug auf ihr Brandverhalten und zur Änderung der Entscheidung 2005/610/EG

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 177 vom 08.07.2017 S. 1)



s.a.: Normen zur VO (EU) 305/2011

Hinweis: Liste von Dateien über Brandverhaltensklassen/-schutzvermögen

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates 1, insbesondere auf Artikel 27 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/364 der Kommission 2 wurde ein System zur Klassifizierung der Leistung von Bauprodukten in Bezug auf ihr Brandverhalten angenommen. Brettschichtholzprodukte und keilgezinkte Vollholzprodukte für tragende Zwecke gehören zu den Bauprodukten, für die die Delegierte Verordnung gilt.

(2) In Tabelle 1 des Anhangs der Entscheidung 2005/610/EG der Kommission 3 wurden bereits Brandverhaltensklassen für Brettschichtholzprodukte, für die die harmonisierte Norm EN 14080 gilt, festgelegt. Weitere Prüfungen dieser Produkte rechtfertigen allerdings eine Anpassung der in der Entscheidung festgelegten Bedingungen für diese Produkte.

(3) Prüfungen haben gezeigt, dass Brettschichtholzprodukte, für die die harmonisierte Norm EN 14080 gilt, und keilgezinkte Vollholzprodukte für tragende Zwecke, für die die harmonisierte Norm EN 15497 gilt, beim Brandverhalten nachgewiesenermaßen stabile und berechenbare Leistungsmerkmale aufweisen, wenn sie bestimmte Bedingungen in Bezug auf die durchschnittliche Mindestdicke des Holzes und die Mindestgesamtdicke des Produkts erfüllen.

(4) Bei Erfüllung dieser Bedingungen sollten Brettschichtholzprodukte, für die die harmonisierte Norm EN 14080 gilt, und keilgezinkte Vollholzprodukte für tragende Zwecke, für die die harmonisierte Norm EN 15497 gilt, daher ohne weitere Prüfung als mit einer bestimmten durch die Delegierte Verordnung (EU) 2016/364 eingeführten Brandverhaltensklasse übereinstimmend gelten.

(5) Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte Tabelle 1 des Anhangs der Entscheidung 2005/610/EG gestrichen werden und stattdessen sollte der Anhang dieser Verordnung für Brettschichtholzprodukte, für die die harmonisierte Norm EN 14080 gilt, gelten.

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Brettschichtholzprodukte, für die die harmonisierte Norm EN 14080 gilt, und keilgezinkte Vollholzprodukte für tragende Zwecke, für die die harmonisierte Norm EN 15497 gilt, die die Bedingungen im Anhang erfüllen, gelten ohne weitere Prüfung als mit den im Anhang aufgeführten Brandverhaltensklassen übereinstimmend.

Artikel 2

Tabelle 1 des Anhangs der Entscheidung 2005/610/EG wird gestrichen.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 20. März 2017

1) ABl. Nr. L 88 vom 04.04.2011 S. 5.

2) Delegierte Verordnung (EU) 2016/364 der Kommission vom 1. Juli 2015 über die Klassifizierung des Brandverhaltens von Bauprodukten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. Nr. L 68 vom 15.03.2016 S. 4).

3) Entscheidung 2005/610/EG der Kommission vom 9. August 2005 zur Festlegung der Brandverhaltensklassen für bestimmte Bauprodukte (ABl. Nr. L 208 vom 11.08.2005 S. 21).

.

Anhang


Produkte1 Durchschnittliche Mindestdichte2
(in kg/m3)
Mindestgesamtdicke
(in mm)
Klasse3

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